Mahngebühren Versandhaus

Hallo,

ich habe vor 2 Jahren beim Baur-Versand einige Dinge bestellt. Da nicht alles gleichzeitig geliefert wurde, habe ich zwei Mahnung im April 2004 ignoriert. Im Mai 2004 habe ich dann meine Rechnung beglichen, bis auf 10,50 € Mahnbebühren.
Nun bekomme ich eine weitere Mahnung mit weiteren 3,50 € Gebühren.
Muss ich das (14 €) alles bezahlen?? Meine Rechnung in Höhe von 30 € ist seit Mai 2004 beglichen!!

Danke für Eure Antworten!
Iris

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Hallo!

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall:

Einmal etwas bestellt und VERGESSEN, rechtzeitig zu zahlen. Schwupps kam die Mahnung + Gebühr. Wir haben sofort überwiesen, aber nur den offenen Betrag ohne Mahngebühren.
Nach 6 Monaten kam erneut eine Mahung, weil die Geb. nicht beglichen wurden.

Hab mich bei dem Versandhaus beschwert und gesagt, dass ich lange Zeit Kunde gewesen bin, wenn die mir das nicht erlassen. Und sieh an- die offenen Gebühren wurden von meinem Konto gelöscht und alles ist gut!

Ich bestellt seitdem NICHTS mehr im Katalog, nur über Sammelbesteller, da hat man solche Probs nicht! :-p

Ich rate dir, ruf dort an oder schick ne Mail und beschwer dich :-) Mehr als NÖ sagen können die nicht- ist halt ne Kulanzfrage!

LG
Ina

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"Ich bestellt seitdem NICHTS mehr im Katalog, nur über Sammelbesteller, da hat man solche Probs nicht"

Ich glaube, das Versandhaus konnte den Verlust einer solchen Kundin verschmerzen.

Gruß

Martin

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Anscheinend nicht, denn sonst hätte ich die Versandkosten ja zahlen müssen, oder!? #cool

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Kamen denn die Rechnung und die Mahnungen VOR Lieferung ?
Normalerweise kommt doch bei Teillieferungen auch immer nur eine Teilrechnung, deren Fälligkeitstermin in der Regel auch angegeben ist. Wird dieser überschritte und erfolgt eine Mahnung, so ist deren Gebühr auch zu bezahlen.

Gruß

Martin

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Hallo Iris,

Wenn eine gleichzeitige Lieferung sämtlich bestellter Artikel oder eine sonstige Lieferfrist mit Lieferdatum nicht Kaufbedingung war, so kann der Verkäufer durchaus einzeln liefern und für jede einzelne Lieferung Rechnung stellen.

Jede einzelne Rechnung kann für sich Zahlungsbedingungen enthalten. In diesen Zahlungsbedingungen wird in aller Regel bei Nichteinhaltung auf das Mahnverfahren bzw. Mahnkosten hingewiesen.

Ist die Erhebung von Mahngebühren Vertragsrechtlich zulässig geworden, weil diese nicht bezahlt wurden, so kann auf diese nicht bezahlten Mahngebühren erneut eine weitere zusätzliche Mahngebühr erhoben werden.

Ziel dieses Verfahrens ist, den Kunden zur pünktlichen Zahlung anzuregen.

Ja, da du diese Mahngebühren durch dein Verhalten verschuldet hast, hast du für diese auch aufzukommen.

Also, zahle gleich, bevor noch weitere Mahngebühren folgen.

lg
Nobility