Muss ich für seine Kinder mit bezahlen?

Guten Morgen ihr Lieben 🤗,
ich hoffe bei euch auf antworten oder aber auch Erfahrungen.
Ich habe vor längerer Zeit auch mal in anderen Foren gefragt aber da nie genaue antworten bekommen die mir wirklich weiter geholfen haben.

Die Frage steht ja schon oben 🙈🙊.
Muss ich für seine Kinder mit bezahlen?

Kurz zur Vorgeschichte.
Mein Partner hat zwei Kinder aus früheren Beziehungen und ist klar Unterhaltspflichtig. Die Mütter erhalten unterhaltsvorschuss vom Amt und er zahlt dieses da zurück.

Es ist so das wir zusammen wohnen (ich bin bei ihm gemeldet). Er geht Vollzeit arbeiten ich bin im Mai mit meiner Ausbildung fertig und werde dann auch wieder Vollzeit arbeiten gehen (was ich vor der Ausbildung auch getan habe). In der Ausbildung habe ich nicht viel Geld zur Verfügung aber mittlerweile klappt es.

Das Amt sieht uns als eine Lebensgemeinschaft und ich sollte offenlegen was ich an Einkommen habe. Dies habe ich getan und es war zu wenig. Allerdings meinte das Amt das sobald ich arbeiten gehe mein Einkommen wieder offen legen soll. Dann wird der Unterhalt neu angepasst weil sein Gehalt und mein Gehalt dann als UNSER Geld gilt.

Meine Frage ist, ist das rechtens? Muss ich wenn ich wieder arbeiten gehe für seine Kinder bezahlen? Wie sieht es aus wenn wir verheiratet sind aber getrennte Konten habe muss ich dann bezahlen?

Also mir macht es nichts aus, dass wenn sie (er hat nur zu einem Kind Kontakt) hier ist ich dann auch Ausflug, Einkauf usw. bezahle. Auch kümmere ich mich auch jetzt schon seit einem Jahr um Geschenke für seine Tochter usw. bezahle diese und es macht mir nichts aus. Ich mache es gerne. Allerdings werde ich wenn ich wieder arbeiten gehe wohl mehr verdienen als mein Partner nicht sonderlich viel aber dennoch etwas mehr.

Liebe Grüße und ich wünsche noch allen einen schönen Sonntag :).

Ps: wenn ich mit bezahlen muss dann ist es so und dann werde ich dies auch tun. Ich wollte nur wissen ob dies rechtens ist.

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Betrachte es mal so: Du zahlst nicht seine Kinder mit, sondern Du übernimmst einen größeren Teil Eurer gemeinsamen Lebenshaltungskosten, damit Dein Lebensgefährte den Lebensunterhalt seiner Kinder finanzieren kann.

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Ja so ungefährt habe ich mir das vorgestellt. Das ist mehr für unseren Lebensunterhalt bezahlte. Er hat dann den Rücken frei und kann weiterhin Unterhalt für seine Kinder bezahlen. Beide Mütter haben unterhaltsvorschuss bekommen also er mal nicht in der Lage war zu bezahlen. Diese Lage ist aber seit längerem nicht mehr und er bezahlt den Unterhalt was ich auch sehr gut finde denn wer Kinder in die Welt setzt muss auch dafür bezahlen und dies ist Geld was den Kindern zusteht. Aber dennoch bekommen die Mütter unterhaltsvorschuss und er bezahlt es an die Stadt zurück.

Mein Problem ist aber, dass gesagt worden ist, dass sobald ich auch verdiene ich dies der Stadt (die zahlt auch den unterhaltsvorschuss an die Mütter) mitteilen muss und das der Unterhalt neu berechnet wird. Also wird dieser dann mehr als jetzt festgelegt ist. Sie schmeißen unsere Gehälter dann in einen Topf.

Deswegen frage ich hier ob jemand so eine Situation hatte und mir da sagen kann wie das abläuft.

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Welches Amt sieht euch als Lebensgemeinschaft?

Dem Jugendamt musst du dein Einkommen nicht offenlegen.

Wenn dein Partner nicht leistungsfähig ist muss er nichts ans Jugendamt zurück bezahlen, allerdings muss er sich schon einen Job suchen, in dem er genug verdient oder einen Nebenjob.

Wenn ihr heiratet kann sein Selbstbehalt runtergesetzt werden, das kann aber auch nicht das Jugendamt sondern nur ein Gericht.

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Sry mit dem Amt habe ich mich vertan. Er bekommt die Post von der Stadt. Diese wollte, dass ich meine Einkünfte offen lege. Allerdings sind Ihnen die momentan knapp 400 Euro zuwenig die ich habe. So bleibt erstmal alles wie es ist. Die Stadt sagt da wir zusammen dort wohnen und ich bei ihm gemeldet hin sind wir eine Lebensgemeinschaft.

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Du bist den Kindern deines LG und auch deinem LG nicht zu Unterhalt verpflichtet. Deshalb bist du auch nicht verpflichtet Auskunft zu geben, denn das sind nach Par.
1605 BGB nur in gerader Linie Verwandte.

Ich würde daher sämtliche Auskünfte verweigern. Den Selbstbehalt senken (Haushaltsersparnis) darf das JA NICHT.

Wenn wieder so eine Anfrage kommt, würde ich die schriftlich auffordern, die Rechtsgrundlage zu benennen, nach der DU Auskunft geben sollst. Meist kommt da Schweigen im Walde. Sie versuchen das gerne, weil die meisten Menschen ihre Rechte und Pflichten nicht kennen und Auskunft erteilen.

LG

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Ich wäre da ganz vorsichtig und würde mir einen richtigen Rat beim Anwalt einholen.