Elternzeit verlängern ohne Elterngeld & Auswirkung aufs Elterngeld für Kind 2

Hallo zusammen,

Ich bin zur Zeit in Elternzeit.
Mein Sohn wurde am 29.05.2017 geboren.
Ich bekomme Elterngeld für 1 Jahr und gehe ab 1.09.18 wieder arbeiten (geplant in Teilzeit, vorher habe ich Vollzeit gearbeitet, möchte ich aber nicht mehr), heißt ich habe Juni bis August 2018 kein Einkommen.

Nun überlege ich doch noch länger zu Hause zu bleiben, gerne bis zum 2. Geburtstag, sprich Mai 2019.
Für Kind 2 soll die Planung nach dem Sommer 2018 beginnen.....

Nun wüsste ich gerne welche Auswirkungen mein Wunsch die Elternzeit zu verlängern auf das Elterngeld für Kind 2 hätte??
Würden die 0- Monate (Elternzeit ohne Elterngeld) ausgeklammert werden oder bekommt man hier den Mindestsatz?

Ich habe jetzt so viel verschiedenes gelesen steige nicht mehr durch.....

Danke vorab für eure Hilfe 😊

Viele Grüße
Kathi

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Es zählen für Kind 2 wieder die 12 Monate vorm mutterschutz. Die EG bezugsmonate werden ausgeklammert.

Die Monate ohne Einkommen zählen dann mit 0. Wenn du bis Mai 2018 EG beziehst..und erst so ab August 2018 wieder schwanger werden willst.. dann würden wohl (mal grob überschlagen) keine Monate von vor dem mutterschutz von Kind 1 zählen.

Also wenn du mehr als den mindessatz (300€ plus Geschwisterbonus 75euro) willst wäre eine TZ Arbeit besser.

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Gut, dann hatte ich zumindest keinen Denkfehler.
So hatte ich es nämlich auch verstanden....

Habe jetzt gelesen, dass man den Bezugszeitraum vom Elterngeld sogar nachträglich verlängern kann.

Wenn ich das quasi bis zum 2. Geburtstag von Kind 1 machen würde, sofern es tatsächlich möglich ist, dann würden doch die Monate von vor der geburt von kind 1 als Grundlage dienen oder hab ich hier einen Denkfehler?

Lieben Dank für Deine Antwort 😊

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Wenn du EG+ beziehst sind es glaube ich 14 Monate die ausgeklammert werden..also auch nicht unendlich viele Monate.

Du kannst aber deine EZ von Kind 1 für den neuen mutterschutz beenden und würdest dein Vollzeit Gehalt für die 6+8 Wochen bekommen.

Aber je nachdem wann und wie schnell du schwanger wirst sind es halt auch nur Spekulationen.

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Wenn du Elterngeld für ein Jahr beziehst, dann werden nur diese Monate ausgeklammert und restlichen Monate, die kommen, gehen mit 0 € in die Berechnung ein. Wenn du noch auf Elterngeld Plus umsteigts, was bei dir nur noch drei Monate wären (d. h. sechs Monate Elterngeld Plus) werden dann 14 Monate ausgeklammert.

Wenn du nach dem Elterngeldbezug weiterhin in Elternzeit ohne Arbeit bist und alle Monate mit 0 € berechnet werden, kriegst du den Mindestsatz von 300 € plus den Geschwisterbonus.

Ich würde schon arbeiten gehen, du weißt ja schließlich nicht, wann du wieder schwanger wirst und bisschen mehr Geld als die 300 € sind doch immer gut.