Verlängerung Elternzeit

Hallo,
habe eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit und hoffe auf Rückmeldungen...

Kurz zu unserer Geschichte:
Meine Tochter wurde als Frühchen geboren am 24.08.17. Ich bin alleinerziehend und habe Elternzeit genommen bis 23.08.18. Habe Dann noch Resturlaub vom Jahr 2017 und fange dann Ende September an zu arbeiten. Dann MUSS ich leider wieder in Vollzeit arbeiten da es sich finanziell leider nicht anders richten lässt (habe ein weiten anfahrtsweg dann mit spritkosten ect.) Bin zwar auf der Suche nach etwas in der Nähe aber das ist ein anderes thema...

Mir ist nun aber bewusst geworden das ich mein Kind mit 1 nicht schon den ganzen Tag zu meiner Mutter (rentnerin) stecken möchte sondern einfach noch mehr Zeit mit meiner Tochter haben möchte...

Kann ich meine Elternzeit verlängern? Das muss ich ja sowohl beim AG beantragen als auch bei der L-Bank oder wie läuft das?...was würde mir dann finanziell für Mittel bleiben weil ich bekomme ja das Elterngeld nur in den 12 Monaten, oder wie ist das... wenn es über das eine Jahr hinausgeht?

Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir das in einfachen Worten erklären...mir ist die Zeit mit meiner Tochter wirklich wichtig...

(Ich hatte in der ss auch termine bei der caritas aber von den terminen war ich etwas enttäuscht weil es eben hieß "Wenn ich zwei Jahre zuhause bleiben möcht soll ich das auch tun" punkt...nicht geholfen mit finanziellen Mitteln (also Info darüber) ect...."ich könne ALG 1 beantragen" ja und wie wo warum ich bin doch angestellt ect...konnt mir keiner helfen)

(Der Vater zahlt Unterhalt für die kleine...)

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Ah, danke vorab für eure Hilfe :)

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Huhu, du kannst eine Verlängerung beim AG anmelden, aber er muss dieser nicht zustimmen. Sonst musst di das nirgendwo melden. Elterngeld bekommst du dann keines mehr, allerdings stünden dir als Alleinerziehende doch eigentlich sowieso 14 Monate ? Meine ich zumindest neulich gelesen zu haben.

Finanziell musst du allerdings nach dem EG-Bezug im ersten Jahr mit Unterhalt+Kindergeld zurecht kommen. Sonstige Leistungen stehen dir wohl nicht zu. Vllt wäre ein 450€ Job in deiner Nähe zur Überbrückung was für dich, allerdings brauchst du dafür vorerst die Zustimmung deines AG für die Elternzeitverlängerung und dann eben für die Teilzeitarbeit in EZ bei einem anderen Ag ebenfalls durch deinen AG.

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Ja das mit den 14 Monaten hatte ich auch gedacht und hat mich auch informiert aber keiner konnt es mit erklären, somit sind es die 12...

Also der AG wird mir schätzungsweise keine Probleme machen und dem zustimmen...
Ach miss ich das nur beim AG beantragen sonst nirgends mehr?...elterngeldstelle oder so?...

Ich hab schon so oft gelesen das man auch ALG2 beantragen kann?...in den Monaten wo man dann nichts hat an finanziellen mitteln...

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Die Elterngeldstelle hat ja prinzipiell nichts mit der Elternzeit zu tun uns deswegen nur beim AG informieren.

Wie das mit Lohnersatzleistungen aussieht, kann ich dir nicht sagen. Allerdings glaube ich, dass dies, wenn, dann Eltern zusteht die nicht arbeiten können bzw. kündigen müssen, weil sie keinen Betreuungsplatz erhalten. Aber da mag ich mich nicht festlegen.

Es ist halt ne blöde Situation für dich. Und es mag sich jetzt auch böse anhören, aber nur weil man das Kind nicht den ganzen Tag von jemandem anderen betreuen lassen mag, dann muss man sich eben auf Teilzeit einigen oder einen Minijob annehmen. Deswegen gibts kein Geld vom Staat.

Lg

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Du kriegst doch dafür auch früher wieder deine vollen Bezüge (und länger nach der Geburt).

Zumal, wenn es deutlich früher kommt, hast du 4 Wochen länger Mutterschutz.

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Ja ich hatte länger Mutterschutz...
Des ist einfach alles blöd gelaufen weil mir bei den stellen wo ich war mir einfach niemand groß geholfen hat und ich (oder familienmitglieder) sich damit einfach auch null auskennen :(

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Irgendwie verstehe ich dein Posting nicht ganz. Du MUSST Vollzeit arbeiten, weil es finanziell sonst nicht passt, aber überlegst ein Jahr länger zu Hause zu bleiben.

Da niemand dein Einkommen auf ein Vollzeit Gehalt aufstocken wird, musst du doch dann auch mit weniger Geld auskommen?
Dann könntest du doch auch Teilzeit arbeiten?
Vielleicht sowas wie 2 Tage voll und einen Tag halb, um nicht so oft hinfahren zu müssen?

Erstmal muss dein AG natürlich der Verlängerung zustimmen, aber das wurde ja schon geschrieben.

Dann würde ich als Alleinerziehende noch schleunigst die 2 fehlenden Monate EG bei der Elterngeldstelle beantragen. Du hast auf 14 Monate Anspruch. Somit hast du schonmal 2 Monate länger kein Problem.

Oder du nimmst 4 Monate EG Plus und arbeitest TZ nebenher, dann überbrückst du sogar noch mehr Zeit.

Vg Isa

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Das mit der Arbeit hab ich auf ein anderes Posting geschrieben wenn du dir das durchlesen möchtest...

Ja dann werd ich bei der elterngeldstelle am besten mal anrufen und nachfragen wie ich jetzt handeln soll...oder kann ich da einfach ein normales Schreiben aufsetzen?

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Und das hab ich vllt falsch ausgedrückt mit "es würde finanziell nich anders gehn" ich meinte damit das ich dann sozusagen für "lau" arbeiten geh weil es aufgrund der tankkosten einfach dann etwas wenig wär...nicht weil ich mit weniger nicht klar komme...das würd ich schon...aber ich hätte ja nach Ablauf der EZ gar kein Einkommen mehr...

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Ich meine, Wohngeld kannst du noch beantragen.

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Ja da hatte ich mich schon informiert...ich würde jetzt allerdings kein Wohngeld bekommen weil die Wohnung in der ich wohne (in der ich auch mit meinem ex gewohnt hatte) zu groß ist...
Allerdings habe ich eine Wohnung in Aussicht die etwas kleiner und billiger ist dann versuche ich es auch mit dem Wohngeld nochmal...kann wahrscheinlich aber auch erst Ende des Jahres umziehen