Ambulanter Pflegedienst

Hallo vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Ich arbeite seid kurzem für einen ambulanten Pflegedienst als Hauswirtschafterin (Fachkraft) und Pflegehelferin ( ungelernt) jetzt meinte mein Chef das es seid neuesten eine Regelung gibt wo ich auch als ungelernte Pflegehelferin subkutane Injektionen also Insulin spritzen darf sowie Kompressionsstrümpfe und Verbände machen dürfte wenn er als Fachkraft mir das zeigt . Jetzt ist meine Frage " stimmt das ? Darf ich dass wirklich ? Ich habe nämlich das Gefühl das ich es nur machen soll weil es an Pflegefachkräfte mangelt . Ich bin mir nicht sicher ob er und ich uns damit nicht strafbar machen 😒

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Dann frag den Chef doch nach der Rechtsgrundlage dafür. Ansonsten kannst du dich auch bei der Berufsgenossenschaft erkundigen.

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Huhu,

Bei uns ist es so, dass die Pflegehelfer nach einer
3 tägigen Schulung... subkutane Injektionen, Kompressionsstrümpfe und Medikamente reichen dürfen.

Kompressionsverband und andere Verbände dürfen nur Fachkräfte!

Lg

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Leistungen der Behandlungspflege sind grundlegend durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
Zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern existieren im ambulanten Versorgungsbereich zum Teil jedoch vertragliche Vereinbarungen, nach denen die Erbringung behandlungspflegerischer Maßnahmen der Leistungsgruppe 1 (einfache Behandlungspflegen) unter bestimmten Voraussetzungen (Schulung, fachpraktische Anleitung und regelmäßige Überprüfung) auch durch Pflegekräfte erbracht werden können.

Das ist vom MDK Sachsen....

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Er wollte mir etwas schriftliches zeigen wo wohl drin steht das ich es darf wenn er es mir beibringt aber er hat es nicht mehr gefunden 😕 seltsamerweise möchte er auch das wenn mich ein Patient frägt soll ich sagen ich habe einen Kurs belegt oder es gelernt , ist mir alles nicht so geheuer ich denke ich werde mal bei der MDK anrufen und nachfragen

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Hi
Ich bin PFK . Ich an deiner Stelle würde es ablehnen . Wer kürzelt es ? Die KK zahlt dafür das eine pfk es macht , dein Chef betrügt also dann . Du bekommst kein Gehalt dafür . Sicher gibt es Schulungen aber in den meisten Fällen dürfen PH es nicht . Klar der Personal Mangel ist mega hoch aber lass dich nicht darauf ein . ATS anziehen das ist ok . Verbände nicht . Der dafür unterschreibt hält seinen Kopf hin wenn was schief geht . Ich lasse auch schon mal meine PH Med verabreichen , aber die hab ich vorher gestellt und weiß was ich gebe . Lass mal jemand dir eins rein würgen wollen und stellt falsch, dann bist du dran. Sorry aber ich finde deinen Chef nicht gut, einsparen und Kasse machen und die Kollegen leiden dann.
Alles gute dir . Lg

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Er hatte in der Zeit immer sein Handzeichen gemacht aber das hat sich jetzt erledigt. Ich habe gestern bei MDK angerufen die sagten mir ich dürfte es nicht ohne Schulung, daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber angesprochen und er hat mich gekündigt . 😠

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Hi
Das tut mir sehr leid für Dich. Mit der Meldung beim MDK hast du alles richtig gemacht. Den stell dir vor es wäre was passiert, dein Chef hätte es dir garantiert in die Schuhe geschoben . In der Pflege bekommst du garantiert schnell was neues . Ich wünsche dir alles gute . Lg

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Das stimmt nicht.
Alle ab LK 3 dürfen nur gelerne, examinierte PK
LK 1 und 2 dürfen noch Heilerziehungspfleger.

Das ist alles Behandlungspflege nach SGB v.
Da darf keine ungelernte Kraft ran!

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Gewisse SGB V Sachen darf man auch in Verbindung mit Pflege als ungelernte mit fortbildung verrichten.

Zumindest habe ich vis 2016 als PDL gearbeitet und da war das so.

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Die meisten Tätigkeiten im SGB V Bereich sind für Pflegehelfer nicht erlaubt, subkutane Injektionen zb gehören in den nicht erlaubten Bereich...

Pflegehelfer dürfen allerdings Medikamente verabreichen, wenn eine Pflegefachkraft diese gerichtet hat und sich vom sachgemäßen Umgang überzeugt hat... Dazu gehören aber wiederum keine Schmerzpflaster, das ist Fachkräften überlassen...

Kompressionsstrümpfe der Klasse II dürfen meiner Meinung nach ebenfalls von Pflegehelfern an- und ausgezogen werden...

Vieles jedoch fällt einfach in den Aufgabenbereich der Fachkräfte und es wäre Betrug, dies durch Pflegehelfer ausführen, aber über Fachkräfte abrechnen zu lassen... Und ich wäre da sehr sehr vorsichtig, denn die Kassen prüfen die jeweiligen Qualifikationen mittlerweile sehr genau, denn dieser Betrug ist in den letzten Jahren sehr angestiegen...

Ich persönlich würde als Pflegehelfer jegliche SGB V Leistung ablehnen, bis ich dazu eine offizielle Erlaubnis gesehen habe... Denn leistest du dann die Unterschrift dafür, machst du dich mit strafbar und das kann verdammt teuer werden... Und ein "Ich wusste das nicht" wird von den Kassen nicht akzeptiert...

LG

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Behandlungspflege darf nur von 3jährig. Ex. Kräften durchgeführt werden. Punkt. Ist gesetzlich so verankert.. will der mdk so.. leider hapert es in der Praxis weil es wenig ex Kräfte gibt und Chefs versuchen Schlupflöcher zu finden: nicht alle MDKs prüfen das gleich, es mangelt an genauer Definition für Behandlungspflege, Unterschiede zwischen SGB Xi und SGB V, Anbieter dieser 3tägigen Ausbildung nutzen auch nur diese Schlupflöcher.. ein guter Pflegedienst würde es gar nicht erst machen.

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So einfach ist es halt nicht, es ist wie mit vielen in Deutschland überall verschieden.

In der ambulanten Pflege gibt es zum Beispiel verschiedene Verträge mit den Kassen.
Wie oben geschrieben dürfen unsere Hilfskräfte einfache Behandlungspflege durchführen und das ist rechtens, sie kürzeln es selbst, der MDK Sachsen hat es so geregelt