Unterhalt bei neuer Partnerschaft

Es geht um meine Freundin.
Sie befindet sich im Trennungsjahr. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn. Der Vater zahlt Unterhalt für ihn und auch Trennungsunterhalt. Außerdem besteht ein Ehevertrag in dem steht das auch sie nachehelichen Unterhalt bekommt für 3 Jahre nach dem Trennungsjahr.
Nun ist es so das sie einen neuen Freund hat und die Überlegung ist, ob er zu ihr ziehen soll. Kann der Unterhalt für sie, also der Trennungsunterhalt und später auch Nachehelicher Unterhalt dann gestrichen werden, weil ein neuer Mann dafür sorgen könnte? Also trotz dem Ehevertrag? Hat da jemand Erfahrung?
Wir sitzen gerade zusammen und wissen nicht so wirklich weiter. Da sie noch in Elternzeit ist (im 3. Jahr, also gibt es auch kein Elterngeld mehr) würde Uhr das finanziell den Boden unter den Füßen wegreißen, weil das Loch könnte auch ‚der Neue‘ nicht füllen.
Sie will auf keinen Fall nur auf der faulen Haut liegen, aber sie muss sich halt auch erst was aufbauen und das der neue Freund nun kam, war ja auch nicht geplant.

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Hallo!

Wenn es dazu eine Regelung gibt, dann steht die im Ehevertrag.

Allerdings, zugunsten des Kindes: Bitte nur dann mit dem Neuen zusammen ziehen, wenn diese neue Beziehung wirklich schon gefestigt ist. Das ist für das Kind wichtig, es hat ja gerade erst erlebt, wie die Eltern sich getrennt haben, jetzt kommt eine neue männliche Bezugsperson - das muss dann besser länger halten.

Ich verstehe das Bedürfnis, mit dem Freund zusammen zu wohnen wirklich gut, aber für ein Kind ist es besser, das ein wenig langsamer anzugehen.

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Ehevertrag durchlesen :) wenn da nichts davon steht endet auch nichts vorzeitig .

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Der Unterhalt fällt nicht weg nur weil ein neuer Partner da ist bzw zu ihr zieht. Erst wenn Sie neu heiraten würde, dann fällt der Unterhalt weg, weil der neue Ehemann dann für Ihren Unterhalt zuständig ist.
Man kann ja auch nicht erwarten, dass jemand, den man neu kennenlernt einen direkt "versorgen" muss. Wäre ja total blöd.

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Um es zu spezifizieren, die neue Partnerschaft muss gefestigt sein.
Also wenn man zusammenlebt, wird eine gefestigte Beziehung nach ca 2 Jahren angenommen. Behalten beide ihre Wohnungen, dann kann diese Zeit bis zu 5 Jahre dauern bis es als gefestigte Beziehung gilt.
Sowohl der Ex-Ehemann als auch der neue Partner sollen nicht übermäßig finanziell strapaziert werden. ;-)

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Also ohne Ehevertrag fällt der Unterhalt für die "Noch-Frau" während des Trennungsjahres weg, wenn sie mit einem neuen Partner zusammen zieht. Am Unterhalt für das Kind ändert sich natürlich nichts. Wenn man sich mit dem Vertrag nicht sicher ist, am besten einen Anwalt fragen

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Also die Ex von meinem Freund ist sofort zu ihrem Neuen gezogen und mein Freund musste trotzdem über ein Jahr für sie zahlen (Anwalt/Gericht), weil die neue Patnerschaft erst als "gefestigt und eheähnlich" gelten muss....

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Mal ganz abseits von Gesetzestexten u. ä. finde ich - kenne die Situation aus eigener Erfahrung - es schlicht und ergreifend nicht gerechtfertig, wenn eine getrennte Frau, bei der ein neuer Partner einzieht, weiterhin vollen Unterhalt beansprucht. Es müsste zumindest die anteilige Miete als zusätzliches Einkommen angesetzt werden, denn was geschieht denn mit dem Geld, dass der neue Partner dadurch spart, dass er seine eigene Wohnung aufgibt? Das hat er zusätzlich in der Tasche und der Ex-Partner zahlt weiterhin in voller Höhe? Das ist aburd.