Beschäftigungsverbot Krippe

Hallo :) ich bin gerade etwas verunsichert, vielleicht kennt sich hier jemand aus. Ich bin frisch schwanger und habe das meinem Arbeitgeber (eine Kinderkrippe) mitgeteilt. Jetzt wird natürlich erstmal die Titer-Bestimmung gemacht, bis die Ergebnisse da sind soll ich allerdings im Büro arbeiten. Ist das denn rechtens? Das Büro ist ein Raum in der Einrichtung, ich muss um dorthin zu kommen erstmal durch das halbe Haus gehen und auch die Kollegen gehen ein und aus. Versteht mich nicht falsch,es geht mir nicht darum zu Hause zu bleiben, aber erreichen mich dort die Viren nicht genauso? Mein Titer ist ja auch noch nicht mal bestimmt.... ist das so gedacht?

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Naja... Schwangere Mütter gehen auch durch die Krippe, du wirst auch aus dem Haus gehen etc.pp.
Ja, ich denke schon, dass das rechtens ist.

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Da du dich schwanger sicherlich auch zum einkaufen etc traust seh ich da keinerlei Probleme. Im ü3 Bereich darf man teilweise sogar arbeiten.. und im Büro wird sicherlich keiner gewickelt?

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Hallo!

Ja, Du darfst im Büro arbeiten.

Die größte Ansteckungsgefahr entsteht beim wickeln bzw. wenn Du Kinder auf den Arm nimmst. Solange Du nur normal durchgehst aber Körperkontakt vermeidest, ist es kein Problem - es sei denn, die Windpocken brechen aus, weil die infektiöser sind.

Bei den anderen Krankheiten wie Röteln oder Cytomegalie braucht es dagegen intensiveren Kontakt zu Ansteckung, deswegen haben ja so viele Erzieherinnen keinen Titer, trotz Jahren an berufserfahrung.

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Hallo

wie es rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen aber in der Einrichtung in der meine Kinder waren wurden die Damen mit Bekanntgabe der Schwangerschaft erstmal nach Hause geschickt bis die Titer Bestimmung da war. Das dauert ja auch nicht so lange -- also hier bei uns und danach wurde entschieden.

LG
Corinna

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Das ist völlig ok. du darfst ja auch dein Kind in Kita bringen wenn du schwanger bist. Arzthelferinnen dürfen auch in der Anmeldung weiterarbeiten.
Du sollst bloß den direkten Kontakt zu kleinen Kindern und deren Körperflüssigkeiten meiden.

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Nein, ganz so rechtens ist es nicht, wenn der Kontakt zu Kindern nicht verhindert werden kann. Nach der Titerbestimmung geht das evtl. aber vorher darfst du das Haus eigentlich nicht betreten.

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Das dachte ich eigentlich auch... an wen wende ich mich da denn dann am besten?

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Aufsichtsbehörde oder evtl. auch an den FA, der darf bis zur Klärung ein befristetes BV aussprechen.

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Hallo

Natürlich darfst du durch das Gebäude gehen...
Ich habe in der zweiten Schwangerschaft zweimal die Woche meine Tochter zur Tagesmutter gebracht, bin mit ihr in die Krabbelgruppe gegangen, habe dort andere Kinder geknuddelt....
Meinen Baby Neffen gewickelt...

Während beiden Schwangerschaften hab ich bis zum Mutterschutz im Einzelhandel gearbeitet. Da ist bei uns im Geschäft auch niemand vor der Tür gestanden und hat geprüft, ob kranke Kunden (oder gar kranke Kinder) in den Laden kommen...

Im Kindergarten meines Sohnes gehen auch schwangere Frauen ein und aus... Immer schon...

Da passiert nichts

Schön langsam wundert mich gar nichts mehr........

Schöne Grüße

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Es ist ein Unterschied, was du privat machst oder als AN.

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Das läuft hier wie ein Ratespiel - keiner hat dir bisher eine verläßliche, korrekte Auskunft gegeben.

Wende dich doch an die Aufsichtsbehörde.

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Doch, meine Auskunft war vollkommen korrekt. Bis zur Feststellung welche Immunitäten fehlen darf keinerlei Kontakt zu Kinder als AN bestehen, danach abhängig von den Immunitäten (Ringelröteln fehlen hat natürlich andere Konsequenzen als Cytomegalie fehlt)

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Wo nimmst du diese Aussage her? Wie willst du diese Aussage belegen?
So steht es doch jedenfalls nicht im Gesetz.

Nenn doch mal deine Quelle.

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