Wirklich keine Nachteile für AG bei BV

Huhu,

ich weiß ja, dass mein AG sich das Gehalt von der Umlage sprich KK zu 100% wieder holen kann.
Aber hat der AG wirklich keinen anderen finanziellen Nachteil - zB erhöhte Beiträge bzw Abgaben zur Umlage in Zukunft?

Hier geht es nur um Festgehalt. Nicht im Zusatzzahlungen wie Urlaubsgeld etc.

Das würde mich echt mal interessieren. Ich kann es mir nicht vorstellen das es wirklich gar keinen finanziellen Nachteil für den AG hat.

Lg

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Doch es hat wirklich keine Nachteile, denn dein AG hat ja wie alle anderen AG bereits vorher in diese "Versicherung" eingezahlt und nutzt die nun einfach.

Ist wie bei der GKV, wenn du zum Arzt gehst hast du davon auch keine finanziellen Nachteile.

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Stimmt meine Beiträge erhöhen sich bei der Krankenkasse ja auch e nicht. Daran habe ich noch garnicht gedacht.
Ist ja sehr selten, dass sich Beiträge nicht erhöhen wenn man etwas braucht.
Ich habe nur an die normalen Versicherungen gedacht. Wo ja direkt die Beiträge dann zb steigen.

Danke dir

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Wie naiv ist diese Einstellung. Du hast sicher noch niemals mit dem Thema praktisch zu tun gehabt.

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Natürlich hat es Nachteile. Jeder Euro, der aus der Umlage entnommen wird, muss (spätestens im folgenden Jahr) über den steigenden Umlagesatz wieder zurückgezahlt werden, für jeden einzelnen Arbeitnehmer zahlt der AG eine Umlage.
In den letzten 6 Jahren stiegen die Umlagesätze der KK auf das Doppelte an.
In Regionen wo viel geschludert wird, wo großzügig in die Umlage gegriffen wird, da zahlen die Arbeitgeber Spitzensätze. In Hessen sind sie sparsamer, dort sind die Umlagesätze halb so hoch.

Und wer jetzt denkt, das sind ja nicht wir: natürlich zahlen wir Verbraucher das in Form von steigenden Preisen und Steuern wieder an die Arbeitgeber. Das sind Lohnkosten, die verteuern natürlich Waren, Produkte und Dienstleistungen. Eine Kita mit 20 Erzieherinnen zahlt im Jahr alleine rund 4200 Euro in diese Umlage. Ihr könnt euch sicher denken, dass sich das auch auf die Kita Gebühren auswirken muss.

Bei den Beamtinnen (Lehrerinnen) zahlt der Staat die BV-Kosten, damit fallen höhere Steuern an.

Dann kommt noch ein weiterer Minuspunkt hinzu: Bei einem BV fällt die Arbeitnehmerin von heute auf morgen aus. Und oft endgültig. In Fällen, wo die Frau fast unentbehrlich ist, müssen manche AG in der Notlage - da sie die Stelle nicht auf den nächsten Tag neu besetzen können - auf eine Leihfirma zurückgreifen. Zum Beispiel in der Altenpflege hab ich das mitbekommen. Sonst hätte man den Pflegeschlüssel nicht halten können und Bewohnen hätten ihren Heimplatz verloren. Die Leihfirma kostet aber richtig viel Geld. Dem AG sind dadurch Tausende Euros an Unkosten entstanden. Selbstverständlich zahlt die Kasse das NICHT, sondern nur das Gehalt der Frau im BV selber.

Ich weiß ein Altenheim, das derzeit 3 schwangere Frauen im BV hat, und damit hatte niemand gerechnet. Jahrelang hatte es gar keine Schwangerschaften gegeben. Das bringt dieses gemeinnützige Haus in echte Probleme. Personal ist nicht zu bekommen, und schon gar nicht von einem auf den nächsten Tag.

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Wieder mal am Thema vorbei, denn den Anstieg gibt es, wenn andere ein BV haben dann auch, wenn es den gibt!

Es ging hier darum, ob der AG finanzielle Nachteile hat, wenn eine An bei ihm ein BV erhält und die hat er nicht.

Denn ausfallen würde sie auch mit einer AU!

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"Ich weiß ein Altenheim, das derzeit 3 schwangere Frauen im BV hat, und damit hatte niemand gerechnet. Jahrelang hatte es gar keine Schwangerschaften gegeben. Das bringt dieses gemeinnützige Haus in echte Probleme. Personal ist nicht zu bekommen, und schon gar nicht von einem auf den nächsten Tag. "
Das ist naiv vom AG nicht damit zu rechnen, dass Personal ausfällt, denn das kann ja auch durch AU, Kündigung usw. sein, das hat einfach mal wieder gar nichts mit dem BV zu tun!

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