Urlaubsrecht

Hallo vielleicht kennst sich jemand damit aus. Mein Arbeitgeber möchte mir keinen Urlaub geben wenn die Kita geschlossen hat. Unser Kind ist drei Jahren alt. Es gibt mehrere Schließtage. Einige können durch meinen Mann oder Oma abgedeckt werden. Zwei Tage in den Pfingstferien möchte ich nehem. Ich arbeite Teilzeit an vier Tagen in der Woche in einer Arztpraxis mit zwei Ärzten. Die Praxis ist an Brücketage und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Der Haupturlaub muss in den Sommerferien (3 Wochen ) genommen werden. Ansonsten wird es gerne gesehen wenn man Urlaub nimmt wenn einer der Behandler im Urlaub ist .Bisher was es eigentlich kein Problem Urlaub mal ein zwei Tage bei vollbesetzten zu nehmen. In den letzten Wochen gab es diese Situation auch mehrmals, dass Kollegen so Urlaub hatten. Wodurch es zu Unstimmigkeiten im Team kam. Deswegen hat mein Chef beschlossen das keiner mehr Urlaub bekommt wenn beide Behandler da sind. Und ich wo als einzige ein Kleinkind hat soll jetzt mit dieser neuen Regel bestraft werden . Ich arbeite seid 16 Jahren in der Praxis minus 1 Jahre Elternzeit und seid dem in Teilzeit. Um jetzt mal zu meiner eigentlichen Frage zu kommen. Darf mein Arbeitgeber mir den Urlaub sperren. Ich brauch die zwei Tage, für die Betreuung von meinem Kind kann es mit drei ja nicht allein Zuhause lassen. Hat mir jemand einen Tipp was ich da machen kann ? Muss er mir den Urlaub geben? Gibt es für Eltern nicht Sonderregelung ?

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Hallo.
Soweit ich weiß hat man keinen Anspruch auf Urlaub während einer bestimmten Zeit. Lediglich ein längerer Zeitraum muss gewährt werden um sich erholen zu können. Zur Not musst du eine andere Betreuung für dein Kind organisieren. Da du für die Betreuung deines Kindes ja auch zahlst, gibt es meist auch eine "Vertretung" wo man das Kind hin bringen kann wenn die Einrichtung geschlossen hat. Eine Freundin von mir arbeitet im Kindergarten und da ist es normal dass manche Kinder während den Schießzeiten der verschiedenen Einrichtungen hin und her wechseln um immer betreut werden zu können

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Bist du in der Kita mit einer Mutter befreundet, die evtl. deinen kl.mitbetreuen kann?

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Jeder Arbeitnehmer hat Recht einen Teil des Urlaubes selbst zu verteilen, vorallem er ja schon die anderen Urlaubstage mit Schließung der Praxis fest vorgibt.

Aber....dein Arbeitgeber kann Urlaubssperren in gewissen Hochsaison aussprechen...wie in manchen Branchen (Lebensmittel) die Weihnachtszeit und kann an Bedingungen knüpfen, sprich wie in deinem Fall, bei beide Behandler kein Urlaub, aber im Enddefekt, darf ein Arbeitgeber nicht den vollen Urlaub vorschreiben, wenn er genommen werden muss.
Sowie Eltern und Berufsschüler in der Ferienzeit bevorzugt werden können, um die Möglichkeit zu haben, einen durchgehenden Urlaub zu erlangen wie z.B. 2 Wochen wegfahren, weil auch in der Ferienzeit keine Berufschule ist.

Ich würde mit ihm nochmal reden, das jeder seine "gewünschten "Urlaubstage hatte und gerade du, als einzige Mutter dir zum. Nachteil die benötigte Kinderbetreuung deines Kindes genommen wird. Pfingsten sind doch eh die halben Patienten im Urlaub

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P.S im Enddefekt verlangt er von seinen kinderlosen Angestellten stets in den "teuren" Ferienzeiten fast komplett ihren Urlaub zu nehmen. Sommerferien, zw.Weihnachten und Brückentage liegen auch oft in den Ferien.
Auf Ferien, wo Eltern auf Betreuungstage angewiesen sind, kann mit das "etwas" Resturlaub , schon Rücksicht nehmen.

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Es ist zwar nicht gerade Mitarbeiter freundlich in dem Fall da so rumzutun - aber gewähren muss der Chef dir den Urlaub an den Schliesstagen nicht !

Ist ja auch klar.
Bei dir sind es 2 Tage.
Bei anderen könnten es 3 Wochen im Sommer sein an denen die Praxis eigentlich offen hat ...

Rede trotzdem nochmal mit ihm. Vielleicht lässt sich ja doch was machen.

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Klar kann er das machen. Er kann wegen hohem Arbeitsufwand eine Urlaubssperre verhängen.
Mitarbeiterfreundlich ist das nicht, aber was soll man machen.

Ich habe zwei Kleinkinder und habe in 3 Wochen Sommerferien den Kindergartens keinen einzigen Tag Urlaub bekommen. Meine Kinder waren da 2 und 3 Jahre alt.

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Der Arbeitgeber darf nicht deinen ganzen Urlaub festlegen, sondern nur einen bestimmten Anteil der Tage.
Es werden schon alle Brückentage, der Winter-, sowie der Sommerurkaub festgelegt, sodass die restlichen Tage zu deiner freien Verfügung stehen.

„Der Arbeitgeber darf dafür Ihren Urlaub verplanen, muss dies aber gleich zu Beginn des Jahres ankündigen. Außerdem kann er maximal drei Fünftel Ihres Jahresurlaubs zu Betriebsferien erklären. Über die restlichen Tage können Sie frei verfügen.“

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/urlaubsplanung-was-darf-der-arbeitgeber-vorschreiben/

So kenne ich es auch von meinem Arbeitgeber.

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Bei uns sind mehr als drei Fünftel des Jahresurlaubs Betriebsferien. Die Rechtslage ist da leider nicht so eindeutig wie auf der von Dir verlinkten Internetseite. Vor Gericht wurde schonmal so entschieden, aber es ist in keinem Gesetz verankert. Unser Betriebsrat ist seit Jahren an dem Thema dran.

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Mehr als 3/5 des Jahresurlaubs als Betriebsferien zu deklarieren finde ich schon heftig und kenne ich ehrlich gesagt so auch gar nicht.
Aber wenn selbst der Betriebsrat hier nichts machen kann, dann liege ich mit meiner Internetseite wahrscheinlich wirklich falsch.
Allerdings wurde es und in unserer Firma so gesagt, dass der Betrieb einen Teil des Urlaubes festlegen kann, der Rest aber zur freien Verfügung steht (stehen muss).

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Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, auch soziale Aspekte bei der Gewährung von Urlaub mit zu berücksichtigen, da er auch eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer hat.

Für Familien mit schulpflichtigen Kindern muss ein Ausgleich gefunden werden, dass diese während der Schulferien etwas Urlaub bekommen.
Für Eltern von Kleinkindern sind Schließzeiten zu berücksichtigen und können nicht durch Pauschale grundlose Urlaubssperre ausgehebelt werden.

Sprich noch mal in Ruhe mit dem Arbeitgeber und frage auch was er sonst vorschlägt, z. B. ob das Kind sich dann 3 Tage lang während Deiner Arbeitszeit in der Praxis aufhalten kann. Nicht dass Du dies ernsthaft anstreben solltest, aber als „Pistole vor die Brust“-Argument hilft es oft.

Kannst auch darlegen wie viele sonstigen Schließtage schon Dein Mann/Familie übernimmt, so dass es dem Arbeitgeber zumutbar ist, dass Du 2-3 Tage im Jahr eben auch selbst abdecken musst.

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Meine Erfahrung mit Kolleginnen mit Kindern ist leider die, dass eben nur die Mutter auf alle Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen eingehen muss und dann entsprechend Urlaub braucht. Wenn ich frage, was ist mit dem Vater kommt bei uns immer die Antwort: der kriegt keinen Urlaub. Dann frage ich mich, warum müssen die Kollegen der Frau immer zurück stehen und die Fehlzeiten auffangen wenn es beim Mann gar kein Problem ist wenn er keinen Urlaub bekommt...

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Die Kollegen der Frau müssen immer irgendwann die Fehlzeiten der Frau auffangen, genauso, wir die Frau irgendwann die Fehlzeiten ihrer Kollegen auffangen muss. Die Frau hat den gleichen Urlaubsanspruch wie ihre Kollegen auch... Warum ihn also nicht an den zwei Schließtagen nehmen?Das ist ein driftiger Grund...Und es sind keine drei Wochen..!
Nicht dass sich hier wieder jemand übervorteilt fühlt....
Sie schrieb doch, dass ihr Mann viel abfängt...Ich finde es auch nicht fair, dass sie rein aus Prinzip keinen Urlaub bekommt, weil sich ein anderer benachteiligt fühlen könnte, und nicht geschaut wird ob es möglich WÄRE.

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