Erneut schwanger in Elternzeit , wie viel Elterngeld

Hallo :)
Meine Tochter kam 09/16 zur Welt. Ich habe Elternzeit und Elterngelf für 2 Jahre beantragt. Nun bin ich erneut schwanger ET 05/18 . Wie viel Elterngeld werde ich bekommen ? 300€ ist mein jetziger stand nur wurde mir nun im Freundeskreis etwas anderes mitgeteilt , das man evtl. Das gleiche EG nochmal bekommt ...🤔
Danken für eure Hilfe ❤️

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nein ,du bekommst nur 300 Euro .um das volle Elterngeld noch einmal zu bekommen ,muss man spätestens 14 Monate nach Geburt des ersten ,das zweite bekommen .du bekommst 300 Euro Regelsatz und bis das erste Kind 3 ist 80 Euro Geschwisterbonus .lg

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Huhu
Ich bin auch in Elternzeit erneut schwanger geworden und mir wurde erklärt das nur 1 Jahr ausgeklammert werden kann. Das Elterngeld wird ja an deinem Verdienst vom letzten Jahr berechnet. Liegen also 2 Jahre dazwischen und 1 wird ausgeklammert hast du trotzdem 1 Jahr kein Verdienst gehabt und bekommst nur 300 ist bei uns auch so

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Hallo,
Du klammerst die jetzigen Monate für den Mutterschutz aus - je nach ET März od April bis Mai. Dann rechnest Du 12 Monate zurück. Jetzt werden aber wiederum die Monate für Basiselterngeld (12 Monate) ausgeklammert und die für den ersten Mutterschutz.
Bei mir is es ähnlich. 1.Kind 10/2016 und ET jetzt 05/2018
Meine Berechnung: ET Ende Mai -> Beginn MuSch im April -> März 2018 bis April 2017 wird für Elterngeldbezug herangezogen. 1. Elterngeld von Oktober 2016 bis September 2017 und MuSch ab September 2016 -> Elterngeld neu: März 2018 bis November 2017 mit 0€ ansetzen, Februar bis August 2016 mit Gehalt ansetzen.
Ich hpffe es war verständlich...

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Ich verstehe es nicht ganz. Darf ich dir mal eine PN schicken?

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Ja klar gern. Am besten was genau du nicht verstehst.

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Es zählen wieder 12 Monate vorm Mutterschutz. Da du Elterngeld Plus hast werden hier 14 Monate Elterngeld ausgeklammert und alles ab da bis neuem Mutterschutz fließt mit 0 in die Berechnung, falls das keine 12 Monate sind werden die restlichen Monate vorm ersten Kind herangezogen.

Du solltest deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden, dann bekommst du zum Mutterschaftsgeld noch den gleichen AG Zuschuss wie beim ersten Kind.

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An wen wendet man sich denn eigentlich um das speziell für seinen eigenen Fall berechnen zu lassen? Elterngeldstelle? Konnte da niemand erreichen und wurde auf einen Infotag (Vormittag) verwiesen, der natürlich während meiner Arbeitszeit ist 🙈

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Alles zum Elterngeld müsste im Gesetz zu finden sein, das BEEG. Du könntest notfalls das Bundesministerium anschreiben oder es gibt Elterngeldrechner im Internet, die das auch richtig berechnen. Weiß nur gerade nicht, welcher das ist, aber da vielleicht auf der offiziellen Seite des Ministeriums schauen :-)

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Also ich kann dir nur von mir berichten

Mein 2. Sohn kam im März 2017 und ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantragt - diese lief jetzt aus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bekomme die Elternzeit so angerechnet von den letzten 8 Monaten meines Gehaltes vor Geburt meines zweiten Kindes und die restlichen 4 eben 0 angerechnet oder eben wenn man noch dazwischen arbeiten geht wird dies zusätzlich angerechnet. Bei mir zb 2 1/2 Monate.

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Du kannst nochmal dein volles Gehalt im Mutterschutz "absahnen" , wenn du die Elternzeit des ersten zu Beginn des Mutterschutzes des zweiten beendest.

Das Elterngeld ist aber an deinen verdienst vom Vorjahr gekoppelt und da hattest du keinen.

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Das stimmt so nicht weil die Monate ausgeklammert werden in denen man Basiselterngeld bezogen hätte!

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Und Mutterschutzgeld wird immer ausgeklammert

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Hallo,

Da du dein eh auf 2 Jahre aufgeteilt hattest, bekommst du nur die 300€ zzgl. 75 € geschwisterbonus für 1jahr!

Du solltest auf jeden Fall deine Elternzeit vor dem muschu beenden, damit du den wenigstens noch die 12 Wochen mitnehmen kannst!

Lg

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So ein Unsinn!

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Hast du EG-Plus bezogen? Dann werden 14 Monate EG-Bezug ausgeklammert sonst nur die 12 Monate BasisEG-Bezug.
Es wird vor der Geburt 12 vollständige Kalendermonate als Bemessungszeitraum genommen: Kalendermonate in denen Mutterschutzgeld bezogen oder EG bezogen wurde (EG-Basis max 12 bzw 14 Monate bei EGPlus) werden dabei nicht berücksichtigt und übersprungen.

Damit ist dein Bemessungszeitraum bei BasisEG-Bezug des ersten Kindes und neuer Mutterschutzbeginn im April 2018: Oktober 2017 - März 2018 mit 0€ und 6 Monate vom vor dem Mutterschutz des ersten Kindes.
Bei EG-Plus Bezug wären es Dezember 2017 - März 2018 mit 0€ und 8 Monate von vor dem ersten Kind.
Daraus wird der Durchschnitt des Einkommens berechnet und daraus das neue EG.
Damit solltest du mehr als 300€ EG bekommen.
Zusätzlich gibt es dann noch den Geschwisterbonus (10% des EG min 75€) bis maximal zum 3. Geburtstag des älteren Kindes.
Ist dein Mutterschutzbeginn bereits im März verschiebt sich das zu deinem Gunsten noch 1 Monat nach vorn.

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Berechnugnszeitraum wäre vermutlich (dazu bräuchte man den genauen VET) 4/2017 bis 3/2018.

Da bis einschließlich 11/2017 ausgeklammert wird, werden die Monate 12/17-3/2018 genommen und 8 von vor dem ersten Mutterschutz.

Wenn du also mehr als 600 Euro Einkommen je Monat (vor dem ersten Mutterschutz hattest) hattest, dann wird es auch mehr als 300 Euro geben.