Rückkehr in den Beruf

huhu!

Ich möchte meine Elternzeit vorzeitig beenden aus privaten Gründen. nur habe ich folgendes Problem mein Arbeitgeber hat in betriebsvereinbarung stehen, dass ich flexibel in der zeit zwischen 6.30 - 18.30 uhr arbeiten, aber mein Mann ist in der woche von 6 - ca.20 uhr aus haus . Unser kindergarten geht von 7.30 bis 12.30 uhr und danach müsste unsere tochter (2) noch zur tagsmutter. was für rechte hätte ich bei rückkehr in den JOB? ich musste im jan. 2017 meine Elternzeit verlängern. Da mein Arbeitgeber mich vor die wahl gestellt hatte entweder verlängern oder ich kündige.
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Wieviele stunden möchtest du denn wöchentlich arbeiten? voll? oder Teilzeit? Du darfst während der Eltenzeit bis zu 30 Std./ Wochen arbeiten.

Wenn Teilzeit: stelle einen schriftlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit mit exakter Tages- und Stundenverteilung!! Wenn dein AG mehr als 15 Angestellte hat kann er dir dies nur aus "dringenden betrieblichen Gründen" verwehren. Und diese müsste er notfalls vor Gericht darlegen können. Er hat zudem nur 4 Wochen Zeit, deinen Antrag ebenfalls schriftlich abzulehnen (mit genauer Begründung!). Tut er dies nicht gilt dein Antrag als genehmigt in deinen Vorstellungen.

Lehnt er ab, muss er dir aber erlauben, woanders in Elternzeit zu arbeiten bzw. könntest du notfalls ALG I beantragen für die Zeit der Elternzeit.

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ich will auf 18 stunden in woche wieder arbeiten. Mir wurde beim telefonat mit Personalabteilung gesagt . Wenn ich nicht Flexibel arbeiten kann , werd der Antrag abgelehnt. Mein arbeiten ca. 100 km vom Wohnort entfernt. vielleicht sollte ich dazu sagen, dass ich im einzelhandel gearbeitet habe. mir werd auch ein Arbeitsort neu zugewiesen.

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Natürlich kann er es nicht ablehnen, aber das Hauptproblem ist doch hier ein anderes. Die Arbeitszeitwünsche der TE widersprechen den Regelungen der Betriebsvereinbarung. M.A.n. liegt somit das Problem bei ihr.

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https://arbeits-abc.de/teilzeitarbeit-ein-arbeitszeitmodell-mit-vor-und-nachteilen/

Du kannst reduzieren, falls du damit den betrieblichen Belangen nicht schadest. Jedenfalls muss der AG dir dann das Arbeiten bei einer anderen Firma gestatten.