Lehrer NRW - Frage zu Elternzeit

Hey, ich bin Lehrerin in NRW und verbeamtet. Ich möchte gerne ein Jahr ab Geburt zu Hause bleiben und habe immer von 12 Monaten Elternzeit gelesen und dass man dann zum 1. Geb. des Kindes wieder käme. Allerdings hat man doch erst 2 Monate Mutterschutz und dann hätte man doch nur 10 Monate Elternzeit, oder? Wenn ich 12 und mein Partner 2 Monate nehmen wollte, beginnen diese erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist? Ich steh auf dem Schlauch!

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Die 12 Monate zählen ab Geburt, nur dass du nur die höhere Zahlung im Mutterschutz erhältst.

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Ah, ok. Vielen Dank :)

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Richtig, Mutterschutz und Elternzeit bzw. Elterngeldanspruch überlappen sich quasi. Bis ich das kapiert habe....finde es auch total verwirrend, zumal man überall liest, man würde 12 Monate Elterngeld bekommen, aber letztlich sind es vermutlich bei den meisten nur 10.

Mein Mann wird dann den 13. und 14. Lebensmonat in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen und dann die Kita-Eingewöhnung machen.

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Hallo!
Das ist tatsächlich nicht so, ich habe wider besseren Wissens auch am 1. Geburtstag wieder gearbeitet. Mehrere Kolleginnen haben das nun allerdings anders gemacht: es ist einfach nichts, was groß irgendwo mitgeteilt wird. Du findest die Paragraphen aber in dem Heftchen der BezReg.
Die Kolleginnen sind wir folgt vorgegangen: in ihrem formlosen Antrag auf Elternzeit haben sie wie folgt formuliert: hiermit beantrage ich Elternzeit bis zum XY (hier dann dass Datum 1 Jahr nach dem Ende des Mutterschutzes) beginnend im Anschluss an den Mutterschutz, der bis zum XY geht.
Es ging ihnen allerdings nicht um längere Zahlung (Das weiß ich ehrlich gesagt nicht), sondern darum, dass man ja neuerdings nach 1 Jahr den Anspruch auf seine alte Stelle verliert. So konnten sie die Kinder in Ruhe im Kindergarten eingewöhnen und die Stelle war sicher.
LG

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Falls das relevant ist: Schulform Gym/NRW

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Elterngeld und Elternzeit sind ja auch 2 paar Schuhe, dass müssen ja nicht beides 1 Jahr sein. Ich lasse mir z.B. das Elterngeld voll auszahlen und nicht über 2 Jahre gestreckt, nehme aber trotzdem 2 Jahre Elternzeit. Zusätzlich kündige ich meinem Arbeitgeber (großer Konzern) schonmal an, dass ich aber nach CIRCA einem Jahr gerne wieder in Teilzeit mit max. 30 Stunden anfangen will. Wann ich das dann letztlich mache ist dann flexibler, je nachdem, wie es mit dem Kitaplatz klappt. Mein Recht auf die Stelle ist also safe, aber klar, ggf. habe ich dann eine Weile gar kein Einkommen.