Zweites Mal schwanger in Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

das wird mein erstes Beitrag im Forum. Ich hoffe, ich bin hier richtig.

Es geht um Folgendes:
Unsere 1. Tochter ist letztes Jahr im August geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit (also bis August 2019) beantragt und beziehe in ihren Lebensmonaten 1-12 Elterngeld.

Nun bin ich in der SSW 9+0 mit Würmchen Nr. 2 schwanger. (ET: 19.12.2018)

Gestern war unsere Hebamme zur ersten Beratung da und gab uns einige Tipps und Infos. Ich muss sagen, ich hatte ja keine Ahnung!! 😱 Gestern in unserem Gespräch habe ich erfahren, dass ich wohl im 2. Jahr Elternzeit, sprich in dem Jahr in dem ich kein Elterngeld mehr beziehe, NICHT krankenversichert bin. Stimmt das? Und wenn ja: gilt das gleiche auch, wenn ich „neue“ Elternzeit für Kind 2 nehme?

Apropos: kann ich Elternzeit und/oder Elterngeld für Kind 2 beantragen - während die Elternzeit für meine Tochter läuft? Oder beginnt meine Elternzeit für Kind 2 erst nach deren Ablauf im August 2019?

Außerdem sagte die gute Frau, dass es die Möglichkeit gibt Hartz 4 zu beantragen.. kennt sich da jemand aus? Hat jemand Erfahrung? Lohnt sich das? Ist das überhaupt sinnvoll! Ich möchte das eigentlich nicht. Befinde mich ja in einem Arbeitsverhältnis und würde doch mindestens die 300€ Kindergeld + 75€ Geschwisterbonus erhalten. Oder?! Für mich würde es sich einfach auch falsch anfühlen, was mein Freund leider nicht nachvollziehen kann.

Ich danke Dir, wenn Du bis hier hin mitgelesen hast und hoffe so sehr, dass hier jemand rumschwirrt, der uns helfen kann in diesem Dschungel von Fragen und Unsicherheit!

Herzliche Grüße, Jil

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Hallo,

ich probiere es mal. Ich bin in Elternzeit wieder schwanger geworden. Ich habe zum Mutterschutz des zweiten Kindes die Elternzeit beendet (Schreiben an den Arbeitgeber). Dann habe ich das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim Großen bekommen. Elterngeld aber nur die 300€ Mindestsatz und bis der Große 3 war den Geschwisterbonus. Dazu natürlich für beide Kinder Kindergeld.

Ich habe dann übrigens die restliche Elternzeit vom ersten Kind, dann wieder an die Elternzeit vom zweiten hinten dran gehängt, so dass ich insgesamt 6 Jahre + Mutterschutz zuhause bin.

Ob es eine Möglichkeit gibt mit Harz4 besser gestellt zu sein als mit dem Mindestsatz Elterngeld, das weiß ich nicht.

LG Jelinchen

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Deine beiden Kinder waren aber vermutlich weiter auseinander als dir Kinder der TE? Bei ihr sind es nur 16 Monate Altersunterschied.

Vg Isa

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Ja, daher wird das Elterngeld der TE wohl etwas höher ausfallen.

Jetzt kapiere ich, warum sich so viele 2unter2 antun. #rofl

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Also ich kann dir jetzt euch leider nicht helfen aber ich blick auch bei vielen Sachen nicht di richtig durch

ICh habe mir jetzt einen Beratung Termin von einer katholischen Frauen gemeine geben lassen. Da kann man alles fragen und bekommt Tipps wiex man was am besten macht.
Die AWO oder Caritas und viele andere bieten es auch an
Einfach Schwangerschafts Beratung in der nähe suchen

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Guten morgen.
Ich versuche auch mal mein Glück 😉 und hoffe dir ein wenig helfen zu können.

Ich bin auch wieder schwanger geworden während EZ des ersten Kindes und habe diese auf einen Tag vor MuSchu des zweiten Kindes frühzeitig beendet um wieder Mutterschaftsgeld in vollem Umfang zu erhalten.
Elterngeld wird es beim zweiten nun wohl "nur" die 300€ geben.

Da ich gesetzlich versichert bin und mein Arbeitsverhältnis ja besteht, nur eben ruht, bin ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung während der EZ beitragsfrei versichert! Es besteht also die gesamte Zeit ein Versicherungsschutz!
Wie das evtl bei Privatversicherten ist kann ich dir nicht sagen.

Ebenso weiß ich nicht wie es mit HarzIV aussieht bzw Grundsicherung...ich weiß nicht wann man diese bekommt oder auch nicht bekommt wenn man ja im Grunde in einem Arbeitsverhältnis ist.

Ich war in der ersten Schwangerschaft bei einer Beratungsstelle zu Elterngeld und -zeit...vllt könntest da auch noch an Infos ran kommen.
Alles Gute!

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1. Wenn du dich in einem Arbeitsverhältnis befindest und in Elternzeit bist, bist du natürlich weiterhin krankenversichert. Ohne Arbeitsverhältnis sähe es anders aus.

2. Du beendest deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber für den neuen Mutterschutz (ab 07.11.18). Dann bekommst du während des kompletten Mutterschutzes wieder dein altes Vollzeitgehalt (AG-Anteil + KK-Anteil).

3. Dein Elterngeld bei Kind 2 berechnet sich nach den 12 vollen Monaten vor MuSchu Kind 2. Die 12 Monate Basis-EG und der MuSchu von Kind1 werden ausgeklammert.

Demnach also Oktober 2018, September 2018 und 10 Monate vor dem Mutterschutz von Kind1. Das ist weit, weit mehr als der Mindestsatz, nämlich fast das jetzige Elterngeld.

4. Wenn du das Elterngeld für Kind2 optimieren möchtest, dann wandelst du das Basis-EG in Monat 11 und 12 in EG Plus von Monat 11 bis 14 um.
In diesem Fall werden Sept. und Okt. 18 nämlich auch noch ausgeklammert (geht nur bis zum 14. Lebensmonat) und du erhältst sogar exakt das gleiche Elterngeld wie bei Kind1.

5. Deine Hebamme hat keine Ahnung.

Ich hoffe, ich habe jetzt alle Geburtsdaten korrekt eingegeben. Aber beschäftige dich mal selbst kurz mit dem Gesetz und einem Elterngeldrechner. Das kann man wirklich schnell nachprüfen.

Vg Isa

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Ach ja: Der Geschwisterbonus kommt sogar noch hinzu.

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Danke Dir!

Das mit Monat 11-14 (Splittung Elterngeld) wäre sicherlich sinnvoll. Scheinbar kennst du dich aus! Wir haben ja Basiselterngeld beantragt und nein Antrag ist „durch“. Dann kann es sicherlich nicht mehr geändert werden.. 🤔 Zudem wird mein Freund im 13.+14. Monat (bzw. in Monat 13-16) EG beziehen. Aber das ist ja durchaus möglich, dass die Bezüge parallel zueinander laufen, oder?

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Ich danke Euch von Herzen für die schnellen, ausführlichen und nachvollziehbaren Antworten. 👌🏻 Ich habe gleich in der 5. Woche einen Termin bei Pro familia vereinbart, sodass wir da beraten werden, auch bzgl. weiterer Möglichkeiten Zuschüsse oder eine Erstausstattung zu erhalten (es gibt ja so einiges, was einem freiwillig aber niemand „verrät“). Zudem werden wir schauen, dass wir auch noch einen Termin bei der Elterngeldstelle erhalten, um diesbezüglich ausführlich beraten zu werden. Wollte mir nur dringend vorab die Sache mit der KK erklären lassen, weil mich das gestern schon echt wie ein Schlag ins Gesicht getroffen hat.

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Zuschüsse? Erstausstattung? Das verstehe ich jetzt wiederum nicht. Ihr arbeitet doch beide? Und dein erstes Kind ist dann ja noch nichtmal 2...da müsstet ihr doch noch fast alles haben?

Vg Isa

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Schuster bleib bei deinen Leisten! Die Hebamme hat keine Ahnung.
Natürlich bist du im 2. Elternzeitjahr krankenversichert. Diese Beiträge zahlt der Bund.
Zum 2. Kind: Ich gehe davon aus, dass du einen AG hast, richtig? Du schickst diesem die Bescheinigung vom FA mit ET des 2. Kindes und ein Schreiben, dass du die EZ von Kind 1 vorzeitig beendest, um in MuSchu von Kind 2 zu gehen. Du bekommst dann 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET Mutterschaftsgeld in Höhe deines letzten Gehalts. Danach gehst du in EZ mit Kind 2. Dein EG wird deutlich mehr sein, als der Mindestsatz von 300€. Natürlich gibt es auch noch den Geschwisterbonus. Wie hoch das tatsächliche EG sein wird, kann dir die Elterngeldstelle sagen.

Alles Gute für dich!

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Liebe Incredible-baby, auch bei dir möchte ich mich bedanken! Alles easy und verständlich. Die Elterngeldstelle habe ich vorhin erreicht und sehr wichtige Infos erhalten.. da haben wir nun also einen Plan für die Berechnung des EG für Kind 2. !!!

Allerdings habe ich eben auch schon mit meiner KK telefoniert, um ganz sicher zu gehen und sie sagten, dass der Versicherungsschutz tatsächlich nicht besteht, wenn ich denn nicht verheiratet bin und über den Mann familienversichert bin. Ich bin übrigens Mitglied bei der AOK Rheinland/Hamburg. ;-) Hat denn kein Mensch da Ahnung?!

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Ja, hast du einen Arbeitgeber?

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Es schein deine Hebamme leider keine Ahnung zu haben, aber trotzdem irgendwas erzählen.
Wenn du vor der Elternzeit eine ganz normale Arbeitnehmerin im unbefristeten Vertrag warst, dann bist du die ganze Elternzeit durch beitragsfrei krankenversichert (außer du arbeitest parallel mehr als Basis, dann bist du über den Arbeitgeber versichert).
Ganz wichtig: du musst schriftlich bei deinem Arbeitgeber zum Zeitpunkt des neuen Mutterschutzes die vorzeitige Beendigung der Elternzeit für das 1. Kind und den Eintritt des neuen Mutterschutzes melden. Die genauen Fristen kenne ich leider nicht, frage mal bei der Schwangeren-Beratungsstelle.
Dann tritt dein Mutterschutz ganz normal 6 Wochen vor ET ein und du bekommst das gleiche Mutterschaftsgeld wie mit dem ersten Kind.
Danach tzst du Elterngeld beantragen. Da werden die letzten 12 Monate vor Mutterschutz, ausgeklammert die Monate, wo du Elterngeld und Mutterschaftsgeld bezogen hast, in die Rechnung einbezogen. Also du hast grob gerechnet 2 leeren Monate (mit 0 Einkommen), der Rest sind die Monate vor dem ersten Mutterschutz. Davon wird ganz normal 65% berechnet, plus 10% drauf für den Geschwisterbonus.
Harz4 kannst du evtl. beziehen die paar Monate zwischen Elterngeld und dem neuen Mutterschutz.
Vg
Anna

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Habe ganz vergessen, HARZ4 kannst du natürlich nur dann beziehen, wenn dein Freund ganz wenig verdient, und ich würde sagen, wenn euch das Geld nicht reicht, es wird eher Sinn machen einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Für die Erstausstattung kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr was bekommt. Ihr habt ja beide Einkommen, und das große Kind ist ja erst so klein, also müsst ihr doch theoretisch die nötige Erstausstattung haben.