Arbeitsrecht in Schwangerschaft?

Hallo, stehe vor einem Problem und Weiss keine Lösung..

Ich bin Anfang der 9. Ssw und Habe letzten Monat meinen Vollzeitjob gekündigt bei dem ich als Aushilfe weiterhin beschäftigt bleibe, weil mein Chef über den Sommer zu wenig Arbeit hat (da wusste ich noch nichts von meiner Ss).

Hatte dann vor etwa 3 Wochen auch meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben in einem anderen Lokal wo ich neben dem Aushilfsjob als Teilzeitkraft gearbeitet hätte ab 1.6.

Habe der Chefin nun von meiner Schwangerschaft erzählt und diese sagt mir nun sie ließe keine schwangeren bei sich arbeiten. Beschäftigungsverbot könne sie mir erst geben wenn ich bereits eine Zeit bei ihr gearbeitet hätte.

So nun stehe ich da ohne richtigen Job..
Was steht mir denn jezzt zu und wie kann ich weiter machen?

Arbeitsamt wird mir sicher eine Sperre verhängen da ja ich meinen Vollzeitjob selbst gekündigt habe oder?

Vielleicht Weiss mir ja jemand einen Rat...:(

Liebe grüße

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Hallo, mit dem Arbeitsverbot was sie dir nicht geben kann, würde ich mich nochmal erkundigen. Da du mit der Schwangerschaft andere Rechte hast. Ich komm aus München da gibt es sowas wie pro Familia bei dennen du mal nachfragen kannst. Unterschreiben keinen Aufhebungsvertrag oder was anderes bevor du dich da nicht schlau gemacht hast.

LG Sabrina

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Das Problem aus meiner Sicht ist, dass du deiner neuen Chefin vor Antritt deiner neuen Stelle am 1.6. von deiner SS berichtet hast. Nun kann Sie noch den Vertrag aufheben. Warum hast du das gemacht? Das war etwas naiv.

Wenn du ihr in der ersten Arbeitswoche, während der Probezeit von deiner SS berichtet hättest, dann hätte sofort das Mutterschutzgesetz gegolten. Dann hätte sie dir - egal wie lange du schon dort gearbeitet hast - ein BV aussprechen, bzw. einen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz einrichten müssen.

Sorry, dass ich das jetzt sage, aber das war wirklich nicht gerade vorausschauend.
Das Problem zusätzlich ist, dass dir offenbar dein Job davor nicht gekündigt wurde, sondern du aktiv gekündigt hast. Damit bist du jetzt ggf, erstmal gesperrt, was den Bezug von Arbeitslosengeld angeht. Das alles ist natülich richtig scheiße für deine finanzielle Situation nach der Geburt, Thema Elterngeldanspruch.

Blöde Frage: Kriegst du jetzt noch schnell irgend einen anderen Job, bevor man dir die SS ansieht? Ist zwar nicht ganz die "faire Art", aber manchmal im Leben muss man vielleicht auch egoistisch sein?!

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Hallo,
du schriebst
"Nun kann Sie noch den Vertrag aufheben"

Ein Arbeitsvertrag kann gegen den Willen des Arbeitnehmer bei einer Schwangeren grundsätzlich nicht aufgehoben werden!

Gruß
Demy

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Huhu

Also in meinem Betrieb war das erst vor kurzem der Fall wie bei dir.
Eine Kollegin hat den Vertrag unterschrieben und ist vor antritt schwanger geworden.
Blöd für den Chef aber sie bekam ein bv und ist nach der Geburt noch ein Jahr in Elternzeit.
War alles kein Problem nur eben ärgerlich für den Chef.
Ich war auch nur 2 Monate dort tätig und bin schwanger geworden.
Chef hat sich für uns gefreut sich aber wegen ihm und dem Betrieb geärgert weil jz eine Kraft fehlt.

LG Janine 33ssw 💙

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Du hast einen gültigen Vertrag ab dem 1.6. Der kann nicht aufgehoben werden von deiner Chefin und ich hoffe nicht, dass du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst!!

Du gehst am 1.6. zu den vertraglich vereinbarten Zeiten arbeiten. Hat deine Chefin keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz, dann muss sie dir ein BV ausstellen und dir dein vertraglich vereinbartes Gehalt zahlen!

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Hi,

Frage zum neuen Job. Wurdest du breits ANGEMELDET? Sprich bei KK und co? Wenn ja - gilt das BV bereits! (Ich hätte in deinem Fall hier tatsächlich bis zum 1. Tag arbeiten mindestens abgewartet.) Um ins BV geschickt werden zu können muss man lediglich als Arbeitskraft bei dem AG angemeldet sein. Es ist nicht vorausgesetzt das man dort bereits einen Tag gearbeitet haben muss!!!! PS: Gibts einen Arbeitsvertrag? Der gilt auch als Nachweisdokument und würde BV bedeuten und das du unkündbar wärst bei dem neuen Job (solange du Schwanger bist und bis zum Ende der Elternzeit).

Fürs AA wäre eine Sperre nur dann der Fall, wenn du ohne neuen Job gekündigt hättest und jetzt arbeitslos wärst.

Vorausgesetzt du hast nen unterschriebenen Arbeitsvertrag von der neuen Stelle. Hast du ein Nachweis, was die Kündigung vorher gerechtfertigt hat und erklärt warum du jetzt unerwartet doch arbeitslos wärst.

Das mit dem Recht auf den Arbeitsplatz, ist natürlich ne Klagesache. Wenn du dir kein Anwalt leisten kannst und selbst mit Rechtsberatungsschein ggf. raus käm, dass die Aussicht auf gewinnen vorm Arbeitsgericht fraglich wäre - würdest du ggf. nur auf Gerichtskosten hängen bleiben.

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Les nochmal - ah du hast nen Arbeitsvertrag (der ist in der Gastro nicht zwangsläufig immer vorhanden). Sobald du was schriftlich hast, bist du eh safe! Sprich sowohl vorm AA als auch deine neue Chefin kann dich nicht kündigen.

Kenn es von vielen in der Gastro die keinen Arbeitsvertrag haben - sondern ledigliche Lohnabrechnungen als Nachweis ihrer Tätigkeit bekommen. (Ein Arbeitsvertrag ist rechtlich gesehen kein muss - nur eine Kündigung MUSS immer schriftlich erfolgen.) Sprich wenn sie dich nicht mal schriftlich gekündigt hat - gab es das Gespräch offiziell nie!

Wenn du am Freitag also nicht erscheinst, kann das als "Arbeitsverweigerung" im Nachhinein so gedreht werden, das deine neue Chefin die Kündigung damit rechtfertigen kann.

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Natürlich ist ein Arbeitsvertrag "ein Muss" bzw. die Grundlage für ein Arbeitsverhältnis.
Es zählt aber auch ein mündlicher Vertrag, was oft durchaus Vorteile hat, weil dann sämtliche gesetzlichen Vorgaben gelten.
Der Satz ist Unsinn: "(Ein Arbeitsvertrag ist rechtlich gesehen kein muss - ..:"

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Beschäftigungsverbot könne sie mir erst geben wenn ich bereits eine Zeit bei ihr gearbeitet hätte.

Warum läßt die Chefin keine Schwangeren bei sich arbeiten? Die Aussage verstehe ich nicht. Entweder die Arbeit ist gefährdend, dann müssen die Gefährdungen abgestellt werden, oder sie ist nicht gefährdend, dann ist es ohnehin ok.

In der Gastro zu arbeiten in TZ ist nicht unbedingt ein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Da müssen schon konkrete Dinge vorliegen, die sich nicht ändern lassen.

Ich würde mal die Aufsichtsbehörde kontaktieren.

Ein BV ist nicht einfach so beliebig.