Beschäftigungsverbot trotz Immunität ( Erzieherin)

Hallo zusammen,
Ich arbeite als Erzieherin in einer Kita mit Kindern von 3-6 Jahren. Bin nun in der 8. Woche schwanger. Laut Amtsärztin habe ich den vollständigen Schutz und benötige kein BV. Der AG möchte dennoch ein generelles BV gegenüber Schwangeren aussprechen, obwohl ja kein Grund besteht.
Ist das rechtens? Kann ich dagegen angehen?
Ich möchte bis zum Mutterschutz weiter arbeiten.
LG jillsmama

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Welchen grund nennt er denn?

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Hallo ..bisher wird kein Grund genannt und hänge noch in der Freistellung fest. Das geht mir ziemlich an die Nerven.

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Hallo
Wenn du vollständigen Schutz meinst, was meinst du genau damit?
Röteln und cytomegalie?
Ich verstehe deinen Arbeitgeber und heiße es auch für gut, dass er es vor hat.
In einer Einrichtung grassiert leider immer irgendwas rum, ich ich persönlich möchte nicht dauernd ss Antibiotika nehmen weil ich irgendwas habe( Ohren Augen Hals Lunge) Magen Darm. Leider bringen viel zu viele ihre Kinder krank zur Kita, weiß nicht ob es bei euch anders ist.
Aber ehrlich ich würde das bv nehmen

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Hallo, ich habe den Schutz vor Röteln, Ringelröteln, cytomegalie, Keuchhusten, Polio, Tetanus.
Natürlich kommen Kinder auch krank zur Kita aber ich arbeite ja nicht erst seit gestern dort und bin eher weniger anfällig. Auch Erkältungen gehen an mir vorüber und solche Dinge kann ich mir überall einfangen.

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Ja meine Liebe aber bedenke das in der Schwangerschaft dein immunsystem anfälliger ist, als sonst. Erkältungen und alles gingen auch an mir vorüber und nun in der Schwangerschaft lieg ich oft flach. Klar kannst du dir überall was wegholen, aber eine Kita ist ja nun eine Brutstätte der Viren und Bakterien.
Die Frage meines Kinderarztes jedes Mal wenn mein Sohn krank war, geht er schon in die Kita?
Ich will dir das auch garnicht wegreden, aber denke vielleicht drüber nach anstatt dagegen angehen zu wollen. Letztendlich hast du außer das du viel freie Zeit hast keine Nachteile (Gehalt etc)

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nachtrag : in meinem Bereich habe ich auch durch meinen Chef ein bv bekommen, das kann der Chef schon aussprechen. Bei mir war einfach keine Gefahrenlose Übernahme eines anderen Aufgabenbereiches gegeben, somit hier es bv

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Darf ich fragen welcher Träger das ist ?
Meine Freundin musste auch direkt ins BV

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Ich bin zwar keine Expertin aber bei mir war es genau so.
Ich war gegen alles immun und würde dennoch vom AG ins BV geschickt (Krippenerzieherin).
Ich glaube nicht das du dagegen vorgehen kannst.
Ich hoffe,du kannst die Zeit genießen😊.
Ich konnte es ehrlich gesagt sehr gut und habe nur noch wenige Tage bis zur Entbindung.

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Ich bin auch Erzieherin mit Beschäftigungsverbot. Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht und finde es eher verantwortungsvoll von deinem Arbeitgeber. In unserem Beruf sind wir nun eher Krankheiten ausgesetzt und mir war so oft schlecht oder ich bin so müde,da bin ich so froh zu hause bleiben zu können. Und ich finde man sollte da einfach auch an das kleine Wunder im Bauch denken. Und finanziell ist es ja auch kein Nachteil 😉

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Ich glaube, dass das einen ganz anderen Hintergrund hat....
Und zwar: sie müssen dich bei ansteckenden Krankheiten wie zb. Scharlach (10 Tage) beurlauben, das würde bedeuten, dass die Kollegen in dieser Zeit deine std auffangen müssten... wenn du aber im BV bist, haben Sie direkten Anspruch auf eine Vertretung....
?? Spekulationen

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Anspruch ja, in der Realität bekommen wir meistens/nie Ersatz

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Dann liegt das an eurem Träger oder dem Fachkräftemangel... bei uns war das nie ein Problem 😊

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Also ich bin auch Erzieherin und gegen alles immun, werde aber dennoch nicht ins BV geschickt. Zur Zeit bin ich Zuhause wegen einem Infekt den ich mir wohl eingefangen habe-gerade wäre ich froh wenn ich ein BV bekommen würde obwohl mir wohl die Decke auf den Kopf fallen würde. Ich bin so ein Typ, dass ich mir schnell bei zu viel Zeit Gedanken mache und das Grübeln anfange.. glaub das alles hat eben Vor- aber auch Nachteile..

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Nein, das darf er nicht, wenn keine Gefährdungen vorliegen. Es gibt eine klar vorgeschriebene Reihenfolge: Wenn Gefährdungen vorliegen, dann Maßnahmen um sie auszuschließen. Wenn Maßnahmen nicht möglich, dann Umsetzung. Und wenn Umsetzung nicht möglich, dann BV.

Aber hier ist keine der Voraussetzungen für ein BV gegeben. Du hast ein Recht auf Teilhabe am Berufsleben, das ist klar in § 1 MuSchG benannt.

Wenn du dich wehren willst: wende dich an die Aufsichtsbehörde oder teile der Umlage2 deiner Krankenkasse mit, dass der AG ohne Grund ein BV erteilen möchtest, das du nicht willst. Dann erhält er auch keine ERstattung.