Erbrecht - Ein Haus, vier Geschwister, kniffliges Testament

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Erbrecht, wäre schön, wenn es hier juristisch versierte Menschen gibt, die weiter helfen können. Im jüngst eingetretenen Erbfall geht ein Haus an vier Geschwister zu folgenden Voraussetzungen:

A ist verheiratet, hat aber keine Kinder
B ist verwitwet, keine Kinder
C ist nicht verheiratet, hat keine Kinder
D ist geschieden, zwei Kinder

Das Testament sagt nun: A, B und C bekommen Wohnrecht auf Lebenszeit. Sind diese drei sich einig, dann darf das Haus auch ohne Einverständnis von D verkauft werden.
Nach dem Ableben des letzten Wohnberechtigten geht das Haus an die beiden einzigen Enkel (also an die Nacherben, wenn ich richtig informiert bin). Wohl deshalb hat D auch keinerlei Mitspracherecht.

Jetzt könnte aber ja der Fall eintreten, dass das Haus nicht verkauft wird, weil jemand darin wohnen will oder nicht einverstanden ist. Inwiefern muss denn nun die Ehepartnerin von A berücksichtigt werden, falls dieser verstirbt? Sie ist doch wiederum ihm gegenüber erbberechtigt mit mindestens einem Pflichtteil? Und könnte auch C seine Partnerin per Testament an seinem Vermögen und damit auch dem Haus beteiligen? Man macht sich einfach Sorgen, dass es hier zum Streit kommt.

Danke für hilfreiche Hinweise. :-)

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Geht zum Fachanwalt für Erbrecht und lasst das Testament prüfen und euch beraten. Kostet nicht die Welt , ist aber deutlich günstiger als falsche Informationen werden können ;-)

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Das ist Sache der Betroffenen, ich bin nicht direkt involviert. Es interessiert mich (und meinen Partner) einfach und bisher möchte noch niemand einen Anwalt einschalten.

Außerdem bin ich bereits schlauer, da ich schon grundsätzliche juristische Informationen dazu erhalten habe.

Danke Dir! :-)

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Ja, sowas geht mit Vor- und Nacherben.

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Nein, das geht nicht. Die Nacherben werden sich bedanken, wenn ihr zukünftiges Eigentum einfach verkauft wird......

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Sorry, hatte 2136 BGB nicht beachtet....

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Hallo,

ist das eine Prüfungsfrage für angehende Rechtsanwälte ?

#Sind diese drei sich einig, dann darf das Haus auch ohne Einverständnis von D verkauft werden.#
A + B + C versaufen das Geld und D ist der Depp.
D würde also den Pflichtteil verlangen.

#Nach dem Ableben des letzten Wohnberechtigten geht das Haus an die beiden einzigen Enkel #
A, B, und C sind also sterilisiert - da kommen also in Zukunft keine Enkel mehr dazu ? Adoption auch nicht möglich ?

#Und könnte auch C seine Partnerin per Testament an seinem Vermögen und damit auch dem Haus beteiligen? #
Das kann C auch ohne Testament, ganz einfach durch sterben.

#Man macht sich einfach Sorgen, dass es hier zum Streit kommt. #
Ist doch egal, man ist doch bereits gestorben.

freundliche Grüsse Werner

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Hi Werner,

"ist das eine Prüfungsfrage für angehende Rechtsanwälte ?"

Klingt so, gell? Ist ein notariell beglaubigtes, handgeschriebenes Testament, was B (die gelernte Juristin ist) mit der Erblasserin vor zwei Jahren aufgesetzt hat.

"A, B, und C sind also sterilisiert - da kommen also in Zukunft keine Enkel mehr dazu ? Adoption auch nicht möglich ?"

Nein, keine Enkel mehr, da die Beteiligten A bis D bereits im Rentenalter sind. Die besagten Enkel wurden auch ausdrücklich namentlich genannt, also da stehtnicht einfach nur "meine Enkel erben..".

"#Man macht sich einfach Sorgen, dass es hier zum Streit kommt. #
Ist doch egal, man ist doch bereits gestorben."

Tja, angeblich sollte das Testament aber genau das verhindern. ;-)

Danke für Deine Meinung!

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Das Haus kann nicht verkauft werden von A, B, C und D, weil die Enkel als Nacherben bestimmt wurden.

Dass A, B und C dennoch das Recht erhalten sollen, verkaufen zu dürfen, widerspricht dem Prinzip der Nacherbschaft.

Durch die Nacherbschaft wird ein vorheriger Verkauf ausgeschlossen, denn die Vorerben werden nicht Eigentümer, sie erhalten nur ein Nutznießungsrecht. Die Nacherben erben direkt vom Erblasser. Deshalb muss die Ehefrau von A nicht berücksichtigt werden, was die Immobilie angeht. Was A darüber hinaus geerbt hat, vererbt er allerdings an sie.

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Zu früh abgeschickt, falsche Auskunft, ich hatte 2136 BGB übersehen. Sie dürfen demnach doch verkaufen, machen sich aber ggf Schadensersatz pflichtig.

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Danke Dir für Deine Meinung!

Es ist aber wohl schon so, dass A bis D ihren Anteil am Haus geldlich von den verbleibenden Besitzern einfordern können. Sprich, sie können sich auszahlen lassen, weil das mit dem Wohnrecht nichts zu tun hat.

Ich dachte auch, die Frau von A hätte nichts damit zu tun, aber doch, sie erbt ja seinen Anteil vom Haus, wenn er vor ihr stirbt. Es gehört ihm ja im Moment zu 1/4, lediglich Wohnrecht hat sie keines.

Echt kompliziert, gell? Natürlich muss das im Ernstfall juristisch geklärt werden, das ist völlig klar. Aber A hat eben auch schon geäußert, er hätte am Besitz des Hauses kein Interesse, er will lieber Geld dafür haben. Das wird also noch spannend.

Liebe Grüße #winke

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https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/v/vor-und-nacherbschaft-lexikon-des-steuerrechts/#D063108900003

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sind alle 4 Erben? Warum erben alle 4 ein Haus und bekommen Wohnrecht? Wenn es ihnen doch ohnehin gehört? Oder ist einer der Erbe und die anderen erhalten Wohnrecht in Form eines Vermächtnisses?

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Vier Kinder erben, nur drei bekommen Wohnrecht, die Vierte hat wiederum zwei Kinder und diese sind die Nacherben.