Geburtsurkunde was bedeutet "die vaterschaft ergibt sich aus einem randvermerk"

Meine verstorben Tante ist in den 50ern als uneheliches Kind geboren und hat in der Geburtsurkunde folgenden Satz vermerkt "die Vaterschaft ergibt sich aus einem Randvermerk".
Eingetragen sind ihr leiblicher Vater (eine Liebschaft) sowie ihre Mutter.
Ihr Geburtsname ist der Mädchenname ihrer Mutter.
3 Jahre nach der Geburt heiratet ihre Mutter. Die Mutter sowie ihr Kind (meine Tante) nahmen den Namen des Ehemanns an.
Ihre Mutter erzählte immer sie sei von ihrem Ehemann angenommen/adoptiert worden. Nun irritiert uns jedoch dass der leibliche Vater in der Geburtsurkunde steht und lediglich dieser Randvermerk vorhanden ist. Was hat der zu bedeuten?
Und konkret gefragt. Hätte der leibliche Vater (oder dessen Nachfahren) wenn keine Adoption vorliegt Erbansprüche?
Und falls ja wer macht diesen bzw die Nachfahren ausfindig? Er hatte nie Kontakt zu ihr. Wir kennen nur aufgrund der Geburtsurkunde den Namen und Ort. Telefonbuch zeigt keine Einträge an.

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Früher war es ja ziemlich verpönt uneheliche Kinder zu bekommen und Vater für die Kinder war dann derjenige, mit dem man eben verheiratet war.
Ich würde dir raten, mal beim Standesamt und beim Nachlassgericht anzurufen, um dir das erklären zu lassen.
LG

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Aber verheiratet sein und ein uneheliches Kind schließt sich doch aus.
Auch heute ist es noch so, dass, wenn Frau verheiratet zunächst einmal der Ehemann der Vater ist. Quasi "von Amts wegen". Für alles andere muss man das getrennt erklären

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Die Mutter und der Stiefvater haben offenbar erst drei Jahre nach der Geburt geheiratet.

LG

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Schau mal. Auszug aus dem BGBl.

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Hallo,
im Randvermerk wird in diesem Fall stehen, dass xy die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt hat.
Hätte der Mann der Mutter das Kind adoptiert, stände dieser in der Geburtsurkunde. Im Geburtenregister aber immer noch der leibliche Vater.

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Das hieße dann also der leibliche Vater oder dessen Nachkommen hätten Anrecht zu erben!?
Nur wer macht die ausfindig?

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Wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, dann ja.
Gibt es denn ein Testament?
Bei der Beantragung des Erbscheines werden die Mitarbeiter des Amtsgerichtes die Erbquote bestimmen.
Gibt es Ehepartner oder Kinder, erben diese.
Leben diese nicht mehr, dann die Eltern. Sind diese auch verstorben so die Geschwister oder deren Nachkommen.
Der Geburtsname der Tante ist aber sicher der Ehename der Mutter. Der Name am Tag ihrer Geburt ist in diesem Fall nicht der Geburtsname.

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