Unterhalt minderjährige in Ausbildung

Mal angenommen eine 17 jährige fängt eine Ausbildung an. Sie verdient dann ca. 975 Euro brutto bzw 775 Euro Netto und erhält bisher 400 Euro Unterhalt. Die Eltern haben sich selbst auf diesen Betrag geeinigt, laut Tabelle wären es 443 Euro.

Was würde ich während der Ausbildung noch zustehen?
An wen kann sich der Vater wenden, wenn er von der Mutter keine weitere Auskunft bekommt und diese weiterhin auf die 400 Euro besteht?

1

Soweit ich weiß beträgt der Regelsatz bei Studenten irgendwas über 700 Euro. Wird bei anderen Ausbildungen kaum anders sein.
Von daher würde ich tippen: Anspruch auf 0 Euro (in Worten: Null Euro) Unterhalt.

Was einen Unterschied machen könnte: sie ist noch minderjährig, und so Zeug wie Sonderkosten für die Ausbildung oder zur Fahrt dahin (falls sie welche hat).

Ein großer Teil ihres Gehalts wird aber sicher auf den Unterhalt angerechnet, 400 Euro dazu sind sicher zu viel.

LG

9

Das ist der Regelsatz, wenn sie nicht zu Hause wohnen, 735 Euro inkl. Kindergeld

2

PS die einzige Instanz die den Unterhalt wirklich festlegen kann, ist ein Gericht. Wenn es hart auf hart kommt hilft zum Schluß nur eine Klage.

3

Hallo,
auch der Vater kann eine Neuberechnung des Unterhalts fordern. Zuständig wäre das Jugendamt.
Ob dem Kind tatsächlich gar nichts mehr zusteht, kann ich nicht sagen. Definitiv wird jedoch die Ausbildungsvergütung geteilt - also vom Nettobetrag geht nochmal eine Ausbildungspauschale ab und der Restbetrag wird dann halbiert. Außerdem wird ausgerechnet, wieviel du nach der DDT zahlen müsstest. Der Betrag aus der DDT minus dem hälftigen Kindergeld minus der halben Ausbildungsvergütung ist dann das, was du zahlen musst. Definitiv wird es deutlich weniger sein, als bisher.

4

Ich muss gar nichts bezahlen ;)

Wieso wird der Restbetrag geteilt?

5

Bei volljährigen Kindern wird der Unterhalt den das Kind bekommt quasi auf beide Elternteile aufgeteilt (wird je nach dem Einkommen der Eltern gequotelt). Noch ist das Kind zwar 17, aber damit ist es bis zur Volljährigkeit ja nicht mehr so weit, ab dann wird dann so gerechnet.

weiteren Kommentar laden
6

Wenn 443 Euro der Zahlbetrag wären, dann wären von 775 Euro 90 Euro Ausbildungpauschale abzuziehen, verbleiben also 685 Euro. Die Hälfte davon ist auf den Barunterhalt anzurechnen, also 443 - (685/2)= 101,50.

Wenn das Kind 18 wird, müssen beide Eltern ihr Einkommen offen legen und anteilig für das Kind aufkommen. Dann wird vom Zahlbetrag das ganze Kindergeld in Abzug gebracht und vom errechneten Bedarf das komplette eigene Einkommen unter Berücksichtigung der Ausbildungpauschale. Man darf also vorsichtig vermuten, dass ab 18 kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.

Wenn der Unterhalt einer privaten Einigung unterliegt, kann der Vater ab Ausbildungsbeginn den Unterhalt herabsetzen.

LG

8

Das gilt dann ab dem Monat, wo das Kind die Ausbildung beginnt oder?

Mal gucken was die Mutter dazu sagt, die rechnet wahrscheinlich weiterhin mit den 400 Euro.

10

Ja.

Dann sucht euch mal die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts raus und markiert die entsprechenden Passagen und schickt sie ihr.

LG

weiteren Kommentar laden