Fahrzeiten bei „wechselnden Arbeitsstätten“

Hallo zusammen,

ich habe hier schonmal geschrieben, weil ich leider kaum oder nur wenige Infos aus meiner Personalabteilung bekomme. Auf diese Anfrage kam ein „Weiß ich nicht, hatten wir so noch nicht“. Vielleicht kann jemand helfen, folgender Sahverhalt.

Ich habe laut Vertrag keine erste sondern nur wechselnde Arbeitsstätten. Ich arbeite viel von zu Hause, fahre 1-2 Mal pro Woche ins Büro (pro Weg 1h) und bin ansonsten so ca. alle zwei bis drei Wochen mal in der Republik unterwegs.
Weiß jemand, wie es sich mit diesen Fahrzeiten verhält? Zählen sie während der Schwangerschaft zur Arbeitszeit?
Ich mache meinen Job echt gerne und deshalb habe ich mir diese Frage noch nie gestellt - ich empfinde die Anreise im Auto im „normalen“ Zustand als nicht stressig und habe das deshalb nie hinterfragt.
Mittlerweile kommt aber das ein oder andere Zwicken oder Kreislaufprobleme dazu, so dass es doch anstrengend ist, drei Stunden im Auto zu fahren, dann fünf, sechs Stunden beim Termin zu performen und abends wieder zurück zu fahren.

Weiß jemand, wie sowas gemacht wird? Bin ja nicht die einzige Schwangere, die so arbeitet, denke ich. Darf ich dann vor Ort übernachten (auf Kosten der Firma)? Oder wie wird sowas geregelt?

Danke schon einmal.
Gruß
Tink

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Bei mir zählt alles als Arbeitszeit ab Ort A.

Also Beispiel: ich fange um 8uhr bei Ort A an..muss aber um 13h bei Ort B sein bis 16h.. entsprechend wird meine Arbeitszeit von 8-16uhr eingetragen.

Habe es aber vertraglich geregelt wie weit mein anfangsort bzw endort sein darf.. alles darüber hinaus muss ich individuell selbst als "okay" abnicken und bekomme dann Spritgeld sowie Überstunden für die km/Zeit über meinen vertraglichen Radius:)

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Danke für deine Antwort.
Das heißt, dass es also nicht gegen das MuSchG verstößt, wenn ich zu Hause Starte, drei oder vier Stunden zum Ort des Termins fahre, da einen sechsstündigen Termin habe, und mich dann auf den Weg nach Hause mache?

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Nein im Grunde nicht.. jeder ist selbst für seine Arbeit verantwortlich. Wenn du dir eine Arbeit suchst die 2std Autofahrt entfernt ist, ist das dein Problem.. unabhängig ob du schwanger bist oder später dann zeitliche Probleme wegen Kindergarten/Betreuung der Kinder hast.

Wenn es gesundheitlich nicht geht müsste man mit dem Arzt über eine AU sprechen bzw evtl kann der AG mehr homeoffice auf Kulanz oder so anbieten.

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Hallo Tink,

bezüglich der Behandlung der Arbeitszeiten gilt in der Schwangerschaft das Gleiche wie vorher auch. Vermutlich bist du im Vertrieb? Wenn bislang die Anreisezeit keine Arbeitszeit war ist sie es jetzt auch nicht. Eventuell wäre auch vermehrtes Bahnfahren eine Option.

Bezüglich der auswärtigen Tätigkeiten solltest du mit deinem Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung deines "Arbeitsplatzes" durchführen. Je nachdem muss dann gehandelt werden (eventuell keine langen Dienstfahrten mehr oder Übernachtungsmöglichkeit oder gemeinsame Fahrt mit einem Kollegen etc.).

VG

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Fahrtzeiten zählen grundsätzlich dann zur Arbeitszeit, wenn es sich nicht um den normalen Arbeitsweg handelt (Wohnung - betriebliche Arbeitsstätte), sondern um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit (z.B. Kundentermin).
Fahrtzeiten zu Weiterbildungsmaßnahmen zählen ebenso nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, der Arbeitnehmer wurde vom AG verpflichtet, selbst mit dem Auto dorthin zu fahren, also die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen ist.
Das alles ändert sich auch nicht in der Schwangerschaft.
Für eine Schwangere muss der Arbeitgeber jedoch eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen und Belastungen erkennen, dokumentieren und minimieren.
Auch bei sitzenden Tätigkeiten müssen dauerhafte, einseitige Körperhaltungen vermieden werden und für ausreichend Pausen gesorgt werden.
Liegt bei euch eine solche Gefährdungsbeurteilung vor? Bitte um ein Gespräch mit Vorgesetztem und eurer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsbeauftragtem und besprecht, wie ihr Deinen Arbeitsplatz (zu dem ja auch das Autofahren gehört) "schwangerschaftstauglich" gestalten könnt (z.B. eine Pause einplanen bei der Autofahrt,...).

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Tja, das mir der Beaurteimung ist so eine Sache. Ich habe das Gefühl, unsere HR Mitarbeiterin ist nur auf dem Posten, weil sie grad über war. Sie hat keinerlei Ahnung und ich bekomme keine Auskunft.
Will jetzt auch nicht so einen riesigen Stress anzetteln, weil es mir gut geht und ich meine Arbeit weiter so machen möchte, solange es geht. Aber ich wüsste halt gerne einfach mal, wie es laut Gesetz eigentlich wäre.

Im Netz (und ja auch hier) gibt es widersprüchliche Angaben. Ich hoffe also weiter, dass ich mal Auskunft bekomme vom Chef der HR Abteilung. Aber das sind wohl die „Kinderkrankheiten“ eines Start Ups.

Danke für eure Erfahrungen/Meinungen.

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DAnn wende dich an die Aufsichtsbehörde, die erklären das der HR-Mitarbeiterin sicher gerne.