Urlaub / Beschäftigungsverbot

Also ich will jetzt demnächst mit meinem Arbeitgeber klären wann ich wieder komme nach der Elternzeit! Ich will 20 Monate Elterngeld Plus nehmen und dann wieder arbeiten. Jetzt habe ich von anderen Schwangeren im BV gehört das ich noch Anspruch auf Urlaub von der Zeit des BV und des Mutterschutzes habe ist das richtig? Wenn ja muss ich da meine Chefin drauf hin weisen oder versteht sich das von selbst? Sollte das wirklich so sein, wird meine Chefin nicht begeistert sein und es mir sicher nicht von selber mitteilen. Vielleicht kann mir ja jemand von seinen Erfahrungen berichten!
Vielen Dank schon mal!
Lg Viertermai mit 💜18J. 💙10J. und 💙 31+2 SSW inside😍

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Hi, du bist im falschen Forum 😉 ich bekam vom ag einen Brief In dem die Urlaubstage standen die mir zustehen nach ez, leider nicht benötigt wegen ma. Aber ja alle u Tage die du durch das bv nicht genommen hast und die die du aus der ez hättest stehen dir gesetzlich zu.
Würde ich auch drauf bestehen.
LG

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Da bin ich wohl auf das Falsche Feld gekommen sorry!

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Hallo,
das ist richtig, also zumindest meiner Erfahrung nach. Ich hatte ab der 27. Woche ein BV (Jahresende 2017) und habe nun für 2018 einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen, also der Hälfte meines Jahresurlaubs (und sogar noch fünf Tage Resturlaub aus 2017, den ich bis nach der EZ mitnehmen kann, auch den darf man dir nicht einfach streichen). Unsere Madame kam Anfang April zur Welt, also hatte ich Mutterschutz bis Anfang Juni, und für diese ersten fünf Monate des Jahres habe ich mit BV und Mutterschutz den halben Jahresurlaub.
Eigentlich müsste deine Chefin das wissen, habt ihr keine Personalabteilung? Unterschlagen darf sie dir das nicht!
Liebe Grüße, My