Elterngeldantrag: Mischeinkünfte HILFE!

Hallo ihr Lieben,

ich bin in der 35. SSW mit meinem 2. Kind schwanger und knobele grade über dem Elterngeldantrag. Ich wollte euch mal fragen, ob ich die Regelungen zu den Mischeinkünften und die damit verbundenen Folgen für mich richtig verstanden habe.

Mein 1. Kind kam 07/16. Ich hatte ursprünglich nur 2 Angestelltentätigkeiten. In einer arbeite ich seit 07/17 wieder Teilzeit, in der anderen habe ich noch Elternzeit. Seit August 2017 bekomme ich im Rahmen einer Weiterbildung erstmalig Geld für Patientenbehandlungen als eigenständige Tätigkeit. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, in 11/17 bekam ich erstmalig einen geringen Betrag. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich dadurch bei der diesmaligen Berechnung nicht die Einkünfte der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz angeben, sondern die Einkünfte des Kalenderjahres 2017. Ist das soweit richtig? Nun habe ich ja von 1.1.17-Mitte Juli 17 Elterngeld bezogen, was ich ja eigentlich ausklammern könnte. Stimmt das auch so? Was wäre dann denn der Bemessungszeitraum, auf den sich die Berechnung beziehen würde? Laut einem Onlinerechner wäre es der 1.1.-31-12.2015 !! (da ich auch 2016 Zeiträume ausklammern kann). Ich kann mir das kaum vorstellen #gruebel Nicht, dass das schlecht für mich wäre, im Gegenteil, aber ist das wirklich so korrekt? Mein Mann und ich werden 2017 noch gemeinsam veranlagt, da nach der Weiterbildung eine Selbstständigkeit erstmal nicht in Frage kommt. Er beantragt ebenfalls 2 Monate EG. Müssen wir da noch etwas beachten? Er ist ausschließlich angestellt.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

LG, Isabella

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Der Rechner hat Recht!

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Auch wenn ich 2015 und 2016 gar keine Mischeinkünfte hatte? Werden dann nicht nur Elterngeld-und Mutterschutzmonate ausgeklammert, anstatt gleich das ganze Jahr? LG, Isabella

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Ja, auch dann.

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