Kündigung und Aufhebungsvertrag

Hallo zusammen,

ich grübele gerade, wie ich am "besten" kündigen kann.

Ich hab den neuen Vertrag schon da liegen. Da ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, steht im neuen Vertrag dass ich spätestens im 3 Monaten antreten soll. Aus dem Gespräch mit dem neuen AG hat sich ergeben, dass es natürlich schönes wäre, wenn es früher klappt. Ich selbst würde natürlich auch lieber früher wechseln.

Bei meinem jetzigen AG ist die Struktur so, dass ich einen direkten Vorgesetzten habe, bei dem ich meine Kündigung auch persönlich vorlegen werde. Termin ist gleich am kommenden Dienstag. Aber über einen Aufhebungsvertrag brauche ich mit ihm gar nicht zu sprechen. So was könnte nur unser Bereichsleiter entscheiden. An den Bereichsleiter ist es aber gar nicht so einfach ranzukommen. Auf ein Termin bei ihm könnt eich gut 2 Wochen warten.

Die Kündigung will ich schon persönlich abgeben, da ich zu meinem direkten Vorgesetzten einen sehr guten Draht habe und aus persönlichen Gründen gehe. Nicht weil es mir ah so schlecht geht und der Chef ah soooooo böse ist.

Nun die Frage:

Kann ich das Kündigungsschreiben irgendwie "offen" formulieren, dass es noch eine Möglichkeit für Aufhebungsvertrag gibt? Gibt es da irgendwelche Vorlagen? Oder schreibe ich eine ganz normale Kündigung mit Beachtung der Kündigungsfrist, mache ein Termin beim Bereichsleiter aus und spreche dann den Aufhebungsvertrag an?

Danke schon mal!

1

Ich würde an Deiner Stelle gleich im Schreiben um einen Aufhebungsvertrag bitten. Das wird also Dein Hauptanliegen. Sollte dies abgelehnt werden schreibst Du gleichzeitig noch in das Schreiben rein, dass Du wenn es nicht akzeptiert wird, fristgerecht kündigst.

2

Hallo,

ich wäre ein bißchen vorsichtiger mit einem Aufhebungsvertrag wenn man sich nicht auskennt.
Im Aufhebungsvertrag können Dinge vereinbart werden, die auf dem ersten Blick von dir nicht als Nachteil gewertet werden, die es aber möglicherweise sind...

Auf Formulare die im Netz verfügbar sind, ist nicht immer Verlass auf "Funktionsfähigkeit", sofern man diese nutzen möchte.

Wenn ein Aufhebungsvertrag für dich in Frage kommt, würde ich die Vereinbarung nicht ohne das ein Versierter den Vertrag angeschaut hat, unterschreiben. Klar, ein Anwalt o.ä. kostet zwar ein paar Euro, aber die wären es mir Wert.

Selbst wenn du von einem guten Verhältnis zum Vorgesetzten sprichst, handelt die Firma immer im eigenen Interesse.

3

hab mir schon überlegt, dass das nicht so einfach ist. Aber mir geht es darum, eventuell in einem Monat gehen zu dürfen, sprich die Kündigungsfrist zu verkürzen.

Kennst du dich da aus? Was für Fallstricke gibt es, wenn ich meinen Bereichsleiter drum bitte, mit einem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist zu verkürzen?

Ein gutes Verhältnis habe ich zu meinem direkten Vorgesetzten. Der darf solche Fragen leider nicht entscheiden.

Zum Bereichsleiter, der über die Verträge entscheiden kann, habe ich gar kein Verhältnis. Ich weiß nur wie er aussieht und wie er heißt. Ich bin seit 5 Jahren in der Firma und habe ihn genau 6 mal gesehen: bei meinem Vorstellungsgespräch und bei meinen 5 jährlichen Mitarbeitergesprächen war er neben meinem direkten Vorgesetzten immer dabei.
Also gehe ich davon aus, dass er auf jeden Fall im Sinne der Firma handeln wird.

4

Du genießt in allgemeinen Arbeitsverträgen einen gewissen gesetzlichen Schutz.
Wird dieser geändert, also der Arbeitsvertrag, in gegenseitigem Einvernehmen, hier Aufhebungsvertrag, so gilt dieser Schutz nicht mehr.

ZB. das Arbeitszeugnis, Gehaltszahlungen, Resturlaub etc. Natürlich nur wenn es so vereinbart wird.
Du willst etwas von deinen jetzigen Arbeitgeber, möglicherweise möchte er auch etwas von dir.
Dies muß ja nicht unbedingt eintreten oder so sein. Kann aber...
Wichtig ist es meiner Meinung nach, dass man den Aufhebungsvertrag genau durchliest und notfalls eine Nacht drüber schläft.