Wann Partnermonate beantragen / Partnermonate nach 14. LM

Hallo, ich habe zwei Fragen zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Vorabinformation: wir haben Ende
Januar Stichtag.

1. Frage
Mein Freund beginnt zum 1.1. einen neuen Job. Timing ist natürlich nicht perfekt, aber das Angebot ist einfach nicht abzulehnen. Es ist bereits mit dem neuen Konzern vereinbart, dass er während seiner Probezeit nach der Geburt direkt 2 Wochen Urlaub nehmen kann.
Nun war eigentlich auch geplant, dass er 2x1 Monat in Elternzeit geht. Frage: wann muss er diese Monate festlegen? Er kann ja sicher erst nach den ersten Wochen/Monaten dort einschätzen, wann das am besten passen würde. Muss as bereits in dem Antrag festgelegt werden, den ich für meine elternzeit abgebe?

2. Frage
Ich werde zwei Jahre in Elternzeit gehen, aber nur die 12 Monate Basiselterngeld beziehen.
Kann mein Freund die beiden Partnermonate auch nach dem 14. Monat nehmen? Also vielleicht einen im 12. LM und einen im 20.?

Ich hoffe, ihr versteht, worum es uns geht.
Wir wollen die Möglichkeit nutzen, die Partnermonate in Anspruch zu nehmen, aber den neuen AG natürlich nicht zu überrumpeln.

Danke schonmal und einen schönen Abend

1

Hallo,

dein Freund muss seine Elternzeit mit einer Frist von 7 Wochen vor ihrem Beginn anmelden. Dabei legt er sich für 2 Jahre fest. Das heißt, er muss direkt beide Monate benennen. Meldet er erst einen Monat an und später erst den 2. kann sein Arbeitgeber diesen ablehnen.

Wenn dein Freund Basiselterngeld beziehen möchte, müssen seine beiden Elternzeitmonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate eures Kindes liegen. Wenn er stattdessen Elterngeld plus über 4 Monate beziehen würde, könnte er den Bezug noch bis zum 16. Lebensmonat strecken. Aber mit Elterngeld im 20. LM wird das nichts.

2

Danke für deine Antwort.
Das heißt, dass er nicht direkt mit Geburt festlegen muss, wann er die nehmen möchte, sondern kann diese auch zum Beispiel mit einer Frist von 7 Wochen einreichen, wenn das Kind zum Beispiel schon 9 Monate alt ist? (Und dann angeben, dass man 11. und 14. LM nehmen möchte?)
Dank3

3

Ja genau, so kann er das machen. Aber je nach Job und Verhältnis würde ich es eher anmelden, weil es "planbarer" wäre für alle. Also Kollegen, die dann evtl Urlaub verschieben müssen deswegen etc.

weiteren Kommentar laden