Bräuchte Hilfe beim Elterngeldes bei Kündigung

Guten Abend,

ich Blicke nicht so richtig durch. Mein Sohn ist im März geboren. Im Mai bin ich in Elternzeit gegangen für ein Jahr. Mein Vertrag war bis zum 31.07.18 befristet.
Bin ich dann jetzt schon arbeitslos? Lt. Arbeitsamt brauch ich mich erst 3 Monate vor Ende der Elternzeit arbeitssuchend melden.
Wir möchten vielleicht noch ein Baby, wenn dann müsste ich wieder 1 volles Jahr arbeiten, um gehaltsabhängiges Elterngeld zu bekommen?
Lieben Dank,
LG sunnie

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Hallo,
du bist nicht arbeitslos, sondern in Kindererziehungszeit.
Die Alternative zu deinem 1 Jahr arbeiten wäre die rasche Geburtenfolge, also wenn du direkt jetzt wieder schwanger werden würdest. Über 12 Monate dürfen zwischen den Geburten nicht liegen.

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Das wird sie kaum schaffen bis März.

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16 Monate dürfen dazwischen liegen (für das gleiche Elterngeld plus Geschwisterbonus), wenn man es geschickt anstellt.

VG Isa

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