Elterngeld, ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus

Hallo zusammen,

ich verzweifle gerade mit dem Elterngeldrechner auf der Seite vom BMFSFJ (www.bmfsfj.de)

Ich würde gerne für 12 Monate in Elternzeit gehen. Parallel möchte mein Partner im 11. und 12. Monat ebenfalls in Elternzeit.

Im Anschluss möchten wir beide vom 13. bis 16. Monat den Partnerschaftsbonus nutzen. Hierzu meine erste Frage:

Müssen beide Partner ZUSAMMEN bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten? Also z.b. jeder 15 Stunden?

Im Anschluss möchte ich mein ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Hierbei weiß ich noch nicht, ob ich mit 15, 20 oder 25 Stunden wieder einsteigen will. Und genau das ist das Problem. Dieser doofe Elterngeldrechner scheint das nicht so richtig berücksichtigen zu können und berechnet dann immer auf Basis vom Partnerschaftsbonus.

Mache ich was falsch oder verstehe ich sogar was falsch?

Freue mich über Hilfe :-)

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Für den Bonus müsst ihr parallel im gleichen Zeitraum jeder zwischen 25 und 30 Wochenstundenarbeiten. über- oder unterschreitet ein Partner die Zeit, fällt der Bonus über die geamten 4 Monate für beide weg.

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Wenn du 12 Monate Basiselterngeld hattest, ist kein ElterngeldPlus mehr übrig!

Ihr müsst beide jeweils 4 Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30h arbeiten.

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Sie geht aber nur 12 Monate in Elternzeit, ohne Elterngeld. Auch wenn ich den Sinn nicht verstehe...🤔

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DAs glaube ich kaum, denn auch bei ihrem Partner steht nur seine zwei Monate Elternzeit.

Ich denke, hier wird Elterngeld und Elternzeit wieder gleichgesetzt.

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Der Rechner berechnet kein Elterngeld plus mehr, weil du schon 12 Monate Basiselterngeld angegeben hast. Du kannst jeden Monat (außer die Mutterschutzmonate) Basiselterngeld in 2 Monate Elterngeld plus umwandeln. Aber nicht 12 Monate Basis UND danach X Monate plus 😉

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Bei dem Elterngeldrechner muss ich aber die beiden MuSchu Monate auch als Elterngeld hinterlegen. Ach alles verwirrend für mich.

Wenn ich nun also 10 Monate Basiselterngeld eingebe, müsste ich 4 Monate Elterngeld plus machen können, oder?

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Ja nur mit der Besonderheit, dass die MuSchu-Monate IMMER Basiselterngeldmonate sind. Die verbleibenden 10 Monate kannst du dir aufteilen, wie du möchtest. Nur hast du alleine INSGESAMT nur 12 Basiselterngeldmonate zur Verfügung, mit Partner 14.

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