Bafög über 30 mit Kindern abgelehnt

Hallo,

Vielleicht kennt sich ja jemand aus:

Und zwar bin ich 31 Jahre alt, bin verheiratet und habe 2 Kinder (3 und 4 Jahre).
Ich habe jetzt mein erstes Hochschulstudium begonnen und Bafög beantragt.
Es wurde leider abgelehnt mit der Begründung, dass ich nach der Elternzeit 32 statt 30 Stunden gearbeitet habe.
Also wegen 2 Stunden.

Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt. Gibt es eine kleine Chance?
Oder ist es aussichtslos?
Dazu kommt, dass ich mit 30 für 1 Jahr erkrankt war und meine Kinder ein Hyperaktives bronchialsystem oft sehr krank waren, mit Kur, Krankenhaus usw.
Deshalb kann ich auch jetzt erst mit dem Studium beginnen.
Hat jemand einen Rat ?

Vielen lieben Dank!

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Du wirst mit der Begründung 'Es waren doch nur 2 Stunden mehr' keinen Erfolg haben. Die Grenze, wann eine Verschiebung der Altersgrenze wegen Kindererziehung möglich ist, liegt nunmal bei 30 Stunden (es sei denn Du warst alleinerziehend).

Wegen Deiner Erkrankung: Wenn Du mit 30 für ein Jahr krank warst, wird Dir das vermutlich nix 'nutzen'. Ich interpretiere das so, das selbst wenn man Deine Krankheitszeiten 'rausrechnet, Du bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr schon überschritten hättest.

Wegen Erkrankung der Kinder: Wenn die Erkrankungen Dich nicht daran gehindert haben, 32 Stunden / Woche zu arbeiten, wird es schwer zu argumentieren, sie hätten Dich an einem pünktlichen Studienbeginn gehindert.

Mach' am Besten einen Termin mit der Bafögberatung an Deiner Uni. Die Leute dort kennen sich eigentlich ziemlich gut aus und können Dir bei der Begründung Deines Widerspruchs helfen.

Grüsse
BiDi

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Danke für deine ausführliche Antwort.
Also meine 32 Stunden waren quasi nur auf dem Papier existent.
Aber wie nachweisen...?

Meine Chancen stehen eher schlecht, oder?
Ich habe mich an den StuRa gewendet. Mal schauen.

Danke erstmal

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Du kannst es versuchen, aber ich schätze die Chance sehr gering ein.

Denn der Antrag wird nur genehmigt, wenn du das Studium unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes aufnimmst. Du berufst dich in dem Fall auf die Kinder. Da du zwischenzeitlich die Möglichkeit gehabt hättest, aber statt dessen Arbeiten gegangen bist, entfällt dein Anspruch.