Zwangsversteigerung Erbengemeinschaft

Guten Tag,

wir sind an einem Grundstück interessiert welches Zwangsversteigert wird.
Da die Erbengemeinschaft sich jahrelang nicht einigen konnte, wird es nun so gehandhabt.
Eine Familie der Erbengemeinschaft kenne ich, diese haben uns Angeboten es vorher zu kaufen.
Nun meine Frage:
Können die Erben wirklich vorher noch für den Vehrkerswert zuschlagen?

Liebe Grüße

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Ich vermute, das Grundstück geht in die Teilungsversteigerung.
Bis dahin ist das Angebot eines Teils der Erbengemeinschaft für die Füsse, solange nicht alle anderen Teile dem Verkauf zustimmen. Und wenn sie sich jahrelang nicht einigen konnten, ist es unwahrscheinlich, das sie es jetzt tun.

Normalerweise ist der Hintergrund solche Teilungsversteigerungen nämlich nicht, das sich alle über einen Verkauf einig sind, sondern das einer oder mehrere Teile der Erbengemeinschaft das Grundstück behalten wollen und keine Einigung über die Modalitäten erreicht werden kann.

Dem Angebot könnt ihr ja ruhig zustimmen - darauf, das es tatsächlich zu einem Verkauf kommt, würde ich aber keinen Cent wetten.

Grüsse
BiDi

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Momentan steht noch ein Haus auf dem Grundstück, welches abgerissen werden muss.
Es gab schon vor der Zwangsversteigerung Interessenten die es gekauft hätten, aber der Preis war wohl für eine Person zu niedrig.
Keiner von denen möchte es.
Und das Grundstück liegt momentan beim Gericht, also ist es nicht mehr in deren besitzt.
Das ganze zieht sich mittlerweile seit 9 Jahren.. Daher die Zwangsversteigerung.

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Nur weil die Sache jetzt in den Händen des Gerichtes ist, heißt das noch lange nicht, dass das Gericht oder der Staat jetzt Eigentümer des Grundstücks sind.

Sonst hätte dir der eine Eigentümer ja nicht einmal seinen Teil anbieten können.

Zwangsversteigerungen können übrigens bis zur letzten Sekunde auch abgesagt werden, zb wenn sich alle Eigentümer doch noch einig werden.

Wenn nur einem der Preis zu gering ist - warum versuchst du nicht mit allen Kontakt aufzunehmen und fragst einmal nach deren Vorstellungen?

LG

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Hallo,

das ist eine Teilungsversteigerung, KEINE Zwangsversteigerung.
Das sind 2 komplett verschiedene Vorgänge.

Die Erben könnten es dir verkaufen, verschenken oder sonst etwas, aber eben nur alle gemeinsam.
Sie können auch noch in der Versteigerung sagen, das ist zu wenig, wir brechen ab.
Es ist immer extrem ungünstig, mit solchen Leuten zu verhandeln. Wenn es nur einem zuwenig ist, hast du nur Zeit und Geld verschwendet.

freundliche Grüsse Werner