Ab wann gilt Schwangerschaft als bekannt gegeben?

Hallo zusammen,

Tendenziell gilt ja das MuSchG auch ohne schriftliche Bestätigung etc, sobald ich dem Vorgesetzten von einer Schwangerschaft erzähle.

Wie sieht es aus, wenn ich meine eigene Chefin bin (als Geschäftsführerin einer GmbH)? Ab wann gilt da das MuSchG? Da mache ich ja dann meine eigene Gefährdungsbeurteilung, ab wann muss ich das tun? (Die jetzige liegt natürlich vor, verändert sich aber eigentlich min alle 6 Monate)

Würde gerne wissen, wie das geregelt ist - ist ja doch eher selten zB im Internet zu finden und ich bin mir noch nicht sicher, ob ich unbedingt einen Anwalt brauche.

Vielen Dank!

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Ich denke mal, wenn du tatsächlich niemanden mehr vor dir hast, wenn du den Test gemacht hast.
Ich dachte die Gefährdungsbeurteilung beurteilt den Arbeitsplatz nicht die Person drauf?
Ich würde jetzt mal spontan sagen: es liegt bei dir nach MuschuG zu arbeiten oder eben nicht.

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Danke für deine Antwort!

Ich arbeite ausschließlich in Projekten inkl. regelmäßiger Dienstreisen und die variieren eben jeweils, dh manchmal beinhaltet mein Arbeitsplatz, 1000km in der Woche zu fahren und manchmal nur 350km, manchmal muss ich 5h am Stück fahren und manchmal täglich pendeln.
Deshalb meinte ich, dass da die Gefährdungsbeurteilung vermutlich auch abgeändert werden muss.

Dadurch, dass ich zwar Angestellte bin, aber alles in der Firma selbst erwirtschaften muss, möchte ich mich eventuell nicht von Anfang einer Schwangerschaft an limitieren (zB 8,5h maximal am Tag, das klappt mit den Reisezeiten nicht usw). Falls es mir am Ende nämlich nicht mehr so gut gehen sollte, bezahlt mir diesen Ausfall keiner, und meine letzte Schwangerschaft war gegen Ende bedingt durch Medikamente, die ich dauerhaft nehmen muss, recht schlagartig überhaupt nicht mehr lustig.

Da ich quasi Alleinverdienerin bin, möchte ich die Zeit in der Schwangerschaft, in der es mir gut geht, nutzen können.
Dabei würde ich mich aber doch im Zweifel den nicht grade sanften Strafen einer Aufsichtsbehörde aussetzen, sollte die „Bekanntgabe“ der Schwangerschaft in meinem Fall entfallen?

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Bist du „nur“ Geschäftsführerin?
Bist du geschäftsführende Gesellschafterin mit einem Stammkapital von unter 50%?
Bist du geschäftsführende Gesellschafterin mit einem Stammkapital von 50% oder mehr?

Sorry...notwendig für die Antwort.

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Ich bin nur Geschäftsführerin, da ich ja als geschäftsführende Gesellschafterin quasi als selbstständig behandelt würde.

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Wenn du Geschäftsführerin bist, greift das muschuG nicht.
Lücke im System.
Du kannst arbeiten wie du lustig bist.
Hast aber nach Geburt auch keinen Anspruch auf muschu geld und Elternzeit

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Tut mir leid, aber das ist nicht korrekt.

Ich bin sozialversicherungspflichtig und habe sehr wohl Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elternzeit.

Vielen Dank für deinen Link! (:

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Ich bin auch Sozialversicherungspflichtig angestellt. Ich habe im arbeitsvetrag Arbeitszeit, Mehrarbeit und urlaub geregelt.
Auch lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist damit abgedeckt.

Nicht ansprechen konnte ich natürlich das Thema Mutterschutz...

Es wird zwar Arbeitsvertrag genannt aber im Grunde ist als Organvertreter ein Dienstvertrag. Dieser schließt bei Frauen Mutterschutz aus ausser es ist explizit geregelt.

Ich hoffe das beste und befürchte das schlimmste

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Als Tipp unterer Link.
Mich wird es auch treffen und finde das zum kotzen.
Ich bin Geschäftführender Vorstand einer kleinen Vereins im Bereich Seniorenhilfe.
80 Mitarbeiter. Montagsgehalt 4500 euro.



https://www.iww.de/ce/sozialeslohn-gehalt/gesetz-zur-neuregelung-des-mutterschutzrechts-stichtag-01012018-das-mutterschutzgesetz-aendert-sich-erneut-f107648