Elternzeitantrag Vater

Hallo an Alle!

Mein Partner und ich erwarten Ende März Zwillinge. Gerne möchten wir, dass er den 1. Monat wenn wir Zuhause sind Elternzeit nehmen kann. Nun wissen wir nicht genau wie wir den Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen sollen.
Der Antrag muss ja 7 Wochen im voraus gestellt werden.
Nun zu unserem "Problem": Wie genau müssen wir dem Arbeitgeber bescheid sagen?
Reicht es wenn wir sagen ab voraussichtlichen Geburtstermin ( und dann den ET angeben) ? Was wäre wenn sie früher kommen würden. Z.b sie kommen am 15.2 Dann würde ja ab diesem Tag die Elternzeit gelten. Allerdings würden wir diese dann gerne auf den Tag verschieben, ab dem wir aus der Klinik entlassen sind, falls sie z.B noch 2 Wochen dort bleiben müssten. Also quasi ab 1.3. Kann man das so flexibel regeln oder gilt dass, was wir im Antrag formuliert haben fest?
Ich hoffe man versteht, was ich meine, ist etwas wirr :-D
Liebe Grüße und danke im voraus für jegliche Hilfe #winke

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Hallo,

Ihr solltet beim AG die Elternzeit mind. 7 Wochen vorher anmelden.

Wir haben ab Geburt geschrieben und den ET in Klammern gesetzt.
MeinMann war immer ab Geburt zu Hause, such wenn ich noch im Krankenhaus war.

Für das Elterngeld könnt ihr nur Lebensmonate beantragen.

Dein Mann könnte den 2. Lm anmelden/beantragen und den 1. LM mit Urlaub überbrücken. Eine andere Lösung sehe ich da nicht.

Einfacher wird es zu planen wenn ihr einen geplanten KS bekommt.... aber man weiß eben auch dann nie wann die Kinder mit nach Hause können....

Lg

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Die Elternzeitanmeldung ist dann fix ab dem wirklichen Geburtstag, nur wenn der AG mitspielt flexibel. Auch für das Elterngeld ist es kein Problem, aber dann würde sämtliches Einkommen angerechnet.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass er eh gerne auch bei euch in der Klinik wäre (kann ja auch Teilzeit in Elternzeit in dem 1. Monat arbeiten) bedenkt bitte, dass er für das Elterngeld noch einen 2. Monat braucht, den er nimmt.

Ich würde wie gesagt die ersten zwei Monate nehmen und im 1. LM über TZ nachdenken.

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Nein, er braucht keinen zweiten Monat. Nur kann dann die Frau halt "nur" 11 Monate nehmen.

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Falsch, das geht schon lange nicht mehr

https://www.berlin.de/familie/de/informationen/elterngeld-basiselterngeld-und-elterngeldplus-83?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=022017&gclid=Cj0KCQiA05zhBRCMARIsACKDWjdLP8mUJxan6CJA80xtJWglU0U7s50e2f4DRXMxF1a_SDuszo3atsoaAi_tEALw_wcB

Der Mindestbezug von Elterngeld liegt bei zwei Monaten.

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Vielen Dank für die Antworten.
Dee andere Monat ist auch geplant zu nehmen . Muss dieser auch schon erwähnt werden oder reicht es wieder 7 Wochen vorher?
Ich habe schon vermutet, dass es nicht so funktionieren wird, allerdings dachte ich dass wenn der ET so oder so vor dem voraussichtlichn Termin ist, kann dem AG es ja egal sein ob man direkt ab ET nicht da ist oder erst später.
Also falls die Kinder sich schon am 15.2 entscheiden macht es für ihn ja keinen Unterschied ob mein Partner am 15.2 oder 15.3 Elternzeit nimmt ( den 15.3 könnten dis Zwillinge sich ja auch so als Geburtstermin aussuchen :-D )
Ich denke er sollte dass mal direkt beim Chef ansprechen und fragen ob dass so möglich ist, ansonsten beantragen wir einfach den 2.Lebensmonat :)

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"Dee andere Monat ist auch geplant zu nehmen . Muss dieser auch schon erwähnt werden oder reicht es wieder 7 Wochen vorher?"
Ja, der musst fest mit rein bei der ersten Anmeldung, sonst geht bei einem Kind Elternzeit erst wieder nach dem 2. Geburtstag, bei Zwillingen kann man dann natürlich die einfach für das 2. Kind nehmen.

Das übrigens ganz dringend mit erwähnen für welche Kind Elternzeit genommen wird, man hat pro Kind 3 Jahre!