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Sry aber was hier wieder für ein Schwachsinn gelabert wird. „Dein Chef wird nicht begeistert sein“, „so ein Verhalten“ etc. Du darfst lügen im Falle, dass gefragt wirst ob du schwanger bist oder KiWu besteht. Ergo darf der künftige AG einem keine Absage erteilen, wenn man eine der Fragen mit Ja beantwortet. Ergo ist es unser gutes Recht schwanger einen Job anzutreten. Liebe TE Glückwunsch zum neuen Job!
Lass dir hier kein schlechtes Gewissen einflösen!

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Wo ist das denn Schwachsinn?

Ihr verwechselt hier alle das Gesetz mit dem befinden des Chefs. Er darf nicht fragen und sie dürfte lügen, ist korrekt.

Aber das muss man als Chef doch dennoch nicht gut finden, wenn die zukünftige Mitarbeiterin sich so verhält, eine Schwangerschaft bewusst verschweigt.
In den meisten Fällen ist das Vertrauensverhältnis dahin und das Arbeitsklima auch. Das muss nicht immer so sein, ist aber eben in den meisten Fällen nunmal Fakt.

Das könnt ihr alle schönreden und verteufeln wie ihr wollt. Ist der Chef angepisst, ist er eben angepisst und dann ist das gejammer wieder groß. Obwohl man es ja quasi selber Schuld ist.

Wie gesagt, das Recht ist auf Ihrer Seite, keine Frage. Aber welche Konsequenzen sowas nach sich zieht ist wieder was anderes. Und man kann einem Mitarbeiter das leben auch schwer machen, ohne ihn zu kündigen.

Kleinste Verfehlungen wie zuspät kommen, fehler in der Arbeit oder das Verhalten des Chefs oder der Kollegen können dafür sorgen, dass man keinen Spass mehr hat.

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Wen interessiert der Chef? Schon mal dran gedacht, dass es Frauen gibt, die seit Jahren versuchen schwanger zu werden? Und manchmal überschneidet das sich mit einem neuen Job. Dann ist das halt so!
Dass der Chef pissy und das Klima unterkühlt sein kann, ist jedem bewusst. Keiner kann zudem sagen wie die SS läuft (alles Gute der TE natürlich). Zudem ist die TE zurzeit arbeitssuchend, will dem Staat nicht länger auf der Tascje liegen und wenigstens bis zum Mutterschutz arbeiten. Lobenswert!
Jedem das seine, der eine hängt schwanger daheim auf der Couch und bezieht ALG und wartet schön auf die Geburt. Andere wollen tätig sein. Chef ist sauer, naund? Das muss die TE selbst entscheiden, ob sie das in Kauf nimmt. Aber ständig die selbe Tour. Wir habens verstanden Leute!

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Ich hab es nicht so gemacht saß aber auf der anderen Seite des Tisches. Eine Dame hat mir auch nichts von ihrer Schwangerschaft erzählt und kam damit dann in 4 Tage nach Vertragsunterzeichnung an. 12. ssw. Ihr gutes Recht. Da ich selbst Kinder habe wusste ich wie unwahrscheinlich es war dass die Dame erst genau dann von ihrer Schwangerschaft erfahren hat.
Lange Rede kurzer Sinn: sie blieb bis zum MuSchu. Ich hab sie gefragt wie sie sich die Elternzeit vorstelle, ob sie nach 6 Monaten in Elternzeit Teilzeit anfangen möchte. Sie verneinte. Abermals ihr gutes Recht. Sie kam nach der Elternzeit wieder, blieb genau 6 Monate und kündigte dann freiwillig da ihr klar war, dass sie hier nichts mehr wird . Mir ggü unehrlich gewesen. Daher wollt ich sie nicht länger in meinem Dunstkreis. Ich hasse diese Unehrlichkeit.

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Sagen wir es mal so, die wenigen Monate die du dort arbeitest, reichen gerade zu einer Einarbeitung. Mehrbelastung für Kollegen und selten eine Entlastung.
Dazu Arzttermine, Urlaubsanspruch, etc. etc.
Welcher Arbeitgeber freut sich drauf? Kein Kleinunternehmer , in Grossunternhemen vielleicht eher.

Aber das ist halt das Risiko, wenn man Schwanger irgendwo neu anfängt.
Das Risiko nicht übernommen zu werden übernimmt die Frau, das Risiko das Frau Schwanger ist, übernimmt der Arbeitgeber.

Das Problem ist für den AG noch, das die Probezeit entfällt, da kann man unpassende Mitarbeiter noch nicht einmal loswerden.

„Allerdings muss eine werdende Mutter den Arbeitgeber so früh wie möglich von ihrer Schwangerschaft informieren. Das gilt auch während der Probezeit. Denn der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmerin in besonderen Umständen auch besonders arbeitsrechtlich schützen. Und das geht nur, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Die Mitteilungspflicht ergibt sich aus § 5 MuSchG. Die Schwangere muss demnach ihrem Arbeitgeber auch den errechneten Geburtstermin mitteilen.“

lisa