Elternzeit Frist Abgabe

    • (1) 13.01.19 - 19:23

      Hallo ihr Lieben 🥰 meine Frage ist elternzeit muss ja 7wochen vor Antritt der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Elternzeit beginnt ja mit der Geburt des Kindes. Wie berechne ich die Abgabe Frist beim Arbeitgeber? Also 7wochen vor Et? Oder erst einreichen wenn der Mutterschutz vorbei ist? Vielen lieben Dank

      • (2) 13.01.19 - 19:24

        Elternzeit beginnt nach der Mutterschutzfrist, wenn es kein Frühchen ist. Also eine Woche nach ET musst du es abgeben beim Arbeitgeber.

        LG Ana

        • (3) 13.01.19 - 19:26

          Alles klar! Danke 🙏
          Kann man es trotzdem schön vorher abgeben ?

          • (4) 13.01.19 - 19:29

            Wenn du das genaue Geburtsdatum weißt und das ginge ja nur bei Kaiserschnitt, aber da ist ja noch kein Kind im Vorfeld geboren für das du Elternzeit beantragen kannst 😉
            Du musst das angeben, damit die Mutterschutzfrist richtig berechnet wird.

            Am besten ist Antrag schreiben und nach der Geburt Datum eintragen und wegschicken

            LG Ana

              • (7) 13.01.19 - 20:36

                Natürlich stand da bissi mehr drin, aber man kann es natürlich vorher abgeben mit voraussichtlichen Termin. Man muss sich eben nur melden wenn das Kind da ist und gut ist. Warum soll das den nicht gehen?

                • (8) 13.01.19 - 21:05

                  Weil es verbindlich nunmal erst nach der Geburt.

                  • (9) 13.01.19 - 21:30

                    Man kann es sich auch vorher unterschreiben lassen dann ist es auch verbindlich. Der Arbeitgeber muss es ja vorher nicht unterschreiben. Aber abgeben kann man es

                    • (10) 13.01.19 - 23:11

                      Der AG muss nie unterschreiben, wie kommst du darauf?

                      • (11) 14.01.19 - 00:47

                        Ich weis ja nicht wo du arbeitest, aber bei uns wird alles schriftlich gemacht und egal was man bekommt oder beim Arbeitgeber einreicht wird unterschrieben und das Datum vermerkt. Dann sind beide Seiten auf der sicheren Seiten.

                        • (12) 14.01.19 - 05:31

                          Das hat doch nichts mit der Arbeitsstätte zu tun. Es gibt einfach Sachen, die muss man mit Sicherheit nicht vom AG unterschreiben lassen. Elternzeit ist so eine, dennned ist kein Antrag sondern Anmeldung und somit nur eine Mitteilung. Du implizierst, dass der AG ein Mitspracherecht hat und das hat er nicht. Das sollten alle wissen. Es gibt genügend, die wirklich denken, sie bräuchten eine Genehmigung vom AG um in Elternzeit zu gehen.

          (13) 13.01.19 - 20:10

          Nein. Das geht ja nicht. Allerdings ist es ja kein Problem, das Schreiben vorzubereiten, nach der Geburt Daten eintragen und der Mann schickts los per Einschreiben.

          • (14) 13.01.19 - 20:31

            Wie kommst du da drauf das das nicht geht? Ich habe meinen Antrag angegeben da habe ich noch gearbeitet. Eben mit einem voraussichtlichem Datum. Bekam dann eine Bestätigung, einfach mit der Bitte sich nochmal zu melden wenn das Kind da ist damit man das genaue Datum festlegen kann. Das ging dann ganz unkompliziert per Mail.

            • (15) 13.01.19 - 20:35

              Das geht mit einem unkomolizierten Arbeitgeber. Soll aber auch Arbeitgeber geben, die die Form gewahrt haben wollen.

              Bei uns geht es auch recht unkompliziert, nutzt aber nichts wenn man einen AG hat der einem dann Steine in den Weg liegt. Also lieber richtig machen und rechtlich abgesichert sein.

              LG Ana

              (16) 13.01.19 - 21:04

              Ich mache so etwas lieber rechtlich korrekt, dann braucht man auch nicht zwei Schreiben. (Wovon das erste ja überflüssig ist)

              Und ja, verbindlich geht es nunmal erst nach der Geburt!

              • (17) 13.01.19 - 21:23

                Na dann werde ich mich nachher mal in die Elternzeit einlesen. Ob da steht das es rechtlich unsicher ist den Antrag vorher abzugeben. Bin mir aber ziemlich sicher, das der einzige Part zu diesem Thema der ist das man dann Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn abgeben muss. Sonst nix. Es ist also nicht nicht rechtens den Vertrag vorher schon einzureichen.

                • (18) 13.01.19 - 23:10

                  Ja, lies doch besser ein.

                  Es handelt sich nämlich auch nicht um einen „Antrag“ sondern „Anmeldung“.

                  Den Unterschied müsstest du ja kennen ;-)

                  Ach ja, ich hätte nirgends geschrieben, dass man nicht vorher mit seinem AG kommunizieren soll.

              (19) 13.01.19 - 21:44

              Zumal es aus Arbeitgebersicht sogar netter wäre es früher zu verkünden. Schließlich müssen die ja auch Ersatzpersonal einstellen. Und da wäre es schon nett zu wissen ob man dies für 6 Monate oder 3 Jahre einstellen muss/kann.

      (20) 13.01.19 - 20:33

      Kommt wahrscheinlich auf deine Firma an ... aber du kannst es sicherlich auch mit einem voraussichtlichem Datum abgeben. Darfst dann nur nicht vergessen dich nach der Geburt zeitnah mit dem richtigem Datum zu melden.
      Ging bei mir auch ohne Probleme. Ich habe den Antrag abgegeben bevor ich überhaupt in MuSchu ging. Mein Mann ebenso.

(21) 13.01.19 - 21:45

Meine Güte ist hier was los...
Also die Rechtsprechung sagt "spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit" also sprich 1 Woche nach Geburt (es sei denn, es kommt früher).

Aber was viele AG's (nicht alle, wüsste aber nicht warum...) gut finden und bevorzugen: schon früher mitgeteilt zu bekommen, wie du deine Elternzeit einteilen möchtest, damit sie damit auch planen können (Ersatz, Stelle ausschreiben etc).
Deshalb würde ich immer ein unkompliziertes Schreiben schon vorher fertig machen mit dem voraussichtlichen ET und deiner geplanten Elternzeit dann.

Sie bitten dich dann höchstwahrscheinlich um eine Bestätigung nach Entbindung oder die Geburtsurkunde einzureichen und ne kurze Stellungnahme abzugeben zum vorherigen Plan.
Finde ich so schöner :-)

Aber man kann sich auch festbeißen an Gesetzen und Klugscheißern 😬

  • (22) 13.01.19 - 23:05

    Ich finde es auch gut, dass man so etwas wie Elternzeit vorher kommuniziert, dass ist selbstverständlich für mich.

    Dennoch bin ich jemand, der Suchtmittel Sicherheit keine doppelte Arbeit mit zwei Schreiben macht ;-)

(23) 13.01.19 - 21:57

Also ich habe meinen Elternzeitantrag damals auch abgegeben, als ich no h mitten am arbeiten war und habe den voraussichtlichen Geburtstermin angegeben. Nach der Geburt habe ich die Geburtsurkunde beim AG eingereicht mit einem Begleitschreiben dass sich die bereits beantragte Elternzeit damit so und so verschiebt.... Das war auch alles rechtlich korrekt (P.S. Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei u.a im Bereich Arbeitsrecht)

(24) 14.01.19 - 06:26

Also meiner Chefin hat es gereicht das ich ihr vorher am Telefon kurz gesagt habe wie lange ich ca. in Elternzeit gehe (zur Planung für meine Vertretung).
Das eigentliche Anschreiben habe ich dann ein paar Tage nach Geburt verschickt. Bzw. ich habe es schon vorher am PC vorbereitet und dann nur noch das Datum eingetragen und ausgedruckt weil ich kurz nach Geburt keine Lust und Zeit hatte ein Anschreiben zu verfassen :-)

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