knifflige (?) Frage zum Elterngeld

Hallo ihr Lieben!

Ich bin gerade etwas überfordert und finde keine richtige Antwort auf meine Frage...

Meine befristete Stelle geht nur noch bis Ende April, mein ET ist der 31.07.

So, das heißt, ich wäre dann ab SSW 27 arbeitslos. Normalerweise würden die Monate Mai, Juni und Juli ja dann nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließen (ich geh mal vom August als Geburtsmonat aus). Jetzt habe ich gelesen, dass man die Zeit des Mutterschutzes ausklammern kann. Geht das auch bei bestehender Arbeitslosigkeit? Eigentlich zahlt ja die Krankenkasse meinen Mutterschutz...

Ich bin der Meinung, mal gelesen zu haben, dass es nicht ausgeklammert werden kann, aber ich finde beim besten Willen nicht mehr, woher ich das habe.

Natürlich wäre das Ausklammern super für uns. Bisher habe ich nämlich ziemlich gut verdient.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
#winke

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Ich würde mich beim Arbeitsamt erkundigen weil das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet wird und soweit mir bekannt du dich trotz Elternzeit arbeitslos melden musst auch wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

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Mist, jetzt ist meine ganze schöne Antwort gelöscht worden. Scheinbar wurde der Beitrag zeitgleich verschoben. #schmoll

Also noch mal:

Hallo #winke

Danke für den Tipp. Ich hatte es eigentlich so verstanden, dass ich, wenn ich nach der Geburt weiter ALG I bekommen "möchte", dann nur die 300 Mindestelterngeld erhalte und dem Arbeitsmarkt 15 bis 20 h zur Verfügung stehen müsste. Das kommt nicht in Frage, weil mein Mann Vollzeit arbeitet und wir hier keine Familie haben. So ein kleines Mini-Würmchen gebe ich auch nicht in Fremdbetreuung. Aber da werde ich mich mal erkundigen, muss Ende des Monats eh hin.

Ist eh blöd wegen den drei Monaten. War noch nie arbeitslos. Eigentlich wäre ich jetzt im Februar ins Referendariat gegangen, aber das wäre ein Wahnsinsstress geworden (50 bis 60 Stunden sind da wohl normal), das wollte ich mir und dem Wunschkrümel nicht antun. Wir haben immerhin zweieinhalb Jahre auf ihn gewartet. ;-) Da ich vorher ziemlich gut verdient habe, macht es letztlich finanziell auch wirklich keinen Unterschied, weil ich man ich im Referendariat nach Abzug der ganzen Versicherungen tatsächlich weniger hätte als mit ALG I. Trotzdem ist es mir irgendwie unangenehm...

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Aber nur durch das ALGI hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld und kannst den Mutterschutz ausklammern. Dann geht das aber natürlich.

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Hey, meine Situation ist ähnlich...mein Vertrag endet am 31.1 und mein ET ist der 26.3. Generell ist es so, dass die Monate bis zum ET egal ob Muttschutz oder nicht mit 0 gerechnet werden, bei mir also 2 Monate, weil man ja nicht arbeitet, sondern ALG I bekommt. Die zwei Monate nach der Geburt, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst werden "abgezogen", so dass du tatsächlich nur Elterngeld ab 8 Wochen nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag bekommst....je nach dem welches Elterngeld du willst.

Hoffe ich konnte das einigermaßen erklären. Aber es ist halt tatsächlich so, dass die 12 Monate vor Geburt zählen, aber eben die Monate, die du arbeitslos bist mit 0 Gehalt gerechnet werden. Was ja deutlich weniger ist als wenn du gearbeitet hättest. Es ist dann nicht Mutterschutz + 12 Monate.

LG

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Hallo! #winke

Ja, das hab ich mir fast so gedacht. Mist. ;-) Danke für die Antwort.

Das Mutterschaftsgeld ist dann aber in Höhe des bisherigen ALG I, oder?

LG

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So habe ich es verstanden, aber du musst dich definitiv arbeitslos melden, bei mir waren die aber super verständnisvoll und hilfsbereit...gut bei mir sind es auch nur 12 Tage "arbeitslosigkeit", dann bin ich im Mutterschutz. Kann dir aber mehr sagen, wenn ich alles eingereicht hab. *g*

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Ich war in einer ähnlichen Situation in meiner ersten ss. Ich bin dann zum Arbeitsamt und habe ich mich arbeitslos gemeldet. Auch wenn man nicht direkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, muss man sich bewerben, bekommt aber Alg 1.bei mir haben sie die Bewerbungsanzahl aber reduziert.. Musste Vllt mal eine schreiben. Das Mutterschaftsgeld richtet sich dann nach dem Alg 1. Bzw war es bei mir so, das die Leistung eingestellt worden und ich dann von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld bekam.

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Hier wird aber viel Unsinn geschrieben.

Wenn du ALG I bekommst hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld und somit werden die 12 Monate vorm Mutterschutz als Berechnungsgrundlage genommen.

Das heißt, wenn dein Mutterschutz im Juni beginnt hast du nur 1 Monat, der mit 0€ einfließt, beginnt dein Mutterschutz im Mai sogar gar keinen.

Denk dran, dass du dich 3 Monate vor Vertragsende arbeitslos meldest.

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Vielen Dank für deine Antwort. Unten habe ich einen Link gepostet, der mich verwirrt hat. Dort wird immer nur davon gesprochen, dass angestellte Mütter die Zeit des Mutterschutzes ausklammern können. Das Wörtchen "angestellte" hat mich dann doch irritiert. Das wäre ja super, wenn es nur auf einen Monat, der nicht einfließt, hinauslaufen würde. #huepf

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Leider hast du bisher viele falsche Antworten bekommen.

Natürlich wird auch im Fall der Arbeitslosigkeit die Monate für die Bemessungsgrundlage bei Bezug von Mutterschaftsgeld bzw wenn der Aufgrund der Schutzfristen (Mutterschutz vor Geburt) nicht arbeitest, ausgeklammert . https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html Hier im Gesetz steht da nichts gegenteiliges.
Ich gehe mal davon aus das du Anspruch auf ALG hast und auch beantragst. Du erhältst dann ab Beginn des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG von deiner Krankenkasse wenn du gesetzlich krankenversichert bist.

Dein Bemessungszeitraum für das Elterngeld verschiebt sich damit auf Juni 2018 - Mai 2019 und du hast nur einen Monat ohne anrechenbare Einkünfte.

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Hallo :-)

Hm, ich finde aber nur Texte, in denen nur angestellten Frauen (!) ein Ausklammern des Mutterschutzes in Aussicht gestellt wird.

http://elterngeldinfos.com/elterngeld-und-arbeitslosengeld-alg1-arbeitslos/

Natürlich wäre es famos, wenn dem nicht so wäre. Dann hätte ich jeden Monat 200 Euro mehr, das wäre schon super.

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Also ich habe es bisher so verstanden, dass Monate in denen ich ALG I bekommen würde nicht mitgerechnet werden, da das ja schon einen Einkommensersatzleistung ist. Dazu gehört dann aber der Mutterschutz, weil ich ja nichts von einem Arbeitsgeber bekomme. Aber das wird sich dann rausstellen.

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