Kündigung durch den vater

Hallo zusammen !
Mein Mann nimmt aber der Geburt unseres Sohnes 4 Wochen Elternzeit! Grob vom 20.2-20.3. ( je nachdem wann der kleine kommt ). Jetzt kann er zum 1.4 eine neue Stelle antreten. Er hat laut Areitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Verändert diese sich durch die Elternzeit die er nehmen möchte ?

Danke für eure Hilfe

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Meiner Meinung nach nicht, aber hier kennen sich bestimmt einige besser aus. Was mir aber auffällt, deswegen schreibe ich: er muss auch den zweiten Monat innerhalb der 14 Monate nehmen (sofern Elterngeldbezug) hat er das mit dem neuen AG geklärt? Nur als Tipp ;-)

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Ja das ist schon mit dem neuen Arbeitsgeber abgesprochen ;-)

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Nein, nur wenn er genau zum Ende der Elternzeit kündigt.

Ach ja, der Monat geht nur bis zum 19.

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Also du meinst wenn er vom 01.03-30.3 nehmen würde ?

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Nein, wenn er zum 19.3 kündigen würde, dann hätte er eine 3-monatige Kündigungsfrist. Da er aber zum 31.3. kündigt gilt seine normale Kündigungsfrist.

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Vielleicht verstehe ich grad nicht? Aber wenn er doch jetzt weiß, dass er zum 1.4 ne neue Stelle hat, kann er dich heute zum 31.03 kündigen, die vier Wochen sind ja eingehalten.

Die Frage ist nur, was wäre wenn das Kind später kommt, und die Elternzeit in den Beginn des neuen Vertrags fällt.

Lg

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Das ist mit dem neuen Arbeitgeber geklärt das er die erst Tage sonst da nehmen kann.

Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben also kann er auch nicht kündigen. Die 4 Wochen sind auch kein Problem . Ich hab nur gehört das sich durch die Elternzeit die. Kündigungsfrist verlängert . Aber finde nichts im www.

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Das gilt für Kündigung durch den Arbeitgeber.

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