Steuerklassenwechsel sinnvoll? Und wenn ja, wann am besten wechseln?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen, weil ich da einfach nicht durchblicke.

Meine Freundin und ich heiraten im Mai 2019. Am 13.09.2019 bekommen wir unser erstes Kind.

Ich verdiene ca. 3017 € brutto, was aktuell in "Steuerklasse 1" 1900 € netto macht.
Meine Freundin verdient 2023 € brutto, was aktuell in "Steuerklasse 1" 1391 € netto macht.

Meine Freundin wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz und danach 10 Monate in Elternzeit gehen. In Elternzeit wird sie ca. 844 € netto verdienen.

Nach der Hochzeit ist man ja automatisch in der Steuerklasse 4.

Meine Frage jetzt. Ist ein Wechsel in die Steuerklasse 3 und 5 für uns sinnvoll?
Sollte ich mit meinen 1900 € netto in Steuerklasse 3 und meine Frau dann in Steuerklasse 5 wechseln?

Zu welchem Zeitpunkt ist der Wechsel in diese Steuerklasse am sinnvollsten?
Direkt nach der Hochzeit? Erst nach dem das Elterngeld bewilligt wird?
Würde das Elterngeld nach dem Steuerklassenwechsel nochmal angepasst werden, oder bleibt das unberührt?

Oder ist es am sinnvollsten in der Steuerklasse 4 zu bleiben?

Im Internet lese ich bei Steuerklasse 3/5 immer davon, dass man im Monat ca. 250-300 € mehr in Steuerklasse 3 hat, dafür aber eine hohe Nachzahlung leisten muss.

Als Werbungskosten für die Einkommensteuererklärung haben wir nur unsere Fahrwege zur Arbeit. Bei mir sind es ca. 15 km und bei ihr ca. 10 km.

Ich hoffe ihr könnt mir alle meine Fragen beantworten.


Vielen Dank im Voraus!

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Nachtrag: Der Elterngeldtrick fällt ja leider weg, da es von der Hochzeit an, bis zur Geburt keine 6 Monate mehr sind.

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Hier gibt es dazu eine ganz gute Info:

Man sagt, dass 3/5 erst dann wirklich Sinn macht, wenn die beiden Gehälter mind. einen Unterschied von 60% zu 40% haben. Das ist ja bei Euch noch nicht ganz der Fall. Daher ist vielleicht 4/4 mit Faktor sinnvoller. Das gilt allgemein.

Während deine (dann) Frau nicht arbeitet kann es Sinn machen, dass du Steuerklasse 3 nimmst. Für 2019 dürfte es dann vermutlich keine Nachzahlung geben, weil deine Frau ja auch ca. 9 Monate normal gearbeitet und Steuern gezahlt hat. Für 2020 könnte es dann aber eine Nachzahlung geben, wenn ihr so wenig abzusetzen habt. Da seid ihr dann mit 4/4 also auch eher auf der sicheren Seite, wenn ihr Nachzahlungen verhindern wollt.

Sollte deine Frau nach der EZ erstmal in Teilzeiz arbeiten, ist 3/5 sicher die beste Kombi, wenn dass das 60/40 Gefälle mind. gegeben ist.

Das EG wird nach einem Wechsel nicht neu berechnet.

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Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Also ist es am sinnvollsten im April nach der Hochzeit in 3/5 zu wechseln und ab 2020, dann erstmal wieder in 4/4, bis meine zukünftige Frau dann wieder in Teilzeit arbeiten geht richtig?

Wenn ich die Steuerklasse für 2020 wieder in 4/4 ändern möchte, wann macht man das am besten, Sofort im Januar 2020, oder ist das dann auch schon im Dezember 2019 für 2020 möglich?

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Ja, so sehe ich das.
Da man nicht beliebig oft im Jahr seine Steuerklasse ändern kann, machst du das dann im Januar 2020 direkt würde ich sagen.

Das mit 4/4 und Faktor ist glaub ich etwas komplizierter und dafür braucht man vermutlich nen Steuerberater.

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Für die letztendliche Berechnung der Steuerlast ist es völlig irrelevant, welche Steuerklasse ihr habt, die ist nämlich in allen Fällen gleich.

4/4 ist da am einfachsten.


Im Elterngeldbezug würde ich euch von 3/5 dringend abraten, da das Elterngeld steuerprogressiv wirkt und bei euren faktisch nicht vorhandenen Werbungskosten erst Recht eine üble Nachzahlung heraus kommt.

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Jepp. Ich finde diese Steuerklassengeschichte eh gruselig. Wie oft hört man "Bei Steuerklasse V lohnt es sich nicht als Frau zu arbeiten."

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Ja, echt geil dieser Spruch und vollkommen idiotisch.

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Hey,

bin absolut kein Profi und erzähle dir nur von uns. Mein Sohn ist 2015 geboren und für die Jahre 2016+2017 hatten wir die Steuerklasse 3/5. was viele vergessen ist das das Elterngeld das ihr erhaltet der Progression unterliegt. Weil viele das vergessen ist dann das Drama meist Gros weil es fast immer zu einer Nachzahlung kommt. Soweit ich weis kann man die Steuerklasse nur zum Jahreswechsel ändern allerdings ist das glaub ich wenn man heiratet anders. Bin mir nicht sicher ob das stimmt!

Das Elterngeld wird ja anhand der letzten 10 od 12 netto Gehälter deiner Frau berechnet daher macht das schon einen Unterschied wenn sie (auch nur für 3 Monate) plötzlich Steuerklasse 5 hat.

Unser Steuerberater sagt immer wenn man es sich monatlich erlauben kann sollte man immer 4/4 nehmen. Dann ist eine Rückerstattung so gut wie sicher.

Vll bietet es sich für euch auch an in den Bund der Steuerzahler einzutreten. Da zahlt man einen Jahresbeitrag und darf so viele Fragen zu dem Thema stellen wie man möchte

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Ich danke euch für die ganzen Infos. Bin auf jeden Fall viel schlauer als vorher :)

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WENN man einen Steuerberater hat, sollte man sich bei diesem danach erkundigen, welche Steuerklasse die bessere wäre, wenn man verheiratet ist und Elterngeld beantragen muss. Laut Finanzamt sind Steuerberater dazu in der Lage eine Hochrechnung dazu zu erstellen, welche Steuerklassen für ein Ehepaar die günstigstere Variante ist, um wegen Elterngeldbezug keine oder nur eine geringe Steuernachzahlung zu riskieren.

Ein kleiner Hinweis noch: Die Steuerklasse 4/4 geht nur, wenn man verheiratet ist. Also wenn man hier im Forum dazu rät, im Januar die 4 zu beantragen wird es nicht funktionieren weil für unverheiratet Leute nur die Steuerklasse 1 oder 2 in Frage kommt. Erst ab dem Tag der Eheschließung kann man dann die Steuerklasse 3/5 oder 4/4 beantragen beim Finanzamt.

Man sollte sich in Sachen Steuerklassenwechsel wirklich lieber von einem Fachmann/ Fachfrau dazu beraten lassen. Ich habe zum Beispiel auch etwas davon gehört, dass eine Steuernachzahlung oft von der Art der Veranlagung und vom Ehegattensplitting abhängt.

Aber am besten Auskunft geben dazu können meiner Meinung nach immernoch die Lohnsteuerberater 😉