Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo,
ich hab gerade ein Brett vorm Kopf und brauch mal Hilfe. Es geht darum, dass ich gerne ausrechnen möchte, wie mein Urlaubsanspruch ist. Ich bin seit Ende September im Beschäftigungsverbot. Im Oktober hätte ich eine Woche Urlaub gehabt, die steht mir ja noch zu (Rest 2018). Dann geht das Beschäftigungsverbot ja bis zum 21.3., denn am 22.3. beginnt mein Mutterschutz. Am 3.5. ist ET, danach Mutterschutz. Pro Monat hab ich Anspruch auf 2,5 Tage.
Das hieße ja dann: - 5 Tage Urlaub aus 2018
- ca. 15 Tage (BV bis 21.3., dann MS bis 3.7.2019)
Also könnte ich an die Elternzeit noch 4 Wochen Urlaub dranhängen, oder?

Ich steh grad auf dem Schlauch #augen
Danke!

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ERst einmal geht dein Mutterschutz 8 Wochen, keine 2 Monate. Somit endet er nicht am 3.7. sondern 28.6. Also hast du nur bis einschließlich Juni Urlaubsanspruch.

Rechne doch einfach

Jahresurlaub : 12 x 6= Urlaubsanspruch für dieses Jahr. Plus Resturlaub aus 2018.

Komplett an die Elternzeit dranhängen würde ich nicht, der bleibt schließlich mind. 12 Monate nach Ende deiner Elternzeit bestehen! Außer hast du auch kein Recht darauf, den so zu nehmen.

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Ich hab ja auch nur denn Juni als MS berechnet. Das sind dann also 6 Monate mal 2,5 Tage und somit 15 Tage für 2019, wie ich geschrieben hatte. Und die 5 Tage aus 2018. Also insgesamt 20 Tage/4 Wochen. Doch, ich möchte das gern in Anschluss an die Elternzeit nehmen und das wird bei uns auch fast immer so gemacht.
Aber meine Rechnung stimmt ansonsten so?

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So ist es.

Wenn dein Mutterschutz bis 3.7. gehen würde, dann hättest du übrigens bis einschließlich Juli Mutterschutz, deshalb ist das Ende wichtig:-)

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