Antrag Elternzeit - wie formulieren?

Hallo Zusammen #winke

unsere Personalabteilung hätte gerne schon vorab den Antrag auf Elternzeit, so dass man den tatsächlichen Geburtstermin nur noch nachreichen muss.
Wäre für beide Parteien entspannter. :-)
Jetzt hänge ich aber total an der Formulierung #klatsch

Ich möchte 1 Jahr und 1 Tag zu Hause bleiben, also am Tag NACH dem 1. Geburtstag wieder arbeiten gehen.

Theoretisch hätte ich noch genug Urlaub, so dass ich locker nach der EZ noch 2-3 Wochen daheim bleiben könnte. Allerdings werden wir gerade Verkauft und wer weiß welche Absprachen nächstes Jahr dann noch gelten bzw. wer überhaupt noch da ist dann. #gruebel Also möchte ich auf Nummer Sicher gehen und meine Elternzeit so nehmen, dass ich am Tag NACH dem 1. Geburtstag wieder im Job einsteige.

Aktuell ist die Formulierung wie folgt:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mit Frau XY telefonisch am 05.02.2019 besprochen, beantrage ich hiermit vorab die Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes.

Mein Kind kommt voraussichtlich am 12.03.2019 (errechneter Geburtstermin) zur Welt. Wie besprochen wird der tatsächliche Geburtstermin nachgereicht.

Ich möchte gerne ein Jahr und 1 Tag Elternzeit nehmen und somit meine Arbeit am Tag nach dem ersten Geburtstag meines Kindes wieder aufnehmen.
Ausgehend vom errechneten Geburtstermin wäre dies also voraussichtlich der 13.03.2020 und ändert sich natürlich mit dem tatsächlichen Geburtstermin.

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Aber das ist ja so nicht richtig, die EZ beginnt ja erst nach den 8 Wochen Mutterschutz #gruebel

Ich find die Formulierung jetzt schon Käse #klatsch wie bekomm ich die 8 Wochen Mutterschutz da jetzt noch mit rein. #gruebel #rofl

Soviel zu "ist für alle entspannter" #schwitz

Jemand eine schlaue und gut formulierte Idee?
Es darf auch gern also umgeworfen werden, hört sich ja jetzt schon nicht so dolle an #augen

VG Skyler

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Elternzeit wird nicht beantragt sondern angemeldet ;)

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Danke, hilft mir jetzt aber auch nicht bei meiner Problemlösung. 🤷‍♀️

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Ansonsten klingt das doch gut?
Mutterschutz würde ich nicht extra erwähnen. Ich meine das zählt schon zur Elternzeit.
Hab ich jedenfalls nie extra reingeschrieben

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Ansich gut formuliert. Ich würde dir allerdings raten einfach 2 Jahre Elternzeit anzumelden, da du nie weißt, wie es nach einem Jahr mit der Betreuung aussieht und bei nur 1 Jahr und 1 Tag dein AG eine Verlängerung ablehnen kann und du dann kein Anspruch auf Teilzeit hast. Anders eben bei 2 Jahren Elternzeit.

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Hallo,

ich habe bereits einen Betreuungsplatz für März 2020. 🙃

Vg Skyler

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Und was machst du, wenn das mit der Eingewöhnung überhaupt nicht klappt, weil dein Kind nicht so weit ist? Das kannst du eben jetzt nicht wissen und ihm das dann ja wohl auch schlecht aufzwingen.

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Hallo

Bedenke auch, das du damit auf das 2 Jshr verzichtest.
Das kannst du dann nicht mehr nehmen, das ist weg.

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Ich würde vor der Geburt gar nichts machen. Du hast 1 Woche nach der Geburt Zeit. Vorher schon schreiben macht keinen Sinn.