Urlaubsanspruch Mutterschutz/Elternzeit

Huhu

Bräuchte mal eure Hilfe und stehe völlig auf dem Schlauch.

Ich habe am 01.08.2018 mein Arbeitsverhältnis begonnen und ist bis zum 31.07.2020 befristet.

Nun bin ich in der 19 Woche Schwanger. Mein MUtterschutz beginnt ab dem 22.05.2019 danach gehe ich ein Jahr in Elternzeit.

Meine Arbeit teilte mir mit, dass ich für das Jahr 2019 meinen Kompletten Urlaub bis zum Mutterschutz nehmen soll.

Muss ich das? Oder darf ich mir mein Urlaub für nach die Elternzeit mitnehmen?

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Den darfst du auch danach nehmen. Du musst die Elternzeit aber nicht auf 1 Jahr beschränken, wenn du es finanziell nicht musst. Dann kannst du auch Elternzeit bis zum Ende deines Vertrages anmelden und ein paar Monate ggf. Elterngeld Plus nehmen.

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Was hat es denn für einen Hintergrund, dass du den Urlaub für nach der Elternzeit haben möchtest? Ist dein Plan den Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen bis zum Vertragsende? Da kann es dir passieren, dass der AG dir den Urlaub verwehrt.

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Was möchtest du den machen nach der Elternzeit? Bis zum Vertragsende?

Wann wolltest du deinen Urlaub nehmen?

Willst du nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten bis Vertragsende?

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Was möchtest du den machen nach der Elternzeit? Bis zum Vertragsende?

Wann wolltest du deinen Urlaub nehmen?

Willst du nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten bis Vertragsende?

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Also ich arbeite im öffentlichen Dienst und ich muss meinen Urlaub vor beginn des Mutterschutzes angetreten haben, da dieser sonst verfällt und das möchte ich nicht. Ich will ja nicht meinen Urlaub verschenken. Resturlaub muss bei uns immer bis April des darauffolgenden Jahres genommen werden und da ich min. 1 Jahr in Elternzeit gehen werde, könnte ich den nicht bis April nächten Jahres nehmen.

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Hey.
Aber der Urlaub verfällt doch gar nicht, den du nicht nehmen kannst.
Ich zb hab noch Urlaub von 2015 wegen BV und von 2016 bis zum Beginn des Mutterschutzes. Wenn ich nicht gekündigt hätte, hätte ich diesen nehmen dürfen sobald die EZ endet und ich wieder arbeiten komme. Egal wieviel Jahre man in EZ war. Da wird man eigentlich geschützt durch das Gesetz. Das wäre es ja noch. Wenn Urlaub verfällt, nur weil man ihn nicht mehr nehmen KANN vor Mutterschutzfrist und EZ.

Hier das müsste der § sein:
Urlaub aus dem Kalenderjahr, in dem die Elternzeit begann, der vor der Elternzeit nicht genommen werden konnte, verfällt nicht spätestens am 31.03. des Folgejahres, sondern kann – unabhängig von der Dauer der Elternzeit – auch noch in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem die Elternzeit endet und sogar noch im Kalenderjahr darauf (vgl. § 17 Abs. 2 BEEG).

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Auch der öffentliche Dienst steht nicht über den Gesetzen.

Dein Urlaub bleibt bestehen bis mindestens 12 Monate nach deiner Rückkehr aus der Elternzeit...

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Hallo Liebes,

ich habe mir meine übrigen Urlaubstage (fast 1 Monat) einfach auszahlen lassen. So ist nochmal ein schönes Sümmchen für die Elternzeit zusammen gekommen #liebdrueck