Sohn will sich weiter bilden aber ....

Hallo, mein Sohn ist zur Zeit auf der Fachschule 2. Nun hat er sich angemeldet und möchte gerne auf das Berufliche Gymnasium. Er hat sehr gute Chancen ,genommen zu werden. Aber mein Ex Mann hat sich letzt schon angestellt und mir eine große Szene gemacht, das der Junge auf die Schule ist und nicht direkt eine Ausbildung angefangen hat. Er lebt ja noch zuhause. Warum ? klar, er muss ja zahlen . Nun habe ich angst vor der nächsten Szene die 100% kommen wird. Mein Sohn ist 19 Jahre und er möchte halt gerne weiter machen. Er meinte letzt schon ,dass er dies anfechten will. Er bräuchte nicht mehr zu zahlen wenn der Sohn die Ausbildung ablehnen würde. Was er auch mal getan hat, er hat nach 3 mon Ausbildung, abgebrochen und ist dann hier auf die BBS 2 ,weiter gegangen. Er hatte vor der Ausbildung das 1. Jahr gemacht und dann die Ausbildung angenommen,was ein Fehler war. Jetzt steht er kurz vor dem Abschluss und wie gesagt, er möchte dann weiter machen. Kann er da einfach gegen angehen ,mein Ex Mann ? Ich hatte ihm ja letzt schon gesagt, er brauch nicht die ganzen 216€ zu zahlen. Hab echt angst vor der ernbeuten aus einandersetzung. lg monika

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Hallo,

entweder er muss zahlen, oder Dein Sohn muss Bafög beantragen. Da gibt es doch sicher gesetzliche Grundlagen wie lange eine schulische Ausbildung bezahlt werden muss. oder? Ich weiß leider auch nicht, was eine "BBS 2" und was dann ein "Berufliches Gymnasium" ist (beide Ausdrücke gibt es m.W. in NRW nicht).

Welches Ziel hat denn Euer Sohn? Allgemeine Hochschulreife? Und dann möchte er studieren? Muss der Vater nicht bis zum, ersten berufsqualifizierenden Abschluss bezahlen, also locker zumindest dann bis 25?

Liebe Grüße Andrea

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Da noch keine Ausbildung abgeschlossen wurde, muss auch weiter Unterhalt gezahlt werden! max. bis 25

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Max bis 27!

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Max bis zum Ende der Ausbildung. Egal ob 25, 27 oder 29.

LG

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Hallo

Du auch barunterhaltspflichtig, das KIndergeld wird zu 100% auf den Unterhaltsbedarf deines Sohnes angerechnet.
Wenn er studiert, MUSS er Bafög beantragen, dieser Betrag wird auch zu 100 % auf den Ubterhaltsbedarf angerechnet!

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Euer Sohn ist 19. Dein Ex und Du seid füreinander keine Ansprechpartner mehr was den Unterhalt betrifft. Wie kommst du denn auf das schmale Brett deinem Ex zu sagen, er müsse nicht mehr Summe X sondern Summe Y zahlen? Du kannst doch nicht einfach über den Unterhalt eines Erwachsenen bestimmen.

Und er muss nicht dich vollsülzen. Er muss sich mit seinem Sohn auseinander setzen, nicht mit dir.

Im Übrigen: einmaliges Irren/Abbrechen ist kein Grund Unterhalt einzustellen. Und wenn die schulischen Bildungsgänge aufeinander aufbauen, seinen "Talenten" entsprechen und ihn stringent zu einem Ausbildungsabschluss führen/unterstützen, dann bleibt auch die Unterhaltspflicht bestehen. Wenn er denn leistungsfähig ist.

LG

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danke für eure Antworten ! Wir reden halt über alles, was die Kinder angeht. egal, wie alt sie sind ;-) lg