Kündigung in Elternzeit?

Hallo,
und zwar habe ich heute meinen Antrag zur Elternzeit für 2 Jahren beim Arbeitgeber eingereicht.
Nun habe ich für mich aber mehr Elternzeit beantragt, da ich die Zeit nutzen möchte um mich nach einer neuen Arbeitsstelle umzusehen.
Jetzt hab ich aber dummerweise gelesen, dass ich durch den Antrag mich für die komplette 2 Jahre an meinen Arbeitgeber gebunden habe, dass ich somit zum Beispiel nicht nächstes Jahr kündigen kann 😱.
Ist das wahr? Mein Kind kommt erst in 3 Monaten aber mein Arbeitgeber wollte wissen, wie lange ich in Elternzeit bleibe.
Bin jetzt total durcheinander.

Kennt sich jemand aus, wie es wirklich ist?

Liebe Grüße

1

Du kannst immer kündigen, verschenkst dann hat den Rest der Elternzeit.

Du hast aber in der Elternzeit ich meine 3 Monate Kündigungsfrist.

2

Das wäre nicht schlimm mit dem Verlust der Elternzeit :).
Ich hab bewusst 2 Jahre genommen, da ich den Plan habe, nächstes Jahr nach dem Elterngeld wieder in einen neuen Job einzusteigen.

3

Vielen Dank für deine schnelle Antwort 🌼

weitere Kommentare laden
5

Du musst die vertraglich geregelte Kündigungsfrist einhalten.

Solltest du vor Beendigung der Elternzeit kündigen, um einen neuen Job zu beginnen, müsstest du eh deine Elternzeit zum neuen Jobstart beenden. Dann wird auch deine Kündigung wirksam.

BSP

Ich werde 16 Monate Elternzeit nehmen. Von August 2019 bis Dezember 2020 Mein Alter Arbeitgeber hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn ich jetzt im September 2020 einen neuen Job beginnen möchte, muss ich im Mai 2020 Kündigen und zu Ende August meine Elternzeit beenden. Mein altes Arbeitsverhältnis endet dann am 31.08.2020 und mein neues beginnt am 01.09.2020.

Lg

6

Danke für deine Antwort :).

So wäre es meine Vorstellung ab September 2020 wieder arbeiten zu gehen.
D.h. ich müsste im Mai 2020 kündigen um im September meine neue Arbeitsstelle antreten zu dürfen :).
Muss ich dann die Kündigung anders formulieren, wie bei einer „normalen“ Kündigung?

7

Nicht das ich wüsste. Du musst aber die Elternzeit auch beim Amt beenden. Beides zum gleichen Termin.

LG

weitere Kommentare laden
13

Bedenke, dass du trotzdem deine Elternzeit nochmal verbindlich anmelden musst nach der Geburt und auch darin die Länge dieser ändern kannst.

Kündigen innerhalb der Elternzeit kannst du immer zu deinen vertraglichen Kündigungsfristen, nur wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigst hast du die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten.

16

Zusatz:

Deine Elternzeit musst du nicht separat kündigen, die endet automatisch mit Vertragsende!

19

Bist du dir sicher?

Elternzeit für ein und das selbe Kind kann man auch bei verschiedenen Arbeitgebern nehmen. Habe ich so schon gemacht. Möchte ich mit mehr als 30h wieder arbeiten muss die Elternzeit beendet werden. Ob ich sie mit der Weile bei verschiedenen Arbeitgebern auch mehrfach beantragen muss, weiß ich nicht.

Was Arbeitslose betrifft: als Studentin habe ich Elternzeit genommenen und Elterngeld bezogen. Studenten sind im Gegensatz zu Arbeitslosen jedoch nicht dazu ermächtigt einen Einkommensausgleich zu bekommen. Die Elternzeit ist sinnvoll, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, oder? Zudem sind Kindererziehungspunkte bei der Rentenversicherung Elternzeit gebunden und können nur darüber hinaus in Anspruch genommen werden, wenn man Hausfrau ist. Eine arbeitslose Mutter ist keine Hausfrau, wenn sie Arbeitslosengeld bezieht.

Vll weißt du da mehr als ich.

weitere Kommentare laden
23

Schau mal hier:
https://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung-kuendigungsschutz/

Elternzeit MUSST du frühstens 8/ spätestens 7 Wochen vor Beginn = in der 1. Lebenswoche des Kindes (bei normaler gesetzlicher Mutterschutzdauer 8 Wochen) beim AG anmelden, dann bist du in der Elternzeit nicht kündbar.
Reichst du früher elternzeit ein, kann der AG dir "betriebsbedingt" kündigen, wobei hier natürlich anfechtbar ist, dass der Kündigungsgrund nicht in der Schangerschaft begründet liegt ;)

Selbst kündigen zum Ende der Elternzeit ist kein Problem, vorzeitig nur nach Absprache mit dem AG.

LG,
Pilgrim

28

„vorzeitig nur nach Absprache mit dem AG.“

Und das ist, wie hier schon mehrfach geschrieben, natürlich Unsinn.

30

Steht aber tatsächlich so in dem Link. War auch erstaunt

weitere Kommentare laden