Steuererklärung | Elterngeld | rückwirkend

Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr das erste Mal eine Steuererklärung gemacht und zwar für das Jahr 2018, da ich und mein Ehemann im vergangenen Jahr Elterngeld bezogen haben. Verheiratet sind wir seit September 2018, daher haben wir die Zusammenveranlagung gewählt.

Man hört ja viele Gruselgeschichten zu dem Progressionsvorbehalt in Bezug auf Elterngeld >.< ich hoffe, dass es uns nicht zu hart trifft. Aber theoretisch spielt es ja auch eine Rolle, dass wir im vergangenen Jahr erst im September geheiratet haben oder?
Wie sind da eure Erfahrungen?

Zum Thema rückwirkende Steuererklärung:
Im Jahr 2015 war ich noch als Azubi angestellt und in 2016 habe ich meine Berufsausbildung dann abgeschlossen, für die Jahre macht eine rückwirkende Steuererklärung vermutlich wenig Sinn oder?
Daher würde ich gerne nur für das Jahr 2017 eine weitere Steuererklärung erstellen. Das geht ohne Probleme oder bin ich verpflichtet die anderen Zeiträume (also 2015 und 2016) auch zu erstellen?

Danke im Voraus!

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Du bist zu gar nichts verpflichtet.

Wenn du aber nicht allzu viel Aufwand damit hast, dann gibt doch die Jahre mal in ein Steuerprogramm oder bei Elster ein und gucke, ob du was wieder bekommen würdest (und nur dann gibst du sie ab).

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Der Zeitpunkt der Hochzeit spielt meine ich keine Rolle.
Wir haben damals im Dezember geheiratet und dann zählten die neuen Steuerklassen rückwirkend für das ganze Jahr, gab dann ordentlich was zurück. Bin mir da aber nicht 100% sicher. Auf jeden Fall gabs viel zurück :-p

Wegen Elterngeld hatten wir zum Glück noch nie, dass wir zurück zahlen mussten. Kamen dann immer etwa bei 0 raus (bzw haben dann nur ein paar Euro zurück bekommen), aber das hängt ja von zu vielen Faktoren ab um das pauschal sagen zu können

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Das hat mit den Steuerklassen überhaupt nichts zu tun, sondern mit dem Splitting-Verfahren.

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Du musst nur für 2018 eine Steuererklärung machen, der Rest ist freiwillig.

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Hallo,

für die Zeiten der Berufsausbildung kommt es darauf an, ob du überhaupt Lohnsteuer bezahlt hast. Hast du, dann rechne es im Elster mal durch.
Falls Deine Ausbildung sogar Geld gekostet hat, was deinen Verdienst überschreitet. So mache auf alle Fälle eine. Das wird Dir später dann ggf. begünstigt.

Eine Steuererklärung ist nur verpflichtend wenn die Lohnersatzleistungen (Elterngeld) über 400 € liegen. Das Finanzamt würde sich aber schon melden, falls es von 2018 eine möchte.

Falls die älteren Jahre noch abgeben willst, warte nicht zu lange. Wegen den Verjährungsfirsten.

Grüße