Angestellt + selbstständig- geht das? Welche Regeln?

Hallo,
Ich befinde mich aktuell in elternzeit mit meinem 8 Monate altem sohn, bin wieder schwanger in der 15. Woche u als Erzieherin unbefristet bei der Stadt angestellt. Aktuell ist es so, dass ich wenn meine elternzeit endet, ich meinen resturlaub nehmen werde, u dann der neue mutterschutz beginnt, gefolgt von einem neuen Jahr elternzeit.
In der Schwangerschaft habe ich die Qualifizierung zur Tagespflegeperson gemacht. Ich möchte mich nach der elternzeit selbstständig machen.
Nun hat das JA ein Angebot. Es hat sich eine alleinerziehende Mutter gemeldet, die eine Betreuung für die randzeiten sucht. Ihre beiden Kinder sind 4 + 6 Jahre alt.Entweder von 6.30-8.00 dann müssten die kids in Schule + Kita gebracht werden oder am Nachmittag 16.00-18.30 Uhr.
Wenn ich diese Betreuung übernehmen würde, würde ich ca 400 Euro Brutto dafür bekommen. Etwas weniger vermutlich.
Nun meine Frage, geht das? Voraussetzung mein Arbeitgeber stimmt zu? Wie sieht es in dem Fall z.b. mit der Krankenversicherung aus? Als selbstständige müsste ich mich ja eigentl selber krankenversichern? Wie sieht das in dem Fall aus?
U dürfte ich das Geld überhaupt behalten? Da ich ja im elterngeldbezug bin.
Hoffe hier ist jemand der mir helfen kann.
Liebe grüße

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Das Geld darfst du behalten, dein EG wird aber entsprechend gekürzt (zu einem gewissen teil)

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Ja das ist ja das selbe wie das Geld nicht zu behalten...ich habe die Hoffnung das es für tagespflegeperson eine Sonderregelung gibt. Ich leite zum Beispiel auch eine Spielgruppe u das Gehalt davon wird nicht angerechnet.
Lg

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Nein, das ist nicht das selbe wie "nicht behalten". Dein Verdienst wird aufs EG angerechnet und dieses wird ggf. reduziert. Es wird nicht 1:1 gekürzt um deinen Zuverdienst. Mit Zuverdienst hast du in Summe also auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung als ohne Zuverdienst, "verschenkst" aber mitunter Elterngeld. Da musst du dann halb abwägen, ob es dir der Aufwand wert ist für den reduzierten Zuverdienst.

Die alleinerziehende Mutter könnte dich als Mini-Jobberin anstellen. Dann wärst du nicht selbständig, sondern angestellt. So, wie man z.B. eine Haushaltshilfe auch bei der Minijobzentrale anmeldet.

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Dein Elterngeld wird nicht gekürzt (es wird nie gekürzt) sondern halt wie schon geschrieben wird dein Verdienst angerechnet. Vielleicht wäre eine Option Elterngeld Plus zu beantragen, hier ist die Anrechnung günstiger. Wie das aussieht kannst im Elterngeldrechner nachrechnen.

Übrigens ist es kein Problem bezüglich deiner Krankenkasse, da du weiterhin als Angestellte beitragsfrei versichert bist während der Elternzeit!

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EG+ bringt ihr ja nichts, da sie den Elterngeldbezug wegen der erneuten Schwangerschaft nicht verlängern kann.

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Wieso, es geht doch ums Elterngeld für ihr nächstes Kind. So habe ich es jedenfalls verstanden.

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Soweit ich das in Erinnerung habe, wird der Verdienst als Tagesmutter nicht angerechnet. Stand irgendwo auf meinem EG Antrag drauf. Vielleicht ist das Bundeslandabhängig, keine Ahnung. Mach dich da mal schlau.
Mich hatte das sehr verwundert, weil ich es nicht nachvollziehen kann warum hier ein Unterschied gemacht wird.

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Hey, hab schon bei der elterngeldstelle angerufen. Hier würde es angerechnet.
Meine Tätigkeit als Spielgruppenleitung wird nicht angerechnet 🤷‍♀️ das fällt unter die übungsleiterpauschale.. das System muss man nicht verstehen.
Die einzige Sonderregelung für tagespflegeperson ist, das man länger als 30 std arbeiten darf, ohne den eltergeldanspruch zu verlieren.
Lg