Arbeitsverhältnis endet im Mutterschutz/ help! 🙇🏼‍♀️

Huhu ihr lieben, 👋🏻

ich hoffe das mir jemand in meiner Verwirrung zu dem oben genannten Thema helfen kann.
Habe gerade ein Telefonmarathon hinter mir mit meinem Arbeitgeber, mit der Arbeitsagentur und meiner Krankenversicherung und bin kein bisschen schlauer. 🙇🏼‍♀️🙇🏼‍♀️

Folgende Situation:

Ich bin in der 26ten Ssw und der wahrscheinlicher ET meiner Tochter ist der 4.7. Mein Arbeitsverhältnis ist jedoch bis zum 28.6 befristet. Vorhin habe ich mit der Arbeitsagentur telefoniert um mich 3 Monate im Voraus wie vorgeschrieben arbeitssuchend/arbeitslos zu melden. Die sagten mir das ich das nicht kann und brauche, da ich mich ja bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Mutterschutz befinde und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
So habe danach auch mit meiner Krankenversicherung telefoniert bzgl. des Mutterschaftsgeldes im Mutterschutz. So jetzt meine Fragen die mir keiner wirklich beantworten konnten:

Von wem erhalte ich ab Ende des Arbeitsverhältnisses Mutterschutzgeld? (nur von der Krankenkasse)?
Wer bezahlt im Mutterschutz ab dem 29.6 meine Krankenversicherung, ich selbst oder bin ich da wie beim Elterngeld beitragsfrei? 🤷🏼‍♀️

P.S. Bin nicht mit meinem Partner verheiratet. 👫


Mache mir Sorgen weil ich mich nicht abgesichert fühle. 😥
Das überfordert mich und mir ist das ganze irgendwie unangenehm. 🤯🙈

Schonmal Danke im Voraus für eure Antworten und Hilfe. 🌷🙏🏻

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War bei mir ganz ähnlich, allerdings bin ich in Österreich und wegen dem, der ganzen Vaterschaftsnummer und weil wir eh irgendwann heiraten wollten, haben wir auf dem Standesamt ne Hauruck Hochzeit gemacht. Das hilft dir jetzt halt nicht, aber in meinem kam das Geld glaub ich ganz regulär von der Versicherung. Ich war halt bei meinem Mann versichert. Geht das bei Lebenspartnern nicht auch?

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Eine „ hauruck“ Hochzeit würden wir gerne vermeiden 🙈🤷🏼‍♀️ Wollten das ganze machen wenn die kleine ca. 1 Jahr alt ist.
So wie ich das verstanden habe, kann er mich nur in die Versicherung mit aufnehmen wenn wir eben verheiratet wären. 🙈
Ich hatte anfangs echt Sorge, dass ich während der Geburt etc. nicht Krankenversichert bin 😨, aber das bin ich laut dem Telefonat.

Mich nerven diese ganzen nichtsaussagenden Antworten von den ganzen Ämtern, Versicherungen etc. 😥🙇🏼‍♀️🤭 Man fühlt sich ein wenig hilflos. 🤗

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Ja genau, ähnlich ging es mir dann auch und eigentlich wollten wir den gleichen Zeitplan verfolgen, naja irgendwie war es uns dann wichtiger dass alles unter Dach und Fach ist und etwas Feierliches im großen Stil kann man ja trotzdem noch feiern. Kannst du deine genau Frage nochmal stellen, also die Versicherung anrufen und sagen bekomme ich von euch Geld ja oder nein? Ist sau blöd weil man ja eigentlich glaubt genau das schon mal gefragt zu haben, aber manchmal hab ich das Gefühl da wird trotzdem ne andere Sprache gesprochen 😂

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Du DARFST dich arbeitslos melden auf eigenen Wunsch. Das Arbeitsamt möge dir bitte den Paragraphen zeigen, wo steht dass eine Schwangere im Mutterschutz VOR der Geburt nicht auf eigenen Wunsch arbeiten darf.

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Mich hatte das Arbeitsamt damals angeschrieben, dass sie nicht mehr für mich zuständig sind da ich Mutterschaftsgeld beziehen kann und ich nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

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Das ist ja auch der normale Gang. Trotzdem kann dich niemand daran hindern zum Amt zu gehen und von deinem Recht Gebrauch zu machen, freiwillig vor der Geburt arbeiten zu wollen. In dem Fall erhältst du weiter Arbeitslosengeld.
Ich habe das Schreiben damals übrigens auch bekommen. Nur manchmal ist es eben besser bis zur Geburt wirklich arbeiten zu wollen.

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Normalerweise müsste deine Versicherung dir das Mutterschaftsgeld zahlen aber auch ein Teil der Arbeitgeber bis zum ausscheiden aus dem Betrieb. Danach müsstest du beitragsfrei weiter versichert sein, da du im Mutterschutz bist und im anschluss das Elterngeld beziehst. Ob du danach noch Mutterschaftsgeld bekommst von deiner Krankenkasse, weiß ich nicht sicher. Aber definitiv keines mehr vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt.Eigentlich müsste da die Krankenkasse besser bescheid wissen. Wundert mich das die so keinen Plan haben. Bei mir war es damals in der ersten ss so, das ich ss geworden bin und dann ziemlich zeitnah danach aus dem Unternehmen geschieden bin. Hatte danach dann Geld vom Arbeitsamt bekommen und halt die 6 Wochen Mutterschaftsgeld. War dann weiterhin versichert beitragsfrei und zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet.. Das Ganze ist sehr schwierig, denn danach musst du entweder übers Alg 1 oder 2 abgesichert sein, ein Arbeitsverhältnis bestehen oder aber du bist noch keine 23 und kannst über die Eltern versichert werden. Ansonsten musst du dich nämlich nach der Elternzeit selbst versichern. Also auf jedenfall rechtzeitig vor Ende Elternzeit beim Arbeitsamt melden. LG Juice mit bauchzwerg 35 ssw

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Du brauchst dir keine Sorgen zu machen :).
Die Krankenkasse zahlt dir im Mutterschutz den gleichen Betrag wie das Gehalt das du in den 12 Monaten davor bekommen hast.
Danach bekommst du Elterngeld und so lange man Elterngeld bezieht, ist man automatisch weiter versichert.
Solltest du 2 Jahre zu Hause bleiben wollen, dann nimm Elterngeld Plus, damit bist du dann 2 Jahre weiter beitragsfrei versichert.
So hab ich es gemacht.
Das ganze hat absolut nichts damit zu tun ob du verheiratet bist oder nicht.
Mutterschutzgeld, Elterngeld und die beitragsfreie Versicherung bekommst du so oder so.
Beim Arbeitsamt musst du dich erst melden wenn du wieder arbeiten willst. Dein Arbeitsverhältnis endet ja nur eine Woche vorher, aber da bist du ja schon im Mutterschutz und beziehst Geld von der Krankenkasse. Somit ist der ganz zum Arbeitsamt erst mal unnötig.

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Danke für die hilfreiche und freundliche Antwort. 🌷 Das beruhigt mich sehr. 🌷

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"Die Krankenkasse zahlt dir im Mutterschutz den gleichen Betrag wie das Gehalt das du in den 12 Monaten davor bekommen hast."
Wo hast du denn diese falsche INfo her? Das gibt es nur, wenn die Aufsichtsbehörde den Arbeitsvertrag aufgelöst hat.

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Hallöchen
Die Mutterschutzzeit bekommst du nach Beendigung nur noch von der Krankenkasse bezahlt. Krankenversichert bist du während der gesamten Zeit. Du musst dich am ersten Tag nach dem Mutterschutz beim Arbeitsamt melden, wenn du dich ab da an schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst. Wenn nicht, dann bekommst du auch kein Arbeitslosengeld sondern nur das Elterngeld, wenn du das beantragt hast.
Du bist auch währenddessen krankenversichert. Wenn die "Elternzeit" (ist ja offiziell keine Elternzeit) endet kannst du ALG beantragen.
Mir ging es ähnlich wie dir.
Hoffe ich konnte dir deine Fragen beantworten.

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Danke, das wichtigste ist mir das ich krankenversichert bin und auf irgendeinem Wege Geld in dieser Zeit erhalte.
Es ist halt komplett neu für mich und zuvor war ich immer in einem Arbeitsverhältnis. Gerade wenn dann dieses kleine Wunder auf dem Weg ist, macht man sich einfach nochmal mehr Sorgen als schon zuvor. 🙈

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Ja, das kenne ich auch nur zu gut. Ich bin seit 9 Jahren im Arbeitsleben und dann wenn man schwanger wird, endet der Vertrag. Dieses Gerenne von Amt a zu Amt b und weiter zu Amt c und das schickt einen dann wieder zu Amt b, weil irgendwas fehlt. Die Schwangerschaft war ohnehin nicht so einfach und dann wird es einem auch noch so schwer gemacht. Die einzigen die mir nie Ärger gemacht haben, war die Krankenkasse.
Man muss echt stark sein.
Du wirst das aber gut meistern. Da bin ich mir sicher.

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"Von wem erhalte ich ab Ende des Arbeitsverhältnisses Mutterschutzgeld? (nur von der Krankenkasse)? "
Ja, nur von der KK, aber Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, ist klar im Gesetz geregelt und war bei mir auch so.

Einzige blöde, meine KK macht die Abrechnung erst nach Einreichen der Geburtsurkunde, also gab es vorher nur täglich 13 Euro und den Rest dann deutlich später.

"Wer bezahlt im Mutterschutz ab dem 29.6 meine Krankenversicherung, ich selbst oder bin ich da wie beim Elterngeld beitragsfrei? 🤷🏼‍♀️"
Du bist erst über das Mutterschaftsgeld und dann über das Eltgerngeld beitragsfrei, somit ist es evtl. sinnvoll ElterngeldPlus zu nehmen, um, länger beitragsfrei versichert zu sein (wenn z.B. erstmal nur ein Minijob in Frage kommt).

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Oh man, soviele unsinnige, falsche Antworten, dabei ist es so eindeutig mit dem Krankengeld geregelt, das ist ja echt fürchterlich hier!

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Arbeitnehmerinnen in der GKV - Wenn Sie sechs Wochen vor der errechneten Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie während der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro am Tag. Auch für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 24 i SGB V). Sie müssen das Geld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Ihr Arbeitgeber stockt den Betrag dann auf Ihr bisheriges Nettogehalt auf.

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Aber nicht auf den AG-Zuschuss!

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Hör doch bitte auf so etwas falsches zu verbreiten.

Die TE bekommt ab Vertragsende Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Ganz einfach

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