Zusätzliche Leistung zum Mutterschaftsgeld??

Hallo ihr lieben,

Ich hätt da eine kurze Frage und hoffe jemand kennt sich vllt damit aus.

Ich bin zur Zeit noch in einem Arbeitsverhältnis dieses endet jedoch zum 31.07.19 (befristet) mein Mutterschutz beginnt zum 23.07.19.

Gibt es dann eine Möglichkeit noch irwo zusätzlich Leistung zum Mutterschutz zu beantragen?? Das Geld von der Krankenkasse reicht ja da vorne und hinten nicht o.O ??

Auf eine Übernahme brauche ich nun aufgrund der SS nicht mehr hoffen. 😪

Aso ich lebe auch alleine ohne den Kindsvater.

Danke im Voraus. 🙏

Lg Blue mit Babygirl inside

1

Soweit ich weiß, ist der Kindsvater Dir gegenüber ab Mutterschutz unterhaltspflichtig.

2

Lass dich mal gründlich beraten bei der Diakonie oder Caritas.

3

Lies mal einfach ein paar Posts weiter unten. Da steht, was du an Geld von der Kasse bekommst.

Melde dich aber rechtzeitig beim Arbeitsamt.

4

Hallo

Du hast Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater für dich ab Mutterschutz bis zum 3 Lebensjahr, ab Geburt auch für das Kind.

5

Bedenke auch, das du KEINE elternzeit hast und du dich nach dem Elterngeld selber versichern musst!

29

Soweit ich weiß, hat sie Anspruch auf Elternzeit. Ggf. Gibt es kein Elterngeld, da bin ich aber nicht sicher und solange ein Anspruch auf Elternzeit besteht und diese genommen wird, ist man beitragsfrei weiterversichert. Am besten mal beim Versorgungsamt erkundigen ob man Elternzeit/Erziehungszeit beantragen kann. 🤔👶

32

Da weißt du leider vollkommen falsch, Elternzeit hat sie keine, Elterngeld gibt es, nur solange ist sie versichert beitragsfrei!

weiteren Kommentar laden
6

"Gibt es dann eine Möglichkeit noch irwo zusätzlich Leistung zum Mutterschutz zu beantragen?? Das Geld von der Krankenkasse reicht ja da vorne und hinten nicht o.O ??"
Wieso nicht? Das sind 80% deines Nettos ca., soviel wie Krankengeld, in der Elternzeit hast du nur 65% meist und das muss auch reichen!

Ansonsten steht dir Unterhalt vom Kindsvater zu.

7

Man bekommt von der Krankenkasse doch nur die 13 Euro pro Tag....

8

Genau das ist es ja.

Ich war schon bei der ProFamilia die sagten das ich ALG I beantragen kann.
Beim Arbeitsamt hieß es das bekomm ich nicht weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Elterngeld kann ich beantragen ...andere wiederum sagten das bekommt man nur wenn man weiterhin auch beschäftigt ist ..

Im Netz findet man nichts hilfreiches...bin da nun grade etwas überfordert.

Ich bin mit dem Kindsvater nicht verheiratet warum sollte mir da Unterhalt von ihm zustehen??
Für das Kind dann ja..

weitere Kommentare laden
35

Ich habe hier gerade mal etwas quer gelesen.

Ich würde dir raten, dich rechtzeitig beim Jobcenter zu melden und ALG II zu beantragen. Ob du tatsächlich einen Anspruch hast, wird mittels einer Überschlgsrechnung im ersten Beratungsgespräch ermittelt.
Unterhalt steht sowohl dir als auch dem Baby zu. Darum kümmert sich aber das Jobcenter bzw die meist dort angedockte Unterhaltsvorschussstelle.

Auf das ALG II werden dann sämtliche Leistungen angerechnet (Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Kindergeld).

Außerdem bekommst du, sofern du in den Leistungsbezug eintrittst, einen Mehrbedarf für Schwangerschaft, Alleinerziehung sowie eine Pauschale für die Erstlingsausstattung und auf Antrag auch eine Beihilfe zur Möbelerstausststtung für das Baby - und du bist krankenversichert.