Urlaubsanspruch und Beschäftigungsverbot

Hallo,

Vorneweg: die Frage betrifft weder mich persönlich, noch jemanden aus dem Bekanntenkreis. Sie stellt sich mir nur durch die gehäuften Beiträge zum Thema.

Erstmal vielleicht am besten die Dinge, die ich glaube, verstanden zu haben:

1. Beschäftigungsverbot = Freistellung von der vertraglichen Aufgabe bei vollen Bezügen.

2. Im Beschäftigungsverbot ist man nicht krank.

3. Das Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn die Arbeit/ der Arbeitsplatz eine Gefahr für Mutter und/oder Kind darstellen.

4. Während des Beschäftigungsverbots kann man im Wesentlichen tun, was man möchte - ist also nicht an irgendwas wie Residenzpflicht oder so gebunden.

5. Urlaubsanspruch wird in der Zeit des Beschäftigungsverbots ganz normal erworben.

6. Bereits im Vorfeld des Beschäftigungsverbots erworbener Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

7. Der Urlaubsanspruch bleibt bis zum Ende des Folgejahres auf die Elternzeit bestehen.

Korrigiert mich bitte, wenn bis hierhin schon Denkfehler bestehen.

Sollte das alles so richtig sein:

Ist diese Urlaubsregelung nicht furchtbar ungerecht? Wenn eine Schwangere arbeitet, muss sie ihren Urlaub nehmen, um Erholungszeit zu haben. Ist sie dagegen im Beschäftigungsverbot, hat sie ja bereits bezahlte Erholungszeit - und während dieser erwirbt sie Anspruch auf weitere Erholungszeit, die nach der Rückkehr in den Beruf in Anspruch genommen werden kann, während die arbeitende Schwangere diese Zeit ggf. bereits in der Schwangerschaft nehmen musste, da es ganz ohne Erholungszeit vielleicht nicht geht.

Klar sollen aus einem Beschäftigungsverbot keine Nachteile erwachsen, aber besteht hier nicht eher ein deutlicher Nachteil für die arbeitende Schwangere?

Wenn ich alles so richtig verstanden habe, würde ich das jedenfalls so empfinden. Was denkt ihr dazu (oder müsst/wollt ihr in meinem Gedankengang richtig stellen)

Bin gespannt wie ihr es seht.

LG Soley

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Da die Schwangere nicht krank ist, sondern arbeiten könnte, wenn ihr Arbeitsplatz das hergäbe, ist das schon alles in Ordnung so und nicht ungerecht. Sie hat ja keinen Urlaub, was Du als bezahlte Erholungszeit ansiehst, sondern darf nur ihre Tätigkeit nicht aktiv ausüben.

Und nicht jede Schwangere ist automatisch damit happy. Das kann ganz schön stressig sein, wenn man arbeiten könnte, aber nicht darf. Von Erholung ist dann also gar keine Rede und Neid sollte da auch keiner aufkommen. :-)

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Zu 4.: naja es kommt drauf an! Wenn das BV durch den AG ausgestellt wurde, bedeutet das, dass er der Schwangeren keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn er das aber zwischendurch doch kann, hat er Anspruch auf die Arbeitsleistung der Schwangeren.

Wenn das BV durch den Arzt ausgestellt wurde, bedeutet das, dass Gefahr für Leib und Leben von Mutter oder Kind besteht. Wenn diese sich dann aber an den Strand in die Sonne flackt, ist natürlich fraglich, ob sie nicht auch in der Lage wäre zu arbeiten. Allerdings ist es bei dieser Art des BV immer schwer zu pauschalisieren.

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Ich hatte in der 1. Schwangerschaft ein individuelles BV, also durch den Arzt erteilt. Dabei hatte ich den gleichen Gedanken und empfand es als ungerechtfertigt, Urlaubsanspruch zu sammeln und mir auszahlen zu lassen, als ich in Elternzeit gekündigt habe. Habe dann entsprechend auf Resturlaub und Überstunden verzichtet, als ich das Büro verlasse habe. Es war für die Kollegen/Chefs schon schlimm genug, dass ich von heute auf morgen ausfiel. Bei nur 3 Mitarbeitern ist das extrem heftig.

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Auch Langzeitkranke erwerben Urlaubsanspruch. Das ist in D eben so.