Weihnachtsgeld durch MuSchu beim Elterngeld angeben?

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Im Dezember 18 kam meine Tochter zur Welt, mein Mutterschutz ging bis Anfang Februar 19.
So, nun bekomme ich für den Mutterschutz (anteilig?) noch Weihnachtsgeld im November ausgezahlt.
Muss ich das bei der Elterngeldstelle angeben? Verrechnen die das mit dem Elterngeld?

Vielen Dank!

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Das Gehalt muss doch so und so der Arbeitgeber bestätigen, oder nicht? #gruebel

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Es geht um Weihnachtsgeld 2019. da bin ich ja schon komplett in Elternzeit. Aber da mein Mutterschutz noch Jan und Feb 19 bestand, bekomme ich anteilig Weihnachtsgeld trotz Elternzeit. Das wird im Nov 19 ausgezahlt. Verrechnet dann die EG-Stelle das Elterngeld für Nov mit dem Weihnachtsgeld?

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Meine Kinder sind schon etwas größer, drum kenn ich mich mit der aktuellen Elterngeldmaterie nicht aus....#gruebel
Aber soweit ich mich erinnere, gibt man den Entgeltbescheid doch zu Beginn der Elternzeit ab. Später nicht mehr, da ist das monatliche Elterngeld doch schon berechnet. #kratz

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Hallo,

du musst es nicht der Elterngeldstelle melden.

Bei der Berechnung des Elterngeldes werden Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Daher werden entsprechende Zahlungen, die man während des Elterngeldbezuges bekommt, nicht angerechnet.

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Super, vielen Dank! 😊

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Ganz genau!!!

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