Schwanger (23) und nicht krankenversichert, (nicht ich!!)

Hallo!
Ich kenne eine junge Frau (23), sie ist schwanger und mit ihrem 23. Geburtstag aus der Familienversicherung ihres Vaters ausgeschieden. Keine Ausbildung, nicht mit dem Kindsvater verheiratet.
Ich habe ihr geraten, sich beim Amt vorzustellen, um dort ALG2 zu beantragen, damit sie unter anderem auf jeden Fall krankenversichert ist.
Diese Anträge haben es bekanntlich in sich, nun wurde ihr unter anderem gesagt, dass sie die Lohnabrechnung ihres Vaters vorlegen muss. In einer Beratungsstelle für Schwangere wurde ihr gesagt, dass sie die Lohnabrechnung nicht abgeben muss, weil das Amt nur weniger zahlen will.
Sie wohnt mit dem Kindsvater in einer Doppelhaushälfte, in der anderen Hälfte ihr Vater.
Der Kindsvater wird selbstverständlich die Familie ernähren, aber er kann sie laut KK nicht in seine KV holen, weil sie nicht verheiratet sind. Aber es kommen ja Arztbesuche etc. auf sie zu, und seit Mitte Juni ist sie schon nicht mehr versichert.
Sie traut sich nicht zum Amt zu gehen, weil sie Angst hat, dass die sie dort klein reden.

Hat jemand einen Rat?

Liebe Grüße!

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In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht.

Kommt eine Familienversicherung nicht in Frage, muss man sich freiwillig Versichern lassen. Die KK geht von ein fiktiven jährlichen Mindestgehalt aus wenn man kein Einkommen hat und man bezahlt dann glaube Ich um die 14% davon als Beitrag.

Man macht sich strafbar wenn man keine Krankenversicherung hat.. Warum geht sie nicht arbeiten, dann hat sich das Thema erledigt?

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Sie ist in der 25. Woche schwanger, war vorher auf 450€ beschäftigt und bekommt aufgrund eines BV diese 450€.

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"Man macht sich strafbar wenn man keine Krankenversicherung hat.."

Wie so oft von dir zu solchen Themen: Unfug. Es ist NICHT! strafbar! Wo hast du den Quatsch denn her?! #augen

https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-droht-wenn-man-keine-Versicherung-hat-article16064241.html

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Hallo,
Falls sie Angst hat soll sie doch mit einer Begleit Person hingehen, Freudnin oder so statt nicht versichert zu sein.
Nicht alle Mitarbeiter vom Amt sind schlimm das die dann kleine reden.
Sie hat ja recht auf Alg 2 , sie soll doch ihr Chance nützen wenn sie schon recht auf Alg2 hat.😕😆

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Ja, hab ich ihr angeboten, das ich mitgehe. Und auch gesagt, dass sie die Dame von dieser Beratungsstelle mal fragen soll, ob die solche Gänge begleitet.
Sie will morgen dort anrufen.

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So wie ich es von meiner Freundinn weis sind die Anträge schon mit einige Seite mit ubertrieben viel Fragen, aberrr wenn man nicht Klar kommt helfen die einem beim ausfüllen und es geht relativ schnell sobald man den Antrag ausgefullt abgegeben hat das es Maximum 1-2 wochen dauert die Bearbeitung, Genähmigungb,das man versichert wird anschliesend uberweisen die das Gehalt. Es kommt noch davor ein Bescheid, wieviel Sie bekommt.
Sie soll es auch abklären ob sie auch ein Teil von der Miete bekommt weil sie ja beim Freund wohnt.
Genauso soll sie auch einen Antrag holen fur die erst Ausstaattung von ihrem Baby..
Die wo Finanzielle Probleme haben bekommen noch finanzielle unterstutzung fur die Ausstattung vor der Geburt und nach der Geburt ein teil..
Sie soll net zôgern Pack sie geh mit ihr damit alles in die Gänge kommt und die bearbeitung schnell läuft.

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Wie steht es finanziell?

Hätte sie Chancen auf ALGII? Dann würde ich den Antrag stellen

Zeitgleich würde ich mich bei der Krankenkasse informieren!

Als eine Freundin arbeitslos wurde (ALG 1) stellte sie den Antrag.
Die Krankenkasse sagte ihr, dass sie 3 Monate weiterversichert ist. Wird in dieser Zeit der Antrag genehmigt, übernimmt das Amt die Krankenversicherung. Wird der Antrag nicht oder nicht innerhalb dieser Zeit genehmigt, holt sich die Krankenkasse von ihr das Geld. Ca. 180 Euro im Monat. Da die Beiträge "ausgesetzt" wurden, eben alles auf einmal.

Das Beispiel sollte die Selbstversicherungsmöglichkeit hervorheben. Dass ALG 2 und 1 anders sind, ist mir natürlich bekannt. Ob sie sich rückwirkend versichern kann, weiß ich nicht.

Sollte es also schwierig werden oder mit dem ALG 2 Antrag nicht klappen, gibt es noch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Würde ich z.B. auf 450,- Basis arbeiten, müsste ich mich selbst freiwillig versichern. Familienversicherung geht bei mir nicht (älter/nicht verheiratet).


Bei der Krankenkasse würde ich mich schnellstmöglich informieren, wie das mit ALG 2 Anträgen und Versicherungsschutz läuft!

Bspw. wenn sie sich jetzt selbst versichert (Geld von Familie leiht) und der Antrag dann genehmigt wird. Ob sie dann das Geld erstattet bekommt, weil der Bedarf ja besteht. Also auch rückwirkende Erstattung bis Antragsstellung.


Wie stehen denn die Chancen, dass sie ALG 2 beziehen kann?
Bedarfsgemeinschaft und so?

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Wenn das alles nicht geht muss sie sich freiwillig pflichtversichern. Das kostet um die 192€ pro Monat. +/1 je nach Kasse.

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Dann sollten sie vielleicht doch schnell heiraten...

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"In einer Beratungsstelle für Schwangere wurde ihr gesagt, dass sie die Lohnabrechnung nicht abgeben muss, weil das Amt nur weniger zahlen will. "

Was für ein Stuss, sorry! Wenn ich so was schon immer lese "weil das Amt will"... #augen

1. Sie ist unter 25, da fragt "das Amt" von Gesetzes wegen erst mal nach den Einkünften der Eltern. ABER:

2. Sie ist schwanger und das muss sie dem Jobcenter mitteilen. Damit ist sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft und die Eltern raus aus der Geschichte.

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"Sie wohnt mit dem Kindsvater in einer Doppelhaushälfte, in der anderen Hälfte ihr Vater. 
Der Kindsvater wird selbstverständlich die Familie ernähren, "

Dann ist ihr Lebensgefährte auch für die Zahlung der freiwilligen Krankenversicherung zuständig. Außer er verdient so wenig, dass sie ALG bekommen.

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Da kommt wohl nur eine freiwillige Krankenversicherung in Betracht. Und das lieber schnell als langsam. Für den Zeitraum ohne Krankenversicherung kann nämlich dann später ein Strafbeitrag wegen Nichtversicherung fällig werden. Also so oder so kommt sie nicht drum herum, es herrscht Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Ob die Beiträge dann ggf (teilweise) vom Jobcenter übernommen werden hängt vom Anspruch der Bedarfsgemeinschaft ab, also ob der Lebensgefährte genug verdient um den Lebensunterhalt (auch die KV der Lebensgefährtin) selbst zu zahlen oder nicht.

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Es gibt keinen Strafbeitrag, wenn man nicht versichert ist. Das ist völliger Blödsinn.

Es kann lediglich teuer werden, wenn man sich dann irgendwann doch versichern will, denn dann werden rückwirkend reduzierte Beiträge fällig. Aber mit einem Strafe hat das rein gar nichts zu tun.

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Danke für die Einschätzung, ich hätte den Begriff „Strafbeitrag“ besser in Gänsefüßchen setzen sollen. Tatsächlich ist es so, dass rückwirkend (Teil-)Beiträge gezahlt werden müssen, der Versicherungsschutz gilt aber je nach Konstellation nicht rückwirkend. Das ist ein vom Gesetzgeber gewollter Sanktionscharakter. Also quasi eine „Strafe“ dafür, dass man seiner Pflicht zur Krankenversicherung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Damit soll vermieden werden, dass Bürger sich erst dann um eine Krankenversicherung bemühen und Beiträge zahlen, wenn sie sie dann tatsächlich durch Krankheit oder Unfall auch benötigen.

Viele Grüße

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An ihrer Stelle würde ich mich schnellst möglich freiwillig krankenversichern, wenn sie nicht genug Einkommen hat ist ihr Partner für sie zuständig, jetzt kommt es darauf an was beide zusammen verdienen aber wenn sie in einer doppelhaushälfte wohnen wohl eher nicht zu wenig.
Ich hatte damals als ich mit meinem Mann zusammen kam gerade meinen Job gekündigt und war dann schwanger, hatte noch einen Sohn aus vergangener Beziehung für den ich keinen Unterhalt bekam.
Zu der Zeit war mein Partner Steuerklasse 1 und hat noch nicht soviel verdient, 1800 netto und dann halt kindergeld.. Das wars für 3 Personen und wir mussten Krankenkasse knapp 150 im. Monat für mich zahlen und haben keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen gehabt.
Sie muss auf jedenfall von Juni dann rückwirkend alles nachzahlen.