Jobwechsel zum 1.12. - Weihnachtsgeld

Hallo zusammen,
Ich überlege, den Job zu wechseln.
Derzeit werde ich nach TV-L West vergütet, bin aber bei einem privaten Arbeitgeber. Wechseln würde ich in den ÖD mit Vergütung nach TVöD Kommune.
Jetzt frage ich mich, zu welchen Datum der Wechsel sinnvoll wäre. Der TV sagt ja deutlich, dass ein Anrecht auf die Jahressonderzahlung nur hat, wer am 1.12 beschäftigt ist. Würde ich also genau dann wechseln, würde ich diese doch komplett verlieren?!

Habe ich das richtig verstanden? Dann würde ja ein Wechsel erst zum 1.1. Sinn machen?

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Ja, das hast du richtig verstanden. Zum 1.12. solltest du lieber noch beschäftigt sein.

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Hallo :-)

bitte lies dazu in deinem Arbeitsvertrag nach, was da steht.
Habe mich mit dem Thema schonmal beschäftigt.
Würdest du das Weihnachtsgeld aus Dezember bekommen und im Januar wechseln bzw. zu dahin kündigen, ist es relativ sicher, dass du das Weihnachtsgeld an deinen Arbeitgeber zurückzahlen musst.

Dabei kommt es aber auch darauf an, aus welchen Gründen das Weihnachtsgeld gezahlt wird. (Einfache Erklärung:) 1. Als "Motivation" für deine kommende Leistung oder 2. als "Sonder-Nachschlag" für deine geleistete Arbeit des Jahres.
In den allermeisten Fällen trifft 1. zu. Dementsprechend müsstest du zurückzahlen, da du ja nicht in dem Unternehmen bleibst.
Das war jetzt ganz einfach formuliert wie ich es im Gedächtnis habe ;-)

Bei uns (AG zahlt nach TVÖD) steht im Arbeitsvertrag, dass das Weihnachtsgeld zurück gezahlt werden muss, wenn man binnen 3 Monaten nach Erhalt dessen aus dem Unternehmen ausscheidet.

Also Achtung! Weihnachtsgeld auszahlen lassen und dann direkt kündigen, wird vermutlich nicht funktionieren!

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Nun,
dann haben wir ja Glück das du nur "relativ" Sicher bist, denn deine Antwort ist "absolut" falsch.

Im TV-L W ist sehr unmissverständlich geregelt das die Anspruchsvoraussetzung für die Jahressonderzahlung - vulgo Weinachtsgeld - dann besteht, wenn der MA exakt am 1.12. beschäftigt ist.
Scheidet er zum 30.11. aus, dann gibt's nix, scheidet er zum 2.12. aus, dann gibt's volles Weihnachtsgeld.
Ganz einfach.

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Habe heute mit der Personalabteilung gesprochen. Deine Aussage ist genau richtig. Der neue AG hat vollstes Verständnis für meine Argumentation, dass ich die Jahressonderzahlung noch mitnehmen möchte (ich arbeite im Wirtschaftsbereich) und ich werde zum Jahreswechsel wechseln.

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