Unterhalt, Vater hat nur Pflichten aber keine Rechte

Hab mich gestern mal wieder geärgert.
Ich erwarte mit meinem Mann das erste Kind. Aus erster Ehe hat er noch ein Kind für das er Unterhalt zahlt.
Gestern auf dem Jugendamt hab ich gefragt, ob ich wenn das Kind geboren ist, vorbei kommen kann um den Unterhalt für beide Kinder berechnen zu lassen. Wenn es keine Änderung für sein anderes Kind geben sollte, ist das völlig ok. Aber ich darf gar nichts für unser Kind beim Jugendamt berechnen lassen, außer ich würde mich dann trennen.
Er darf beim Jugendamt nichts berechnen lassen, weil er kein Recht dazu hat. Dieses Recht hat nur seine Ex 🤯.
Als Mutter bekommen einige Hilfe beim Jugendamt, ich als Mutter dann von einem weiteren Kind, bekomme da keine Hilfe und ein Vater bekommt vom Jugendamt erst recht keine Hilfe.

In was für einem Staat leben wir eigentlich?
Er will ja weiter zahlen, es ist ja nicht so das er nix zahlen möchte. Wenn die Höhe für das ältere Kind die gleiche bleibt, auch OK. Er würde es halt nur gerne wissen wollen.

Mit der Ex wird wohl nich zu reden sein.
Noch weiß sie nix vom Nachwuchs und Zeit ist auch noch etwas. Ich ärgere mich trotzdem, das ich als Mutter auch nichts machen darf.

Musste ich mal los werden.

Lg Danie mit Zitrone 19SSW

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Ich verstehe nur Bahnhof....

Was willst du denn machen dürfen? Du hast du mit der Beziehung zwischen deinem Mann, seiner Ex und deren gemeinsamen Kind auch gar nichts zu tun?! Was solltest du da für Rechte haben?

Und warum willst du Unterhalt für dein Kind berechnen lassen, wenn ihr verheiratet seit und in einem Haushalt lebt? Dann seid ihr doch eine Lebensgemeinschaft, dann muss er doch für Euer gemeinsames Kind eh keinen Unterhalt zahlen?!

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Kommt wohl daher das ich bis jetzt für meine anderen Kinder immer berechnen lassen musste um etwas zu bekommen.

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Das ist egal. Natürlich hat auch das KInd in der Beziehung ein Recht auf Unterhalt und es wird mit angerechnet!

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Das stimmt nicht. Er darf genauso was berechnen lassen. Da er jetzt 3 unterhaltsberechtigte hat, wird er ene Stufe weniger zahlen müssen.

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Aber er darf es nur berechnen lassen, wenn er dafür genug Geld beim Anwalt lässt. Beim Jugendamt wurde mir gestern gesagt, das er sonst kein Recht dazu hat.

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Das ist aber so nicht korrekt!

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Hallo,

Die wichtigste Frage ist, ob sie einen Titel hat? Wenn nicht, könnt ihr den Unterhalt auch selbst ausrechnen. Schaut in die Düsseldorfer Tabelle und meldet der km, dass ihr ab Geburt nur noch Summe xy bezahlen werdet, da es nun zwei weitere Unterhaltsberechtigte gibt. Dich und euer Kind.

Weißt du denn, ob er unter den selbstbehalt fällt?

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Das ist doch schlechtes Halbwissen was du da schreibst. Die neue Frau hat erstmal überhaupt gar keinen Einfluss auf die Berechnung der düsseldorfer Tabelle.

An die TE, es ist doch eigentlich ne ganz einfache Sache. Dein Mann weiß doch, wieviel Netto er im Jahr macht und kann daraus sein durschnittliches Nettoeinkommen erkennen (Sonderzahlung müssen mit einberechnet) werden und dann sieht er doch, in welcher Stufe er sich befindet. Alles was über den Selbstbehalt hinaus geht, muss auch nach der regulären Einstufung geleistet werden. Verstehe das Problem nicht🤷‍♀️

Ihr könnt selbstverständlich auch einen Anwalt prüfen lassen, müsst ihr halt bezahlen und wenn dabei heraus, dass er nun unter dem Selbstbehalt liegt würde ich nochmals Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Schätze, dass zumindest die Ex dies dann überprüfen lassen würde, is aber doch auch nicht schlimm.

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Was soll denn der Quatsch. Sie kann doch mit dem Mann zusammen rechnen, was sie zahlen müssen. Ob sie das in die Hand nimmt oder der Mann, ist ja wohl völlig egal. Da sie sich Gedanken darum macht, hat sie wohl ein Wörtchen mitzureden.

Was ist an meiner Antwort nicht korrekt?

Übrigens kann ich dir direkt sagen, dass deine Antwort definitiv falsch ist. Es muss ganz sicher nicht alles über den selbstbehalt bezahlt werden. Wenn du hier schon jemanden anmachst, solltest du eine richtige Antwort geben und kein Halbwissen!

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Hallo Danie,

mal ganz weg von der wenig hilfreichen Diskussion, ob und wenn ja um wie viele Stufen der jetzige KU reduziert werden kann/darf.

"richtig" ist, dass verschiedene JA untereinander keinen "Krieg" wegen der Ansprüche der Kinder führen werden, insofern bist Du als Mutter des zweiten Kindes in einer schlechteren Situation, es sei denn, Du trennst Dich (....).

Jetzt kann man sich aber mal darüber unterhalten, wer etwas "darf" und wie dieses "dürfen" zu definieren ist.
Das JA darf den KU berechnen und das JA darf den KU auch titulieren, soweit der Pflichtige zustimmt - deshalb die Frage ob es einen Titel (Urkunde) gibt - ansonsten sind die Berechnungen des JA genau so viel wert wie die Berechnungen durch einen Anwalt oder von Dir selbst, mir, oder wem auch immer.

Dein Mann sollte also das JA auffordern, den KU für das Kind aus 1. Ehe wegen der hinzu gekommenden, bzw. hinzu kommenden Berechtigten neu zu berechnen und dann erstmal die Reaktion abzuwarten.

LG

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Es gibt keinen Titel. Beide waren letztes Jahr beim Anwalt, da er für seine Tochter keinen Unterhalt mehr zahlen muss,um es für den Sohn neu berechnen zulassen.
Wie gesagt zum Jugendamt brauch er als Vater nicht gehen, wurde mir ausdrücklich gesagt.
Klar können wir es selber aus rechnen, aber einfach kürzen? Wobei, Titel gibt es keinen und wenn der Ex das zu wenig erscheint, kann sie es ja nachrechnen lassen.
Aber da bekomme ich ein schlechtes Gewissen, wenn wir einfach kürzen.

Oder drauf ankommen lassen?

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Hallo,

wenn es keinen Titel gibt, dann kann zunächst auch nichts/nicht viel passieren.

Ihr könntet auf der Basis der Berechnung vom letzten Jahr jetzt ja mal neu rechnen und den KU dann entsprechend anpassen.
Das (aktuelle) Netto kennt ihr ja und die aktuellen Zahlbeträge finden sich in der DüTa, wobei die Anmerkungen in Sachen Anzahl der Berechtigten/Einstufung etc. entsprechend berücksichtigt werden müssen.
Wie das dann am Ende aussieht lässt sich natürlich ohne genaue Kenntnis der "Zahlen" nicht einschätzen.

Wenn es der "Gegenseite" nicht passt, kann diese natürlich eine Klage vor dem Familiengericht anstrengen

LG

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Er darf beim Jugendamt nichts berechnen lassen, weil er kein Recht dazu hat. Dieses Recht hat nur seine Ex
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Ich hab die anderen Antworten nicht gelesen, aber das kann so nicht richtig sein.

Mein Ex hat gerade mit seiner Frau noch ein Kind bekommen und daraufhin von sich aus den Unterhalt neu berechnen lassen. Er hat sich einfach selbst an die Sachbearbeiterin gewandt, bei der ich eine Beistandschaft habe und das ist auch gut so. Da muss ich ja nicht mitmischen.

Es kam heraus, dass er dasselbe zahlen muss wie vorher, aber natürlich hat er das Recht, das prüfen zu lassen.

LG, Nele

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Unsere Jugendämter scheinen dann hier wohl anders zu ticken. Mit meinem Ex hatte ich das auch schon. Da war ich sogar mit und es wurde nicht neu berechnet in seinem Beisein. Jetzt wo der Titel da ist, kann er wenn sich etwas ändert, seine Unterlagen einreichen und dann wird das auch berechnet. Mein Mann und seine Ex haben diesen Titel nicht. Daher keine Berechnung möglich.

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Das Jugendamt ist vieles, aber sicher nicht auf der Seite des Vaters. Die "vergessen" sehr gerne Punkte, die den Unterhalt mindern.

Ich kann jedem Vater nur raten, ein paar Hundert Euro in die Hand zu nehmen und das von einem spezialisiertem Anwalt korrekt ausrechnen zu lassen. Je besser man verdient, desto schneller amortisiert sich der Invest.

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Das mit den Punkte vergessen kennen wir. Die letzte Berechnung für die er jetzt zahlt ist auch nicht korrekt. Das was für die Rente extra vom Lohn abgezogen wird, müsste berücksichtigt werden und auch seine Kilometer zur Arbeit knapp 1500km im Monat. Berechnet wurden vom Anwalt der Ex weniger, da sie weniger Kilometer angegeben hat.

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Wieviel Kilometer er fährt is völlig wumpe. Er werden dafür 5%vom netto abgezogen. Reicht das nicht muss er eben dichter an die Arbeitsstelle ziehen

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Hallo,

du darfst natürlich nicht neu berechnen lassen da du dich ja in Beziehung mit ihm befindest.

Er ist eurem Kind Barunterhaltspflichtig - genauso wie du.

Solltet ihr mangelfallgefährdet sein müsst ihr halt eure gesamte Finanzlage vor dem Jugendamt offen legen wenn er eine Neuberechnung möchte.

Schau dir die Düsseldorfer Tabelle an. Wenn er zwei Kinder mit seinem Unterhalt finanzieren kann ohne unter den Selbstbehalt zu rutschen, ist eine Neuberechnung sinnfrei.

Aber selbst wenn er (nur) 2000€ netto hätte dann kann er problemlos für zwei Unterhaltspflichtige aufkommen.

Und wenn man es ganz genau betrachtet hat ein Vater nur die Pflicht zu zahlen (einkommensabhängig).

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Solltet ihr mangelfallgefährdet sein müsst ihr halt eure gesamte Finanzlage vor dem Jugendamt offen legen wenn er eine Neuberechnung möchte.

Da könnten wir so viel vorlegen wie wir möchten, es würde auf dem Jugendamt keiner drüber schauen, weil er dazu kein Recht hat.

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Sollte er mit den Unterhaltszahlungen unter 1080€ kommen, ist er ein mangelfall und es muss neu berechnet werden.

Grundsätzlich kann alle zwei Jahre ohne Grund neu berechnet werden.

Alle Fakten zusammen tragen und mit dem Antrag zur Neuberechnung beim JA einwerfen.

Aber da ihr ja keinen magelbedarf aufweist, wird nichts bei rumkommen.

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