Unterhaltsfragen für unter 17-jährige - Rechte des Unterhaltsverpflichteten

Hallo zusammen,

ich versuche mich kurz und rein sachlich zu halten, was aber in diesem Fall nicht einfach werden wird. Es geht um: Kind "A", 17 Jahre alt, Mutter "M", Vater "V" und neue Lebensgefährtin des Partners "L".

Die Angelegenheit ist zwar bereits beim Rechtsanwalt, aber über eigene Erfahrungen oder Tipps/Ratschläge würde ich mich freuen!

Kind A lebte im Alter von 10 bis 17 Jahren bei V. Mutter M war mit der Erziehung etc. völlig überfordert, sodass A mithilfe des Jugendamtes zu V zog. M bezieht bereits ihr Leben lang Hartz4 bzw Sozialleistungen, auch heute noch.
M hat nie Unterhalt für A gezahlt.

L lebt seit 2015 (da war A 13 J.) bei V. L (nicht mit V verheiratet!) hat A wie eigenes Kind mitversorgt (Lebensmittel, Hygiene, Kleidung, Schulausflüge,...).
Kind A ist inzwischen 17 Jahre alt und lebt seit Oktober 2018 wieder bei M, da zuhause bei V und L Regeln aufgestellt, Pflichten erfüllt und regelmäßiger Schulbesuch erwartet wurden. Bei M sei ja alles besser.

Nun lebt A seit OKt. 2018 bei M, hat dort ganze 3 Monate eine Schule (Berufskolleg, Klasse zur Berufsfindung) besucht und ist seit etlichen Monaten aufgrund angeblicher psychischen Erkrankungen (V liegen keine ärztl. Diagnosen oder Atteste hierzu vor) vom Schulbesuch befreit. A chillt den lieben langen Tag zu hause rum.
Zur Info: A hatte bereits psychische Probleme, als sie noch bei V und L wohnte. Sehr lange Geschichte. A wurde stets Hilfe angeboten, lehnte diese jedoch vehement ab und bezog sich vor Aussenstehenden gerne darauf, dass sie Zuhause keine Hilfe erhalte, obwohl sie diese doch so sehr benötige. A redete V und L mehrmals vor Aussenstehenden schlecht und verheilt sich ihnen gegenüber häufig grenzüberschreitend, teilweise aggressiv und übergriffig. Für A gelten ihrer Meinung nach keine Regeln oder Verpflichtungen. A hat alle Rechte, aber keine Pflichten. Pflichten haben stets V und L zu erbringen, da A schließlich das Kind sei (eigene Aussage).
Seit wenigen Tagen ist A nun aufgrund der "psychischen Beeinträchtigungen" in stationärer Behandlung.

Im März 2019 flatterte V ein Brief des Jobcenters ins Haus, in dem V aufgefordert wurde, Unterhalt für A zu zahlen. V machte gemäß Aufforderung sämtliche Angaben zu Einnahmen und Vermögen. M und A hatten Sozialleistungen für A beantragt, ohne V vorab in Kenntnis zu setzen bzw. Unterhaltsregelungen untereinander zu klären.
V war stets gewillt, A Unterhalt zu zahlen, doch M bemühte sich nicht um gemeinsame Klärung.
Vor wenigen Tagen flatterte dann der Bescheid ins Haus, dass V Summe X nachzuzahlen habe und von nun an Summe Y monatlich an A zu zahlen habe.

L und V erwarten in Kürze eigenen Nachwuchs.


Fragen hierzu sind folgende:

1. Ist L (noch 17jährig) unterhaltsberechtigt, obwohl sie weder eine Schule besucht, noch sich um eine Ausbildung oder zumindest einen kleinen Schülerjob bemüht?
2. Das Jobcenter fordert eine Rückzahlung der Leistungen, die A vom JC erhielt, von V zurück. Muss das JC für A überhaupt Leistungen erbringen, wenn diese nur zuhause hockt? Gibt es da keine Sanktionen oder Auflagen oder Maßnahmen, die sie in der ganzen Zeit hätte machen können?
3. A würde nach der stationären Behandlung lt. M 3 Jahre lang an einer Maßnahme zur Berufsfindung teilnehmen. Dann ist sie bereits 18 Jahre alt.
V ist, soweit ich weiss, unterhaltsverpflichtet, sofern A eine schulische Ausbildung macht und weiterhin bei M lebt.
Diese Maßnahme ist aber theoretisch keine schulische Ausbildung, oder?
Hat V ein Mitspracherecht zur weiteren Ausbildung von A? Könnte er die Teilnahme A´s an dieser Maßnahme ablehnen und fordern, dass sie eine Ausbildung beginnt?
4. L erwartet ein Kind von V. Somit ist das Baby privilegiert Unterhaltsberechtigt, richtig?
Ist L gegenüber V auch unterhaltsberechtigt ? Somit würde A rein rechtlich in der Unterhaltsverpflichtung an hinterster Stelle stehen, oder?!
5. M lebt mit A und eigenem Lebenspartner zusammen. Der Lebenspartner hat angeblich eigenes Einkommen. Inwiefern wird dieses mit berechnet?
(Die Einkünfte von L wurden bei der Berechnung des JC zum zu leistenden Unterhalt durch V an A mit eingerechnet.)
6. Kann L die Ausgaben, die sie für A hatte, in irgend einer Art und Weise zurück fordern?
Wie gesagt, M zahlte für die eigene Tochter nie, L als Stiefmutter aber schon.

Bitte nicht falsch verstehen... V und L sind gerne bereit, A - trotz des damals schwierigen Verhältnisses - finanziell zu unterstützen, SOFERN sie sich endlich auf den Hosenboden setzt und sich bemüht, ihr Leben selbst zu regeln und eine Ausbildung zu beginnen.
Natürlich ist V dazu als Vater auch einfach verpflichtet, und dieser Pflicht kommt er natürlich nach.
Sie sind jedoch nicht bereit, für A zu zahlen, wenn diese weiterhin nichts tut und in die Fußstapfen ihrer Mutter tritt.

Ich hoffe, ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken und würde mich freuen, wenn vllt jemand mit eigenen ähnlichen Erfahrungen etwas dazu sagen könnte.

Danke vorab!#klee

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Ich denke in erster Linie ist der Vater dem Kind bis zum 18 Lj. Zu Unterhalt verpflichtet, dabei ist völlig egal ob das Kind zur Schule geht oder Krank ist.

Danach wird es Tricky, sollte das Kind mit 18 Jahren an einer Maßnahme zur Berufsfindung teilnehmen, Ist der Vater auch dann noch zu Unterhalt Verpflichtet, sofern das Kind eine Schulbescheinigung vorlegen kann.

Selbst wenn der Vater mit seiner neuen Frau ein Kind erwartet ist dem Kind weiterhin Unterhalt zu zahlen nach Düsseldorfer-Tabelle. Je nach Einkommen könnte es etwas weniger sein durch die Geburt des neuen Kindes dies muss aber nicht sein.

Sollte das Kind mit 18 weiterhin Nett in den Tag leben und weiterhin Arbeitsunwillig sein wird dennoch das Arbeitsamt versuchen das Geld vom Vater zurück zu erhalten.

Das ihr nun seit Okt.2018 kein Unterhalt an das Kind oder die KM gezahlt habt war reichlich dumm und dieses Geld wird nun zu Recht vom Amt zurück gefordert...

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Wenn die nicht mehr unter die allgemeine Schulpflicht fällt, ist sie im Rang nach dem minderjährigen Kind und nach der Ehefrau dran!
Sie ist dann nicht mehr privilegiert!
Wenn nach Abzuf vom Unterhalt von Ehefrau und minderjährigen Kind nichts bleibt, bekommt sie nichts.
Selbstbehalt der Tochter gegenüber sind 1300 Euro wenn sie 18 ist.

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Hallo,

wir hatten eine sehr ähnliche Situation. Erst einmal: deine Einkünfte zählen NICHT mit für den Unterhalt an seine Tochter. Es ist ja nicht deine. Das JA versucht das gerne, ist aber nicht rechtmäßig. Einzig der Selbstbehalt deines LG könnte gemindert werden, da er ja "Einsparungen" durchs Zusammenleben hat. Aber auch nur, wenn er den Mindestsatz nicht zahlen kann. Genauso wenig ist der LG der Mutter unterhaltspflichtig. Sollte er aber in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter und Tochter leben, wird sein Einkommen bei den Sozialleistungen schon mit berücksichtigt.
Ab Geburt eures Kindes ist dein LG für euer Kind unterhaltspflichtig. Das JA versucht aber gerne, den Betrag so gering wie möglich zu halten, wenn ihr zusammenlebt (wir hatten in der Zeit deswegen offiziell getrennte Wohnungen). An zweiter Stelle steht seine Tochter, wenn sie zur Schule geht oder eine Ausbildung macht. Wie es bei der Maßnahme ausschaut, keine Ahnung. Du bist nachrangig, sollte dann noch etwas übrig sein.
Mein LG hat mit dem 18. Geburtstag den Unterhalt eingestellt. Seine Tochter hat in der Zeit auch nichts gemacht und dann vom Jobcenter gelebt. Sie hatte aber eine 10. Klasse abgeschlossen (ohne Mittlere Reife) und bei uns den Quali versucht. Kurz vor der Prüfung ging sie zu ihrer Mutter zurück. Sie hat dann später noch 2x versucht, Unterhalt zu bekommen, weil sie auf der Abendschule/Volkshochschule die Mittlere Reife machen wollte (hat es immer nach kurzer Zeit wieder abgebrochen). Mein LG hat nicht zahlen müssen und sich darauf berufen, dass er schon einen Schulabschluss finanziert hat und sie seither nichts (v.a. keine Ausbildung) gemacht hat. Inzwischen ist sie 27 und hat immer noch keine Ausbildung. Sie lebt - wie ihre Mutter - von staatlichen Leistungen. Zahlen musste mein LG zwischenzeitlich eine Eingliederungshilfe. Aber auch da hat sie nach kurzer Zeit abgebrochen.

LG bluehorse

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Danke für deinen Beitrag :-)
Zur Berechnung hat mein Freund natürlich wahrheitsgemäß mein Einkommen mit angegeben. Er selbst hat dazu ja noch alle seine Ausgaben mit angeben, die ja auch mit berechnet wurden. Meine sämtlichen Ausgaben sind dem JC natürlich gar nicht bekannt, die haben irgend einen Pauschalbetrag daraus Zugrunde gezogen. Kann natürlich auch so nicht sein, denn ich habe ja auch Ausgaben, die auch nicht gerade gering sind (gemeinsames Haus, Pferd, Abtrag Auto, Versicherungen, ....).
Damit wird sich aber wohl der Rechtsanwalt. der bereits alle Unterlagen erhalten hat, besser auskennen und wissen, wie wir weiter vorgehen müssen.

Deutsches geltendes Unterhaltsrecht hin oder her, aber das, was da mit den brav arbeitenden Elternteilen gemacht wird, ist ein absolutes Unding und macht mich wirklich sauer :-[ Klar, anderen gehts genauso und es ist nunmal so "Gesetz".
Aber dass die da auf der faulen Haut hocken können, dem Kind noch vorleben, dass das Amt fleißig bezahlt sofern man nur einen Antrag stellt, und wir hier als die *sorry* ge*rschten fleißig zahlen dürfen, ist einfach mies. Gerade, weil wir jahrelang versucht haben, Kind A auf gerade Bahnen zu helfen, um ein geregeltes Leben führen zu können.

Da wir ja bald ein Kind erwarten und wir beide noch in Elternzeit gehen, insbesondere mein Einkommen für mehrere Monate deutlich schrumpfen wird, muss der Unterhalt eh neu berechnet werden.

Ich bin sehr gespannt, was unser RA dazu sagen wird ...

Nochmal zu dir, du schreibst "Mein LG hat mit dem 18. Geburtstag den Unterhalt eingestellt. Seine Tochter hat in der Zeit auch nichts gemacht und dann vom Jobcenter gelebt."
Wurde dein LG dann nicht vom JC aufgefordert, für seine Tochter zu zahlen?
So ist es ja bei uns derzeit (mit dem Unterschied, dass A noch 17 ist). Die geforderte Rückzahlung soll mein LG ans JC leisten, da dieses ja sozusagen Unterhalt vorgestreckt hat.

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Der Selbstbehalt wird nur gesenkt, wenn der Mindesunterhalt nicht gezahlt werden kann.
Und das kann auch nur ein Gericht machen!

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Meiner Meinung nach stellst du, sicher aus Unwissenheit, die vollkommen falschen Fragen. Sicherlich habt ihr auch einen Anwalt, der sich mit diesem Bereich so überhaupt nicht auskennt...

Du gehst davon aus, dass das Kind „chillt“ und faul ist. Dem widerspricht allerdings die Tatsache ganz gewaltig, dass es sich jetzt stationär in der KJP befindet. So einen Platz zu bekommen ist verdammt schwer. Es gibt monatelange Wartelisten. Wenn ein Kind auf so einer Warteliste ist, wird es nicht selten vorher vom Unterricht freigestellt. Ggf. erhält es eine Hausbeschulung. Da kommt dann ein Lehrer 1 mal in der Woche nach Hause für 1-2 Stunden. Damit ist der Schulpflicht Genüge getan.
Da das Kind jetzt in der KJP ist, besucht es dort die „Schule für Kranke“ und kommt so seiner Schulpflicht nach. Die Zahl der Unterrichtsstunden wird vom Arzt festgelegt und steigt mit der Zeit.
Genaugenommen hat das Kind also wahrscheinlich nie seine Schulpflicht verletzt. Es gibt für Kranke und Behinderte Kinder sehr viele Möglichkeiten, ihrer Schulpflicht nachzukommen.

An eurer Stelle hätte ich mich also nicht zuerst auf den Unterhalt gestürzt, sondern die Arztberichte angefordert. Der Vater hat ja sicher das Sorgerecht, wenn die Tochter so lange bei ihm gewohnt hat. Solange Töchterchen 17 ist und noch keine 18 darf er das nämlich noch ganz problemlos.
Das hat 2 Gründe:
1.: Vielleicht simuliert Töchterchen ja tatsächlich. Dann kann der Vater als Elternteil der KJP sehr gut helfen das aufzudecken und Töchterchen wieder auf den richtigen Weg zu bringen.
2.: Vielleicht simuliert Töchterchen aber auch nicht. Vielleicht hat sie all die Jahre bei euch gelebt und ihr habt ihr Leid ignoriert, statt zu helfen. Vielleicht hat nun erstmals ihre Mutter ihr zugehört. Weiß man nicht...es ist was seelisches, keine Körperbehinderung. Und ich kann dir aus eigener Erfahrung mit meinen Söhnen sagen, seelische Behinderungen sind fies. Übrigens...deine Frage nach dem Unterhalt...behinderte Kinder, die auch im hohen Alter nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen können, haben bis zu ihrem Tod einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. Sie hat noch einige Jahre Zeit diese Behinderung feststellen zu lassen. Ich würde hier also alles tun, damit sie gesund wird und nicht noch den Anwalt auf sie hetzen und Stress verursachen.

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Liebe kati,

genau aus DEM Grund schrieb ich zu Beginn, dass ich mich kurz halten möchte.
Dass sollte Mutmaßungen (wir haben ihr nicht geholfen, Hilfe womöglich verweigert, sind nicht auf sie eingefangen, sie hat bei uns "gelitten" ,... ) aufgestellt werden, war mir bewusst. Damit mache ich dir aber keinen Vorwurf, denn diese Rückfragen sind sehr berechtigt und verständlich.
Ich schrieb ja bereits, dass wir ihr sämtliche Hilfe anboten, sie diese aber nicht angenommen hat. Sie hat eine Diagnose, war damit auch in therapeutischer Behandlung, die sie mit 16 allerdings eigenständig abbrach, da es ihr ja "eh nichts nütze, die Psychologin schei**e sei und ihr ja sowieso niemand wirklich helfen will".
Wir haben uns ans JA gewandt. Mehrmals. Wir bekamen weder Hilfe noch Unterstützung. Das Kind kann mit 16 selbst entscheiden, was es möchte, hieß es da.
Sollen wir sie zur Therapie zwingen?
Ihre damalige Therapeutin (Kinder- und Jugendpsychologin) bestätigte uns in einem Gespräch, dass A. absolut in ihre Opferrolle vernarrt ist und Hilfe nur in dem Rahmen zulassen könne, sofern sie dies selbst gestalten kann. Sie hat ein großes Problem mit der Anpassung an Regeln. Auch die Psychologin hatte irgendwann keine Möglichkeit mehr, mit A. zu arbeiten - aber nicht aufgrund fehlender fachlicher Kompetenz, sondern, weil A. auch ihr irgendwann nur noch vorgelogen hat.
Wie bei uns. Die Psychologin hat sie durchschaut, das hat A. gemerkt und dementsprechend war die Psychologin scheisse (sorry), da sie nicht mehr auf A.´s Opferrolle einging und auch etwas von ihr forderte.

Wie gesagt, wir haben versucht, das Beste daraus zu machen, haben Verständnis gezeigt, dennoch Regeln und Pflichten zuhause aufgestellt, die ihr Rahmen geben sollten.Wir wurden belogen, beklaut, verbal niedergemacht. Sie hat die Schule geschwänzt, Lehrer gegen Papa ausgespielt und solche Geschichten. Papa war für sie eh schon immer das A*loch. Ihren Weihnachtswunschzettel entgegen nehmen durfte er aber natürlich gerne.
Mit der Zeit wurde es langsam besser, doch dann ging es daran, fürs eigene Leben selbst zu sorgen. Wir haben dafür gesorgt dass sie - nach ihrem Wunsch - einen Berufsschulplatz in einem anderen Landkreis bekommt, da sie dort ihre Freunde hatte.
Ein paar Wochen ging alles gut, dann kamen Briefe aufgrund sämtlicher versäumter Stunden ins Haus geflattert, in einem Telefonat mit der Lehrerin kam raus, dass A. dort durch überschreitendes Verhalten auffiel, vorgab, an bestimmten Arbeiten und Aufgaben nicht teilnehmen zu können, da sie Depressionen habe, ebenso Platzangst, Sozialphobie, Panikattacken, etc. - alles, was ihr helfen konnte, sich Anforderungen zu verweigern. Das hat schließlich vorher jahrelang funktioniert.
Genau die Krankheitsbilder, die sie gern auch ihrer Therapeutin vorgaukelte, diese ihr dies aber nicht abnahm und erst recht nicht dignostizierte. Daraufhin war die Psychologin dann eben sch***.
A. geht übrigens mit ihrer Platzangst und Sozialphobie allzu gern in völlig überfüllten Kaufhäusern shoppen, auf Konzerte, in volle Raucherecken, ... soviel dazu.

Als ich hergezogen bin, habe ich so, sooo viel versucht, um sie zu unterstützen (nachdem ihr Vater inzwischen resignierte, denn es ist extrem schwierig mit ihr und auch der Mutter und er hat sehr, sehr viel mit ihr durchgemacht).

Ich schreibe schon wieder viel zu viel. Glaube mal, wir haben viel mit ihr durchgemacht, viel gemacht und getan. Nachdem in ihrem Umfeld bei uns aber mehr und mehr Bekannte, Verwandte, Freunde, Lehrer, ... nicht mehr auf ihre "mir geht es ja sooo schlecht und alle sind so böse zu mir"-Nummern reagierten, ihr ihre "Leiden" sogar wie gesagt von Therapeuten klipp und klar NICHT zugesagt/nicht diagnostiert wurden, wurde es ihr bei uns zu unangenehm, sodass sie dann lieber zu Mutti zog, da ja dort alles besser sei.
Dort zieht sie ihre Opferrolle nun von vorne durch. Sie ist, und auch das bestätigte uns die Psychologin - einfach sehr faul und war zu lange daran gewöhnt, dass ihr alles sofort abgenommen wird, sobald sie ihre angeblichen Erkrankungen vorgaukelt.
Sie mag ihre Komfortzone einfach nicht verlassen, komme was wolle.

Du schreibst: "Vielleicht simuliert Töchterchen ja tatsächlich. Dann kann der Vater als Elternteil der KJP sehr gut helfen das aufzudecken und Töchterchen wieder auf den richtigen Weg zu bringen."
Wir warten gespannt auf GEsprächs-Einladung der Einrichtung, werden uns aber sicherlich nicht aufdrängen. Alles zu seiner Zeit.

Wir waren mindestens 3 Mal notfallmäßig mit A. - u.a. Nachts - in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Nach dem 3. Besuch konfrontierte der Arzt sie dort damit, dass SIE auch selbst an ihren Problemen arbeiten müsse, und nicht ihr Umfeld dafür zuständig ist, diese zu lösen.
Ihr wurde eine stationäre Aufnahme angeboten.
Aber, du kannst es vielleicht ahnen, auch dies verweigerte A., da der "sch*** Arzt ja sowieso keine Ahnung hat und ihr eh nicht helfen will".

Wir haben alles in unserer Macht stehende getan. Nun ist genug.

"Sicherlich habt ihr auch einen Anwalt, der sich mit diesem Bereich so überhaupt nicht auskennt..."
Na klaro, wir haben uns extra jemanden gesucht, der sich "in diesem Bereich so überhaupt nicht auskennt" ... deswegen haben wir uns einen Anwalt gesucht, der auf Familien- und Unterhaltsrecht spezialisiert ist #augen