Wettbewerbsinteresse; was ist das ?

Ich habe gerade die Möglichkeit bekommen auf 450 Euro Basis bei einem anderen AG zu arbeiten(ich bin in Elternzeit). Ich habe gelesen das mir mein AG ein Strich durch die Renung machen kann wegen wettbewerbwinteresse. Was genau bedeutet das ? Dsrf ich gar nichts in meiner berufsrichtigung machen oder nur genau die Stelle nicht?
Ich bin erzierhin im Kindergarten und würde nun gerne quasie als Beraterin arbeiten. Ich könnt für Die Zeit meine Tochter nämlich mitnehmen.

Meine AG erreiche ich gerade nicht. Schon mal danke für eure Antworten

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Du bist dort in Elternzeit immer noch angestellt und brauchst für die Nebenbeschäftigung eh die Genehmigung des AG.
Also hole sie Dir und gut ist... --

Wettbewerb im Nebenjob ist wohl in diesem Berufsfach wohl eher nicht so ein Thema. Trotzdem kannst Du Dir Hirnwindungen sparen, da Du eh die Genehmigung einholen solltest....

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Ich glaube du hast mich falsch verstanden.
Die Frage ist ob mein AG mir verbieten kann als Beraterin in einer sozialen Organisation zu arbeiten.

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Du verstehst was falsch. Niemand ist in der Lage aufgrund Deiner Angaben zu beurteilen, ob es sich bei der Organisation, bei der Du den Nebenjob machen möchtest, um ein Konkurrenzunternehmen handelt und Deine Tätigkeit geeignet ist, dem Konkurrenzunternehmen Vorteile zu verschaffen.

Beispiel:
Hauptätigkeit Erzieherin in KiTa des Trägers A, Nebentätigkeit Zeitungsaustragen Verlag B = keine Konkurrenzsituation

Hauptätigkeit Erzieherin in KiTa des Trägers A, Nebentätigkeit pädagogische Beratung KiTa-Träger B = das kann sehr wohl eine Konkurrenzsituation sein.

Das zu beurteilen obliegt Deinem Arbeitgeber. Ausserdem kann er Dir auch die Nebentätigkeit verbieten, weil er Dir selber stundenweise Arbeit anbieten möchte.

Grüsse
BiDi

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So oder so muss der ag seine Einverständnis geben.

Wenn du Entwicklerin wärst, dürftest du nicht in einem anderen IT Unternehmen arbeiten.

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Ja das ist schon klar das ich die Genehmigung brauche. Aber wie ist es nun rein rechtlich. Dsrf ich generell nicht in sozialen Bereich srbeitenniser eben nur nicht in einem anderen Kindergarten. Ich verstehe das nicht so ganz.

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Entweder er gibt sie, oder eben nicht.
Die Entscheidung liegt bei ihm, er wird einschätzen ob ein Konflikt vor liegt.
Was willst du mehr?

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Hallo,

dein AG darf dir in Prinzip jeden Nebenjob verbieten. Die meisten AG mit denen ich erfahru g gemacht habe, erlauben Berufsfremde Nebenjob (z. B. Mein Mann ist Gießer und hat als Nebenjob den Garten gemacht).

Jeder AG legt das Recht anders aus, aber da es sich um einen sehr ähnlichen Bereich handelt, kann er die seine Zustimmung verweigern.

LG Morgain

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Guten Morgen.
Ich kann dir nur erzählen von meiner Schwägerin.
Sie selber arbeitet im Einzelhandel ist momentan aber noch in Elternzeit.
Sie arbeitet nebenbei auf 450€als Reinigungskraft , da sie sich die Zeiten so einteilen kann wie es gerade passt .
Wenn mein Bruder z.B von der Arbeit kommt ,geht sie los.

Sie musste sich von ihrer Firma eine Genehmigung einholen ( schriftlich ) das sie diese Tätigkeit bis Ende der elternzeit ausüben darf . Sie ist ja eigentlich noch Angestellt in dem Unternehmen.

Lg